ABR zugesprochen bekommen, aber...

Liebe Urbiagemeinde,

ich könnte platzen!

Heut morgen kam der Anruf meiner Anwältin. Mir wurde das ABR zugesprochen, aber wenn ich umziehen möchte, benötige ich die Zustimmung des KV.

Grrrr...

Kurz zu unserer Situation:
Als ich unser zweites Kind geboren hatte wurde ich von meinem Mann verlassen.
Seine Familie hat mich immer gemobbt.
Wir führten heimlich eine Liebesbeziehung trotz Trennung. Das lief noch 1,5 Jahre.
Ich weiß, dass mein Schwiegervater meinen Mann zur Trennung bewegt hat. Mein Schwiegervater hat dies vorher mehrfach angekündigt, mir gegenüber unter vier Augen.

Auch hat er mir immer die Beziehung zu seinem Sohn ausreden wollen.

Da ich nun zurück in meine alte Heimat, 150 Km von hier entfernt, ziehen wollte, hat mein Ex Eilantrag auf das ABR beantragt.
Es kam schnell zu einer Verhandlung und ich habe spontan und kurzfristig noch eine gute Fachanwältin (sie wurde mir empfohlen) gefunden.

Wir haben auch das ABR beantragt.
Die Richterin hat sich 14 Tage eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.
Diese fiel gestern abend:
Mir wurde das ABR zugesprochen, aber im Falle eines Umzuges benötige ich die Zustimmung des KV.
Er weigert sich natürlich.

Ich darf nicht mal einen Ort weiter ziehen, ohne sein Einverständnis.
Das kann doch nicht wahr sein.
Natürlich wird er NIE einem Umzug zustimmen, nur um mich fertig zu machen.

Es gibt eine 14-tägige Umgangsregelung, d.h. es ist doch ersichtlich, dass ich ihm die Jungs nicht entziehen will.
Außerdem haben wir schon in der Gerichtsverhandlung angegeben, dass ich die Kinder auch mal bringe, bzw wir uns auf halber Strecke treffen können, da ja ICH die Entfernung schaffe und ihm da auch entgegen kommen würde.

Warum werden mir als Mutter solche Steine in den Weg gelegt und habt ihr eine Idee, wie ich nun weiter agieren kann?

Meine Anwältin hat auch einen Plan, aber ich würde gern mal eure Meinungen lesen.

fekoko

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Also, ich kann mir nicht vorstellen, daß Du nichtmal einen Ort weiterziehen darfst. Es gibt doch ganz klare Regelungen, wie weit man Entfernung schaffen darf ohne Zustimmung.

So war es damals zumindest bei uns, da wollte mein Ex mit den Kids 140 km wegziehen, der zu dem Zeitpunkt noch das ABR hatte und durfte nicht.

Sollte es zwingende Gründe für den Umzug geben, hast Du da auch wieder andere Möglichkeiten (z.B. Arbeitstelle, wenn Du Dich ausreichend vor Ort beworben hast und nichts zu bekommen ist).
Aber warum willst Du die Distanz zwischen Vater und Kindern schaffen? Die haben doch auch ein Recht auf ihn, genauso wie er auf sie und Du auf die beiden Kids.
Ich finde die Begründung, weil meine Familie da wohnt ein wenig dünn.
Glaub mir, ich wünsche meinem Ex auch die Pest an den Hals, aber da ich weiß, daß die Kids gern zu ihm gehen, würde ich niemals drüber nachdenken so eine Entfernung, die den Umgang zwar nicht unmöglich aber doch sehr aufwändig und anstrengend, insbesonder für die Kinder.

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" Es gibt doch ganz klare Regelungen, wie weit man Entfernung schaffen darf ohne Zustimmung."

Nunja - die gibt es nur in der Welt von Urbia.
In der reellen Welt gibt es eine solche generelle Regelung eben nicht.

2

Der Beschluss würde mich echt interessieren. ABR allein inne haben bedeutet, dass ich allein entscheide, wo mein Kind lebt. Kann ich das nicht entscheiden, habe ich es nicht alleine. Für mich klingt das, als würde nur feststehen, dass der Lebensmittelpunkt bei dir ist.

Klingt, als hätte die Richterin das Thema verfehlt

LG

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"Klingt, als hätte die Richterin das Thema verfehlt"

Klingt mehr nach einer Richterin die NICHT die Generelle Ansicht vertritt "Die KM macht schon alles richtig, also lassen wir sie mal".

Letztlich ist das Argument "Ich will in MEINE alte Heimat zurück" halt kein so wahnsinnig gutes, wenn man damit das Kind aus seiner gewohnten Umgebung reißt.

Wenn das alles so easy ist, dann kann die KM das Kind ja zum KV geben, und dann hinziehen wo sie möchte.

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Mir geht es nicht darum, ob die Mutter es richtig oder falsch macht. Sondern darum, dass ein alleiniges ABR, das die Zustimmung des anderen Elternteils für einen Umzug braucht, Schwachsinn im Quadrat ist

LG

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Ich darf nicht mal einen Ort weiter ziehen, ohne sein Einverständnis.

das ist Quatsch. Soweit ich weiß, sind bis zu 50 km nicht zustimmungspflichtig. die Zustimmung des KV kannst Du durch das Gericht ersetzen lassen, wenn es berechtigte Gründe gibt:

z. B. lukrativerer Job

kranke Eltern/Pflege

keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort

Gruß

Manavgat

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"Soweit ich weiß, sind bis zu 50 km nicht zustimmungspflichtig"

Dann ist dein wissen da nicht richtig - oder in welchem Gesetz soll das stehen?

In welchem Umfang ein Umzug nicht zustimmungspflichtig ist entscheidet im Streitfall ein Richter. Irgend eine pauschale Entfernung gibt es nicht.

(Nein, der Trick "Ich zieh dann halt 3 mal um - und schon bin ich dort hingezogen wo ich wollte" funktioniert nicht.)

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Den Trick kannte ich noch nicht. Darum ging es mir auch nicht. Mit der Entfernung ist nur gemeint, dass keine Entfernung geschaffen werden soll, die den Umgang erschwert. Man kann aber nicht jeglichen Umzug pauschal verbieten, das ist völlig lebensfremd.

Ziehst Du z. B. vom Süden Berlins in den Norden, dann ist das eine knackige Entfernung. Wenn Du hier bei uns einen Ort weiterziehst, dann reden wir über 4 km.

Gruß

Manavgat

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"Natürlich wird er NIE einem Umzug zustimmen, nur um mich fertig zu machen."

Bist Du sicher, dass dies der einzige Grund ist? Die Entfernung spielt für ihn absolut keine Rolle?

Mir persönlich würden 150 km Entfernung nämlich keine große Freude bereiten.

Dass sind ja locker 3 Stunden hin und zurück. Eventuell sogar mehr, wenn man sehr abgelegen wohnt.

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Fährst du die Strecke mit dem Traktor?

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Ich habe um von Wohnhaus A nach Wohnhaus B zu kommen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 km/h zu Grunde gelgt.

Ist das für Dich In Deutschland viel zu niedrig und entspricht einem Traktor?

Fährst Du überhaupt Auto? Kennst Du die realistischen Durchschnittsgeschwindigkeiten? Mit allen Stops inklusive?

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"Mir wurde das ABR zugesprochen, aber im Falle eines Umzuges benötige ich die Zustimmung des KV."

Dir ist schon klar, dass du das ABR schon immer gehabt hast, oder? Es gab nur immer ein gemeinsames ABR - und irgendwie ist das ja jetzt auch noch der Fall.

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Hallo

es kann sehr wohl gerichtlich akzeptierte Gründe für einen Umzug geben.
Bei mir waren es das Verhalten des KV (permanente Belagerung und Klingelterror vor der Haustür, Telefonterror etc. -vorsichtig ausgedrückt ) und die Unterstützung als Alleinerziehende durch meine Familie.Die wohnte 66km entfernt.Mit seiner " Entführung durch die Kindesmutter" kam er nicht durch.Auch weil der Richter den Umgang nicht wesentlich erschwert sah.Allerdings habe ich den Umzug nicht angekündigt.

L.G.