Komische Frage bzgl Zustimmung Umzug

Hallo,

ich stelle mir gerade folgende Frage (Bezug auf einen unteren Post):

Kindsvater zieht ohne Kind bspw. 600 Km weiter.

Kindsmutter zieht mit Kind näher an Kindsvater hinterher.

Nur mal gesponnen, braucht sie da auch seine Zustimmung? Also wenn sie näher zu ihm hinzieht.

Reineweg Interesse.

Danke

VG Mimi

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Ich glaube nicht. Sie bräuchte wahrscheinlich seine Zustimmung, wenn sie in die entgegengesetzte Richtung ziehen möchte und so den "Anfahrtsweg" noch weiter vergrößert.
Also ursprünglicher Wohnort liegt in der Mitte Deutschlands. Vater zieht nun 600km nach Norden, Mutter und Kind ziehen 400km nach Norden ----> kein Problem.
Vater zieht 600km nach Norden, Mutter will mit Kind 200 km nach Süden ----> Problem, da die Distanz wächst.

Meine Vermutung.

LG
Nina

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Also vermutet hätte ich das ja auch ;=), aber mich hätte einfach mal interessiert, ob es rechtlich auch so ist.

Wie geht es denn wirklich von statten, man zieht um, meldet sich beim Einwohnermeldeamt und die wollen "meist" eine Bestätigung des zweiten Sorgeberechtigten oder?

So und nun bekommt man sie nicht und geht vor Gericht?

Ja alles etwas verwirrend, ich meine der Vater würde sicher nichts dagegen haben, im normalen Fall.

LG Mimi

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"Wie geht es denn wirklich von statten, man zieht um, meldet sich beim Einwohnermeldeamt und die wollen "meist" eine Bestätigung des zweiten Sorgeberechtigten oder?"

Nein, so ist das nicht. Grundsätzlich darfst du umziehen und dein Kind anmelden, wo du willst, problematisch wird es nur dann, wenn der Vater das nicht "möchte" und dann vor Gericht zieht. Wobei in dem Fall wohl kein Richter der Welt den Umzug ablehnen würde ;-)

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Wenn SIE näher zu IHM zieht, braucht sie keine Zustimmung.

Zieht sie MIT KIND näher zu ihm, dann schon. Die Gründe sind vielfältig. Es ist ja nicht nur das Umgangsrecht mit dem Vater, das sich mit einem Umzug ändert. Viel mehr ändert sich beinahe alles im Leben dieses Kindes. Wenn nun (gesponnen) die Mutter mit ihrer Tochter, die 1/2 Jahr vor der Abiturprüfung steht, 500 km in Richtung des Kindsvater ziehen will, ist das definitiv NICHT im Sinne des Kindeswohls. Daher hat hier auch der Vater ein Wörtchen mitzureden.