Teilzeit und ergänzende Sozialleistungen?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ihr euch da auskennt.
Ich möchte gern nach der Elternzeit Teilzeit in meinem Job wieder einsteigen. Vollzeit wäre nicht machbar, weil es für die Zeit (noch?) keine Betreuung hier gibt.

Allerdings verdiene ich dann natürlich nur recht wenig Geld und könnte allein von dem Gehalt nicht leben.
Nun meine Frage: Bekomme ich dann noch ergänzende Sozialleistungen zusätzlich zu meinem Gehalt? Oder MUSS ich Vollzeit arbeiten gehen und halt schauen, wie ich mein Kind untergebracht bekomme?

Was wisst ihr da? Wie sind die Regelungen?

Danke!
HaSe

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Hallo,
also ich kann nur von mir reden:

seit ich arbeite, arbeite ich nur halbtags (hab angefangen, da war der Kurze ein Jahr). Ich bekomme unterstützend ein kleines bisschen Wohngeld und ein bisschen Unterstützung bei den Kindergartenbeiträgen.

Dass ich Vollzeit arbeiten gehen soll, hat noch keiner ansatzweise erwähnt. Aber meine Stundenanzahl erhöht sich stetig und nächstes Jahr werde ich mir def. eine Arbeit suchen, die mehr abwirft. Dann ist mein Sohn groß genug und ich kann das mit meinem Gewissen vereinbaren.

Ich weiß nur, dass du ein bestimmtes Mindestgehalt haben musst, um unterstützende Leistungen zu bekommen. Falls du das nicht hast, fällst du unter Sozialhilfe (glaub ich zumindest).

LG

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Also, wenn die Betreuungszeiten so bleiben, wie sie hier momentan sind, dann könnte ich für 20 bis maximal 25 Stunden arbeiten gehen können und würde dann mit 600-700 € nach Hause gehen. Davon lässt es sich sicher nicht leben.
Daher dann die Frage, ob mein Gehalt dann auf die Minimumgrenze mit Harzt 4 oder so aufgestockt wird.

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ich glaube, dass ist zuwenig für Wohngeld. Und ohne Wohngeld kannst du (zumindest hier in Bayern) keinen Kiga-Zuschuss beantragen. Aber sicher bin ich mir nicht. Ich glaube nur mich zu erinnern, dass ich ca. 850 Euro oder etwas mehr vorweisen musste. Aber vielleicht hat sich da was geändert.

Aber ich bin sicher, es antwortet noch jemand, der mehr Plan hat als ich ;-).

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Hallo,

es gibt im Internet Rechner, da kannst Du es mal probieren. Ansonsten wende Dich mal direkt an die Arbeitsagentur.

LG
Carmen

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Ok, wo finde ich solche Rechner?

Ich weiss halt, dass mir wahrscheinlich während der Elternzeit aufstockendes Harzt 4 zusteht, da ich mit meinen Einnahmen (Elterngeld, Unterhalt, Wohngeld und Kindergeld) nicht auf den Minimumbeitrag (der ja aus den Harzt 4 Beiträgen+Alleinerziehendenzuschlag+Miete) komme.

Aber wie gesagt-mit einer Teilzeitarbeit werde ich den Beitrag auch nicht erreichen.

Naja, werde mir mal nen Termin im Jobcenter holen.

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Hallo.

Es gibt 2 Optionen - die kannst Du Dir nicht aussuchen, das JobCenter wird Dich dazu informieren.

1. Euer Einkommen (Gehalt, Kindergeld, Unterhalt/UHV) wird bis zu Eurem Bedarf aufgestockt.

2. Es kann eine Mischform aus Alg II für Dich und Kinderwohngeld für das Kind geben. Wenn das Kind seinen Bedarf (der besteht aus Regelleistung fürs Kind und hälftige Kosten der Unterkunft) über Unterhalt/UHV, Kindergeld und Kinderwohngeld selbst decken kann, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft und bekommt eben Kinderwohngeld. Und Du bekommst Dein Einkommen per Alg II bis zu Deinem Bedarf (Regelsatz, Alleinerziehendenzuschlag, hälftige Kosten der Unterkunft) aufgestockt. Hat Dein Kind mehr Einkommen als Bedarf wird unverbrauchtes Kindergeld wieder bei Dir angerechnet.

Du solltest also als erstes einen ALG II-Antrag für die Bedarfsgemeinschaft stellen. Kommt für das Kind Kinderwohngeld in Betracht, wirst Du dazu aufgefordert werden, dieses zu beantragen.
Im Allgemeinen ist es so, dass die Alg II-Leistungen weiter laufen, bis das Kinderwohngeld genehmigt ist und sich das JobCenter von der Wohngeldstelle das für das Kind ausgelegte Alg II zurückerstatten lässt (das machen die Ämter untereinander), so dass das Ganze für Dich übergangslos läuft.

LG

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9

Hallo,

nein, Vollzeit muss man als Alleinerziehende frühestens dann arbeiten wenn das Kind im Grundschulalter ist. In den ersten 3 Jahren dürftest du sogar zu Hause bleiben und würdest ALG2 bekommen, danach halt ergänzend bzw Wohngeld.

Erst wenn das Kind drei Jahre alt ist musst du dich zumindest um eine Teilzeitstelle bemühen.

Lg wirbelwinds.mama

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Hallo!

Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten. Ich werde mir demnächst mal einen Termin beim Jobcenter holen und direkt dort nachfragen.
Woher das Geld schlussendlich kommt (ob Wohngeld oder Harzt 4 oder was auch immer) ist mir unterm Strich ja auch egal. Mir geht es darum, dass ich eben nicht von 600-700€ leben kann!

Mal hoffen, dass die vom Jobcenter mir da genaueres sagen können.

Teilzeit zu arbeiten wäre ja auch kein Problem-ich möchte gern wieder arbeiten. Nur wäre eben eine Vollzeitstelle schwer (die habe ich JETZT auch nicht und ausserdem passt es so gar nicht mit den (derzeitigen) Betreuungszeiten.

LG HaSe