Vaterschaftsanerkennung!

Hallo zusammen!

Wie sieht es aus, wenn der Vater noch keine Vaterschaft anerkannt hat, kann er dann darauf bestehen das Kind zu sehen?

LG
Pusteblume

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Will er die Vaterschaft nicht anerkennen oder woran haperts?
Wenn er nicht will ,würd ich ihm auch das Kind nicht zeigen.Entweder ist er Vater,dann erkennt er sein Kind an, oder er meint ,er ist es nicht.......wozu dann ein "fremdes" Kind sehen.

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Angeblich will er sie anerkennen! Aber da er viel redet wenn der Tag lang ist, glaub ich es erst wenn er wirklich unterschrieben hat!

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BGB §§1592 ist das glaube ich

Wenn du nicht möchtest, darf er die Vaterschaft auch nicht anerkennen. Allerdings verzichtest du dann ebensfall auf Unterhaltsansprüche. Mit Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltzahlungen hat er aber auch grundsätzlich das Recht, dass Kind zu sehen. Müsste aber bei Zweifeln bei dir mit dem Jugendamt abgesprochen werden.
Folglich hat er aber ohne Vaterschaftsanerkeunng aber auch noch kein Recht das Kind zu sehen, weil rechtlich nicht davon ausgegangen wird das es von ihm ist. Außnahme ist dort, dass ihr verheiratet seit. Wenn ihr verheiratet seid und du ein Kind bekommst (egal von wem) wird automatisch davon ausgegangen das es das kind vom ehemann ist und er kommt dort nur raus indem die scheidung rechtskräftig ausgeführt wird

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M.E. sollte man das zunächst eher pragmatisch als juristisch sehen.

Will er die Vaterschaft nicht anerkennen, oder möchte er nur vorher einen Vaterschaftstest?

Letzteres wäre ja regelmäßig nicht unverständlich und legitim.

Was würde dann dagegen sprechen vor dem Ergebnis des Tests das Kind zu zeigen/sehen?

Will er die Vaterschaft auf keinen Fall freiwillig anerkennen und verweigert einen freiwilligen Test?

Dann sehe ich auch keinen Grund warum er das Kind sehen sollte.

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Hallo pusteblume 2881,

ohne Vaterschaftsanerkennung ist er rein rechtlich gar nicht der Vater. Möglicherweise will er einen Vaterschaftstest, weil er nicht sicher ist, der Vater zu sein, und nicht deshalb, weil er sicher ist, nicht der Vater zu sein. Diese Ungewissheit liegt in der Natur der Vaterschaft.

Wenn Du Dir sicher bist, dass er der Vater ist, so ist die Frage, was hier wichtiger ist, die rechtliche oder die menschliche, d.h., ob es Sinn macht, sein Ansinnen, das Kind zu sehen, deshalb abzulehnen, weil er aus besagter Unsicherheit erst nach einem positiven Test die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben will.

Eine weitere Frage ist, wie wichtig für die Kind-Vater - Beziehung die umgangsfreie Zeit bis zur Vaterschaftsanerkennung wäre und wie schwer man/frau diesen evtl. Mangel gewichtet.

Aus Deiner Sicht wäre es schizophren, keinen Umgang zuzulassen wenn Du sicher bist, dass er der Vater ist. Er hingegen vermutet ja offensichtlich, dass er der Vater ist, sonst wollte er das Kind ja gar nicht sehen, ist sich aber nicht ganz sicher. Eine Vaterschaftsanerkennung hat ja mehr Rechtsfolgen als nur ein Umgangsrecht.

Evtl. möchte er aber auch unbewußt aus einer gewissen Selbstunsicherheit heraus Dich zum Misslingen herausfordern indem Du den den Umgang verweigerst, obwohl Du selber offenbar sicher bist, dass er der Vater ist und t r o t z d e m den Umgang verweigerst.

Was nadja05 schreibt, ist falsch. der mögliche biologische Vater, sollte die Mutter einer Anerkennung der Vaterschaft durch ihn nicht zustimmen, kann seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen (§ 1600d BGB). Ein solches Verfahren ist nicht abhängig von der Zustimmung der Mutter.

MfG krypa

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Wobei sich die Frage stellt, ob eine "Feststellung" der Vaterschaft durch das Gericht eine "Anerkennung" der Vaterschaft ist?

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Wenn es einen Test über das Gericht gibt und dabei raus kommt,dass derjenige der Vater ist, bedarf es keiner Anerkennung mehr! Das geht dann ganz automatisch! War bei mir damals auch so. Das "Urteil" reicht als Anerkennung aus,ob der Vater jetzt einverstanden ist oder nicht.
Es ist damit zu vergleichen dass das Gericht auf Grundlage des Ergebnisses des Tests die Vaterschaft "festlegt". Ich hoffe du weißt wie ich das meine...

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Bei meinem Ex wars damals so dass er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte. Er hat 2 monate unterhalt bezahlt und auf einmal kam ein brief von seiner anwältin indem stand dass er die vaterschaft anzweifelt aber kontakt zu SEINEM kind will...total bescheuert und widersprüchlich und meine anwältin meinte damals solang die vaterschaft nciht anerkannt oder durch einen test bestätigt wurde hat er keine rechte,aber auch keine pflichten!

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Huhu!

Es ist etwas schräg bei uns!

Ich habe bei meinem EX das Gefühl, er möchte vor anderen als Daddy gut aussehen aber keine Verantwortung übernehmen!

Das Kind sehen aber nicht dafür zahlen!

Oder wie würdet ihr das sehen? Anfang Oktober hat er noch gearbeitet und seit November arbeitslos?? So ein Zufall das der Kleine Ende Oktober geboren wurde und das er für einen sehr guten Freund gearbeitet "hat"! Nur leider kann ich es ihm nicht nachweisen!

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Hallo,

ich würde sagen, nein. Denn er gilt rechtlich im Moment nicht als Vater.

Soll die Anerkennung der Vaterschaft allerdings in absehbarer Zeit vorgenommen werden, könnte man da aber großzügig sein, auch im Sinne des Kindes.

GLG