wie eine Wohnung m.kleinkind bekommen OHNE regelmäßigem Gehalt u.ohne Arbeitslosengeld????

Hallo,

mein Mann und ich haben uns jetzt getrennt. Wir haben eine 2 jährige Tochter.
Er arbeitet gar nicht, er bekommt jährlich eine große Summe aus seinem Familienbetrieb ausgezahlt!
ich bin Freiberuflerin und habe einen tollen Job, bekomme aber nur 2 mal im Jahr einen Großauftrag der jeweils immer über 1,5 Monate geht und kann von einem Auftrag 2-3 Monate leben.
Ich bekomme definitiv kein Arbeitslosengeld.
Das Problem ist, dass ich keinen Festvertrag mit regelmäßigem Einkommen habe und somit mir KEIN Vermieter eine Wohnung vermietet.
WAS mache ich in so einem Fall? Ich muss unbedingt raus aus SEINER Wohnung, was er ja auch im Streit ständig sagt, ich solle mir endlich eine eigene Wohnung nehmen.
Ich würde mit unserer Tochter gern sofort ausziehen, aber WIE kann ich eine Wohnung mieten ohne Arbeitsam Unterstützung und ohne einen Festvertrag meinerseits? :-(

1

Hallo,

ich hatte ein sehr ähnliches Problem, der einzige Unterschied ist nur, dass ich viele kleine Aufträge und nicht wenige große habe.

Du könntest dir entweder im Kreis der Familie jemanden suchen, der für dich bürgt oder nach einer Bankbürgschaft fragen, die wissen ja, dass du regelmäßig Geld reinbekommst.

Vielleicht hilft es dir.

Viele liebe Grüße

2

Wenn ich mich recht entsinne kannst du einen ANtrag bei Gericht stellen auf Wohnungszuweisung der Ehewohnung vor allem weil du ja ein Kind hast. Da muss er ausziehen.
Die Richterin hat bei meiner Scheidung extra nochmal gefragt ob das mit Wohnung etc geklärt ist. Sonst hätte ich das wohl auch machen können.

3

Nunja,

ganz so einfach ist das nun auch nicht, WENN es wirklich SEINE Wohnung - also sein Eigentum ist.

An eine Zwangsenteignung wagt sich selbst ein Familienrichter nicht soooo einfach ran.

8

Schon klar, aber vieleicht ist es ja eine gemeinsame Mietwohnung - sie hat ja leider nicht viel geschrieben. Oder die WOhnung wird ihr eine gewisse Zeit lang zugewiesen. Aber man steckt ja auch nicht in den Richtern drin. Schon blöd das man sich nicht so einigen kann und dann meist einer so böse wird. Traurog vor allem für das Kind.

4

wie willst du denn die zeit überbrücken wo das geld aus den aufträgen nicht vorhanden ist ??
schon mal überlegt die freiberuflichkeit auszuweiten

ich bin selber seit meinem studium selbständig

und ja ich weiß wie hart es ist

aber evtl muß du dann in den sauren apfel beisen

5

Du verdienst aber genug, dass Du Dir die Wohnung (theoretisch) leisten könntest? Dann nimm Deine Steuerbescheide der letzten Jahre mit. Auf denen kann der Vermieter ja sehen, dass und in welcher Höhe Einkommen vorhanden ist.

Eine Bürgschaft, wie schon erwähnt, wäre sicherlich auch nicht verkehrt.

6

Hallo!
Wo von willst du in den Monaten Leben wo du kein Einkommen hast. Du kannst zum Jobcenter gegen, dann hast du regelmäßiges Geld und in den Monaten wo du Geld verdienst, wird das mit der Arge verrechnet. Dann hast du auch kein Problem eine Wohnung zu bekommen.

Viele Grüße

7

Du hast 2mal im Jahr einen Großauftrag von dem du jeweils 2-3 Monate leben kannst.
Wovon lebt ihr den Rest des Jahres? Wovon willst du Miete zahlen?
Ich hab mir 2007 (mit einem Kind und hochschwanger) eine Wohnung über eine Wohnungsgesellschaft gesucht.
Da wollte keiner vorher irgendwelche Lohnscheine oder sonstiges sehen.Ich mußte nur eine Einzugsermächtigung für die Miete geben und gut.

9

Ne, musste nicht. Auch nicht wenn er der alleinmieter ist!

Wende dich an eine Anwältin die für dich bei Gericht einen Antrag stellt, dass die Wohnung dir zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Der Vermieter kann dagegen nichts tun!

Gruß

Manavgat

10

Ist es denn Seine Wohnung? Also sein Eigentum?
Wenn nicht wuerd ich gar nicht gehen...soll er mal zusehen

11

"Ist es denn Seine Wohnung? Also sein Eigentum?
Wenn nicht wuerd ich gar nicht gehen...soll er mal zusehen"

Naja...sie muss die Wohnung aber auch irgendwie bezahlen, und da scheint ja das nächste Problem zu liegen.

12

Wovon willst du die Miete bezahlen, wenn du lediglich 4 bis 6 Monate von deinem Einkommen leben kannst. Das Jahr hat bekanntlich 12 Monate...wie gedenkst du dann die übrige Zeit (es fällt an Kosten ja nicht nur Miete an) zu überbrücken?

Und: Hast du dich mal anwaltlich beraten lassen, wie die Chancen stehen, Unterhalt von deinem Mann zu bekommen? Er verfügt ja über regelmäßiges Einkommen...und aus welcher Quelle das stammt, dürfte nach meinem Empfinden keine Rolle spielen.