Grundlos dem Kind Vater vorenthalten.

Hallo,
es ist so, ein Bekannter von mir hat mit seiner ungeplant ein Kind gezeugt und zwischenzeitlich kam es zur Trennung. Mittlerweile ist das Kind schon über ein Jahr alt und die Mutter unterbindet komplett den Umgang.
Er hat das Kind noch nie gesehen, zahlt brav deinen Unterhalt.
Es gibt auch keinen triftigen Grund wie Gewaltätigkeit oder so, die Frau ist einfach etwas durchgeknallt.
Mal davon abgesehen dass das Kind natürlich ein Recht auf seinen Vater hat.
Hat dieser jetzt nicht sehr gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Hier ist doch irgendwo das Kindeswohl gefährdet. Wie kann man sowas bloß machen?

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"Hat dieser jetzt nicht sehr gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Hier ist doch irgendwo das Kindeswohl gefährdet."

#rofl#rofl#rofl#rofl

*piepmatzzeig*

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Woher hast Du diese Informationen?

Gruß

Manavgat

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Ob er die Chance hat das Sorgerecht zu bekommen? Das ist ja meine Frage... Und ich war der Meinung das mal gelesen zu haben.

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es ist so, ein Bekannter von mir hat mit seiner ungeplant ein Kind gezeugt

warst Du dabei? und zwischenzeitlich kam es zur Trennung. Mittlerweile ist das Kind schon über ein Jahr alt und die Mutter unterbindet komplett den Umgang.

hast Du mit ihr gesprochen? Kennst Du das Kind?

Er hat das Kind noch nie gesehen, zahlt brav deinen Unterhalt.

Hast Du die Überweisungen gesehen?

Es gibt auch keinen triftigen Grund wie Gewaltätigkeit oder so

warst Du - immer - dabei?

die Frau ist einfach etwas durchgeknallt.

wer behauptet das?

Gruß

Manavgat

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Moin,

nee, er hat mit Glück vielleicht die Möglichkeit, das GSR zu bekommen, aber wohl erst, wenn er eine Bindung aufgebaut hat. Er hat einen kapitalen Fehler gemacht, dass er den Umgang mit seinem Kind nicht sofort eingeklagt hat.

Das kann er aber jederzeit nachholen. Er sollte zum JA gehen und um Vermittlung bitten. Die KM ist aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Wenn das nicht funktioniert, muss er klagen. Vermutlich wird es einen Umweg über betreuten Umgang geben, damit er das Kind und das Kind ihn erst mal kennenlernt und dann sollte der Umgang ausgeweitet werden. Er sollte sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

Macht aber alles nur Sinn, wenn er es auch stringent durchzieht.

LG

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Ja also wieso er da nicht von Anfang an was geregelt hat ist mir auch schleierhaft.
Das ist ja nun auch nicht mehr so ohne dem Kind plötzlich eine zweite Hauptbezugsperson hinzustellen.

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Hallo,

wo siehst Du hier eine Kindswohlgefährdung?

Nimmt die Mutter Drogen oder ist sie Alkoholikerin? Schlägt sie ihr Kind?

Wenn Du diese Fragen mit nein beantworten musst (was ich mal annehme), dann gibt es keine Chancen auf das alleinige Sorgerecht.

Er soll sich um regelmäßigen Umgang bemühen, um eine Beziehung zum Kind herzustellen, dann hat er die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.

GLG

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das weiß natürlich nicht.
Schlimm genug das er das halbe Sorgerecht nicht automatisch bekommen hat.

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Warum sollte er das alleinige Sorgerecht bekommen?
"Nur" weil er sein Kind nicht sehen darf? Blödsinn!
Was hat er denn bisher unternommen um Umgang zu bekommen?

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So genau weiß ich darüber nicht bescheid. Aber definitiv weiß ich das er den Umgang möchte.

Wie gesagt ich war der Meinung das mal irgendwo was gelesen zu haben, hab mich wohl geirrt.

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Zwischen "Umgang" (z.B. alle zwei Wochen mal sehen) und "alleinigem Sorgerecht" (d.h. Kind würde der Mutter weggenommen und bei ihm leben) liegen aber Welten, ist Dir das so unklar?

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Hallo november.

du hast ja schon viel Antworten bekommen. Zwei davon sind in meinen Augen hilfreich für dich.

Ich möchte mich auch der einen Antwort anschließen. Nach deiner Schilderung kann ich keine Kindeswohlgefährdung erkennen. Sollte aber wirklich eine belegbare Kindeswohlgefährdung vorhanden sein sollte dein Bekannter sofort handeln.

Ansonsten würde ich raten behutsam vorzugehen. Er soll zum Jugendamt gehen und sich dort beraten lassen was er machen kann damit er Umgang mit seinem Kind bekommt. Sollte das Jugendamt ihm nicht behilflich sein müsste er sich einen Anwalt nehmen der versucht einen Umgang herzustellen. In diesem Zusammenhang kann er auch klären unter welchen Voraussetzung er das geteilte Sorge-recht bekommen kann.

Väter haben neuerdings besser Rechte was den Umgang betrifft und auch bei der Erlangung des geteilten Sorge-rechts. Ich kann mir aber nicht vorstellen das er das alleinige Sorge-recht bekommt.

FG blaue-rose

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Danke für die Antwort, ich dachte schon man wird hier überhaupt nicht mehr ernst genommen.

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Ich denke es ist oft bei Urbia Themen mit belanglosen Fragen zerredet werden.

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Bevor einer Mutter das Sorgerecht entzogen wird, muss schon sehr sehr iel Wasser den Fluß hinuntergeflossen sein.

Symptomatisch finde ich hier bei einigen Antworten, das sie dich nur mehr oder weniger kritisieren, wie Du auf so eine Idee kommst.

Kein Wort zu dem falschen Verhalten der Mutter. Kein Wort dazu was er machen könnte.

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Hallo
Du schreibst das das das Kind nun schon 1 Jahr alt ist und er es noch nie gesehen hat...

Warum hat der Vater bis jetzt nichts dagegen unternommen?
Beim Jugendamt würden die ihn wohl dabei unterstützen.
Ich denke da ist Eigeninitiative erforderlich...
Zur Not über einen Anwalt regeln lassen.
Voraussetzung ist das der Vater wirklich Interesse an seinem Kind hat.
Er hat genauso Rechte (Kontakt) wie Pflichten (Unterhaltszahlungen)

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Er will das alleinige Sorgerecht für ein Kind welches er gar nicht kennt? Nein, so läuft das nicht. Erstmal sollte er den Umgang einklagen. Selbst wenn er keinen Unterhalt zahlen würde hätte er darauf ein Recht. Wenn er sein Kind sehen möchte soll er zum JA gehen und fragen was da los ist.