Text für die Beauftragung des Gerichtsvollzieher???

Hallo Ihr lieben,

da es über meinen Anwalt zu teuer wird und mir nun angeraten wurde mich selbst ans Amtgericht zu wenden, suche ich nun nach den passenden Worten zwecks Beauftragung des Gerichtsvollzieher, schaut mal ist das ok?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beauftrage ich den Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen des geschuldeten Unterhaltes für meine Tochter XY... gem. dem beiliegendem Schreiben meines Anwaltes Dr... XY
Bei Fruchtlosigkeit, beantrage ich die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung.
Anhang:
- Urteil

- Zahlungsaufforderung / Anwaltsanschreiben

Reicht das schon aus??? Zur Taschenpfändung wurde mir geraten, da der KV nun Selbstständig ist und Lohn- bzw. kontopfändung unlohnend sind!

LG Nina

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geh in den nächsten Schreibwarenladen die haben für sowas Formulare.
Du musst ca 23€ Gebühren Vorstrecken die du aber dem Schuldner umlegen kannst.

Mein Schwiegerpapa ist Gerichtsvollzieher und die brauchen erst nen gerichtlichen Mahnbescheid und wenn da dann 14Tage keine Reaktion kam musst du die Vollstreckung beauftragen.
Bei dem Bescheid kannst dann auch Haftbefehl und Lohnpfändung veranlassen.
Aber erstmal den gerichtlichen Mahnbescheid.

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Wofür ein Mahnbescheid?
Ich habe einen rechtskräftigen Titel und er wurde bereits 2x zur Zahlung durch das Jugendamt sowie meinen Anwalt zur Zahlung, mit Androhung der Vollstreckung, aufgefordert!

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Du musst einmal offiziell das gerichtliche Mahnverfahren rausgeben. Das wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt.
Dann hat der Schuldner 2 Wochen Zeit zum Stellung nehmen oder zu Zahlen. Sollte er diese Frist ungeachtet lassen darf man Pfänden vorher nicht.

Auch dein Anwalt müsste erstmal das gerichtliche Mahnverfahren anleiern. Du sparst dir hier rein die Anwaltskosten.
Deine Auslagen wie Anwalt, Porto usw kannst du auch einfordern. Lass dich beim Amtsgericht beraten damit das Formular richtig ausgefüllt ist.

PS: Die Gerichtsvollzieher stellen nun bald alles um auf EDV frag nach ob das bei euch evtl schon elektronisch geht

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Hast Du eine Kontoverbindung des Schuldners?

Enthält das Urteil eine Vollstreckungsklausel?

Hast Du einen Nachweis der Zustellung des Urteils?

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Ich habe ein vollstreckbares Urteil, welches ja durch den GV dann zugestellt wird bevor er pfändet!?

Hätte die Konto Nr. bringt mir momentan nicht viel, da er selbstständig ist und nicht zu erwarten ist, dass etwas auf dem Konto drauf ist!?
Demnach die Taschenpfändung mit ggf. Abnahme der E.V.

Wollte ja nur wissen ob mein Text so als Auftrag ausreichend ist!?

LG

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Du pfändest bei der Bank aber auch allezukünftigen Zahlungseingänge (auch von anderen Konten bei dieswer Bank).

Hierfür benötigst Du aber einen Pfändungs- und Überweisungsbescxhluss des Gerichts. Dort wird dieser auch beantragt. Zustellung erfolgt dann über den Gerichtsvollzieher. Kosten ca. 15,-- Gericht und 15-25 der GV.