Unterhalt Kind und Mutter

Hallo zusammen!

Ich hab da mal ganz dringend eine Frage! Ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt, ansonsten bitte verschieben.

Wie sieht das aus?

Beispeiiel: Der Vater zahlt dem nichtehelichen Kind, das aus einem OneNightStand entstanden ist regelmäßig Unterhalt. Jetzt versucht die Mutter des Kindes auch für sich Unterhalt einzuklagen. Das steht ihr ja dann bis zum 3. Lebensjahr des Kindes wohl auch zu, oder? Unter welchen Voraussetzungen? Und was ist, wenn der Vater erst auf Unterhalt der Mutter verklagt wird, wenn das Kind schon zwei Jahre alt ist? Wird das dann rückwirkend mit dem Gehalt von vorher berechnet?

Aber jetzt zu meiner Frage..

Wie sehen die Verhältnisse aus, wenn der Vater dann mit einer neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommt? Verändert sich der Unterhalt für die Frau aus dem OneNightStand dann?

Was ist, wenn der Vater dann die neue Frau heiratet? Wie sieht das mit dem Unterhalt für die Frau mit Kind aus dem OneNightStand aus?

Hat der neue Partner irgendwelche Nachteile?

Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

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Guten Morgen :-D

Also, den Unterhalt für die Frau gibt es nicht rückwirkend erst ab den tag an dem sie es eingeklagt hat und evtl recht bekommt. Zum Kindesunterhalt, also der Unterhalt ändert sich je nach einkommen schon bei einem zweitem kind, der Selbstbehalt laut düsseldorfer tabelle liegt bei 950Euro alles was drüber liegt wird auf die kinder aufgeteilt. Kindesunterhalt geht immer vor Betreuungsunterhalt, wobei die neue frau mit neugeborenem da bessere karten hat als die mutter mit einem zwei jährigen kind. Die Selbstbehaltsgrenze bei Betreuungsunterhalt liegt bei ca 1050Euro genau weis ich es leider nicht mehr aber auf alle fälle höher als der kindesunterhalt. Es kommt eben aufs einkommen drauf an.

ich hoffe ich konnt dir ein wenig helfen.
lg

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"Also, den Unterhalt für die Frau gibt es nicht rückwirkend erst ab den tag an dem sie es eingeklagt hat und evtl recht bekommt."

Richtig muss es lauten, ab dem Tag, an dem sie es erstmalig gefordert hat und es nachweisen kann ;-)

Bei mir war es so:

Schriftliche Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt im Januar,
Klage eingereicht im April
positives Urteil im Juli
rückwirkender Unterhalt war zu zahlen ab Januar :-)

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"Richtig muss es lauten, ab dem Tag, an dem sie es erstmalig gefordert hat und es nachweisen kann "

Auch noch nicht ganz richtig! Unterhalt ist rückständig ab dem (und für den gesamten) laufenden MONAT, in dem erstmalig schriftlich und nachweislich zur Zahlung desselben aufgefordert wurde.

LG Tenea

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Es ist egal, ob es

ein one-night-stand

eine Prostituierte

eine Ehefrau

eine Affaire

eine Samenspendenempfängerin

oder was auch immer war. Das Kind hat immer Rechte und auch der Betreuungsunterhalt steht der Mutter zu. Insofern ist das Betonen, wie das Kind entstanden ist völlig obsolet.

Zu Deiner Frage:

es ist immer von Nachteil, wenn man sein Leben mit einem Second-Hand-Partner lebt, da die Verpflichtungen nicht weniger werden.

Gruß

Manavgat

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Manavgat,

deine Beiträge sind echt sehr sehr wenig hilfreich. Eigentlich fast alle deine Beiträge hier.

Schade, ich dachte hier kennen sich welche richtig aus!

Naja, by the way ;-)

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Nun ja. Irgendwann fällt jeglicher Unterhalt weg( spätestens nach 27 Jahren) und dann ist gut.