Betreuter Umgang/ Umgangsausschluss

ich hoffe ihr könnt mich etwas aufbauen. Ich bin ziemlich fertig. Habt Ihr Erfahrungen wie es bei einem Betreuten Umgang,den ein Gericht angeordnet hat, weitergeht?

wenn der Vater sich dort gut mit dem Kind beschäftigt,darf er dann danach das Kind wieder allein sehen, also automatisch,oder wird das dann wieder vor Gericht verhandelt?

mfg

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Ja darf er!Wenn die sehen das der Umgang gut läuft dann wird der Vater über kurz oder lang auch das Kind alleine mit nehmen dürfen.
Was ist deine Sorge?

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hallo,das möchte ich hier nicht schreiben,aber es liegen schwerwiegende Gründe vor. es geht mir nur um die frage,ob es automatisch sofort nach dem begleiteten umgang zu einem umgangsrecht kommt oder ob das dann erst wieder vor gericht entschieden werden muss...

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Normalerweise sollte das der Gerichtsbeschluss regeln.

Da sollte dann stehen, in der Zeit von bis finden die Umgänge begleitet statt, im Anschluss wird unter Bericht der begleitenden Stelle neu entschieden

oder

die Umgänge finden zwecks Annäherung begleitet statt in dem und dem Turnus, ab Oktober kurze Alleinumgänge zum Spielplatz, dann ab Dezember ganztägig, ab Februar mit Übernachtung...

LG

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Hallo

habe auch gerichtlich angeordneten begleiteten Umgang hinter mir. Dieser begleitete Umgang findet natürlich dafür statt, dass der Vater sein Kind später allein betreuen kann/ soll.

Bei uns war es so, dass 8 Termine angesetzt waren, der Vater aber sein Kind nach der Geburt bis dato nie gesehen hatte Kind(war damals 1 Jahr alt). Der Vater hat das Ganze aber nicht sehr ernst genommen und ist nach 3 Terminen nicht mehr erschienen. Ok, da kann keiner was machen, es gab keinen neuen Gerichtstermin oder so, auch das Jugendamt griff nicht ein.

Jetzt nach einem weiteren Jahr hat er erneut begleiteten Umgang übers Jugendamt eingefordert, hat diese Termine etwas ernster genommen , aber auch da absolut keinen Zugang zum Kind bekommen, erkannte seine Bedürfnisse nicht, was auch immer. Allerdings wünschte er auch einen Umgang ohne Umgangsbegleiter, ich bin drauf eingegangen, da er mich als Begleitung dabei haben wollte. Es gab daher ein Abschlussgespräch beim Jugendamt, dort wurde eine Umgangsvereinbarung fixiert, fertig, da wird nichts mehr neu beim Gericht verhandelt.

Es kommt einfach drauf an, wie sich der Vater auf sein Kind einstellen kann. Ist er in der Lage, sich über einen gewissen Zeitraum (meist ja ein WE aller 2 Wo) auch allein um sein Kind kümmern? Der Umgangsbegleiter ist dafür da, dem KV zu helfen, diesen Umgang zu erlernen / zu vertiefen und gibt am Ende eine Entscheidung, wie es weiter gehen soll, eventuell wird auch der begleitete Umgang weiter geführt. Aber irgendwann sollte der Vater sein Kind natürlich allein zu sich nehmen

Außer die Eltern kommen nach dem begleiteten Umgang auf keinen gemeinsamen Nenner über die Umgangsregelung, dann geht es sicher nicht erneut vor Gericht

Viele Grüße
Katy

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danke für deine antwort,sie hat mir meine fragen beantwortet!