Hilfe - Wechselmodell - wie wird das sein? Hauptwohnsitz? Unterhalt? Etc?

Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich wollen uns trennen und, wie ihr es wahrscheinlich aus eigener Erfahrung alle kennt, stehen wir vor einem riesigen Berg von Fragen.

Es war von Anfang an klar, dass wir uns für das Wechselmodell entscheiden und wirklich 50/50 die Betreuung für unsere kleine Tochter (2 Jahre) teilen.

Trotzdem muss sie ja irgendwo ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben....

Ich würde den Hauptwohnsitz gerne bei mir haben, da ich mich noch in Ausbildung befinde und ich ohne bei mir offiziell wohnendem Kind keine Unterstützung (z.B. Bafög) erhalte und somit meine Ausbildung wahrscheinlich sogar komplett abbrechen müsste.

Mein Mann wiederum würde den Hauptwohnsitz gerne bei sich gemeldet haben, da er glaubt, sonst Nachteile zu haben, falls es mal wirklich vor Gericht z.B. wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts (wenn ich z.B. mal mit der Kleinen in eine andere Stadt ziehen wollen würde) zu Streit kommt.

Zudem ist uns nicht ganz klar, ob der Hauptwohnsitz Einfluss auf den zu zahlenden Unterhalt hat, da wir ja so oder so beide zu 50 % betreuen - egal wo die Kleine offiziell gemeldet ist.

oh je, ich fühle mich wirklich überfordert mit der Situation.... Wie meistert ihr das ganze? Kann mir jemand konkrete Tipps zu der Situation zum Hauptwohnsitz geben?
Oder auch ganz allgemeine, was aus eurer Erfahrung heraus wichtig ist beim Wechselmodell zu beachten?

Ich bin über jede Antwort sehr dankbar :)

liebste Grüße von Stephanie#blume

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Zum Wohnsitz kann ich dir nichts sagen, aber Unterhalt muss keiner Zahlen bei dem Model da Ihr sie ja in gleichen Teilen betreut.

Hoffe weitere User können dir noch weiterhelfen ....

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Hallo!

Diese Aussage stimmt im Prinzip schon - solange keiner irgendwelchen finanziellen Ansprüche stellt.
Braucht die KM jetzt aber Unterstützung der Sozialkassen, dann hat das Wechselmodell sehr schnell ein Ende, denn dann entscheidet ein Gericht ruckzuck Entweder: - Es gibt kein Wechselmodell, das ABR wird der Mutter zugesprochen

oder
- Es das ist ja gar kein Wechselmodell, denn der Vater betreut ja nur zu 49.9999999% der Zeit, die Mutter aber zu 50.0000001%

In beiden Fällen ist der volle KU zu zahlen.

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Und wieso muß das ABR einer Person zugesprochen werden, weil man von Sozialhilfe oder ALG2 abhängig wird? Das ABR kann immer bei beiden Eltern liegen. Auch nach einer Scheidung. (Bin ich ganz sicher. Bei meinem Ex und mir haben nämlich wir beide alle Rechte über die Kinder gemeinsam behalten auch nach der Scheidung.)

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Hier dürftest du einige Antworten auf deine Fragen finden:

http://dextralaw2.wordpress.com/2010/09/04/das-wechselmodell-%E2%80%93-viele-fragen-und-noch-keine-gesetzliche-regelung/

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Hi Stephanie

Also der Aufenthalt hat nix mit dem Nachteil zu tun wer zahlen muss etc.
Ich habe nun das gleiche.
er ist Hauptgemeldet beim Papa und Nebensitz bei mir. Da es ein 50/50 Wechselmodell ist fällt alles andere weg. Keiner muss Unterhalt zahlen da jeder gleich betreut.
So ist es bei uns auch.
LIeben Gruß
Mercedes

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#pro

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Hallo,
Bekannte haben das Wechselmodell eingeführt und es klappt ziemlich gut (für das Kind), obwohl sie sich immer noch nicht grün sind. Das mit dem Hauptwohnsitz war auch hier ein Streitpunkt. Vielleicht hilft es deinem Mann, wenn du ihm eine Bescheinigung ausstellst, dass du denn Hauptwohnsitz aus rein finanziellen Gründen wünschst und du bei etwaigen späteren Streitigkleiten keine Vorteile daraus ziehen möchtest.

Viele Grüße
J.