Mitbestimmung des Umgangs neuer Partner, wenn wir Heiraten ?

hallo alles zusammen,

ich bin neu hier.

Ich habe ein Tochter (2 Jahre alt ) und auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindesvater hat nur das Umgangsrecht, er holt sie alle 14 Tage ab. Wir sind nicht verheiratet gewesen.

Ich möchte jetzt meinen neuen Partner Heiraten.

Hat mein Partner das Recht mit zu Entscheiden, wann der Kindesvater das Kind mit abholen darf, wenn wir Heiraten?

Hat mein Partner irgendwelche Rechte, bei Entscheidungen mit zu Entscheiden, wenn wir Heiraten?

Ich möchte um Antwort bitte. Vielen Dank.

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Dein Partner hat lediglich das sogenannte kleine Sorgerecht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html

LG
Karna

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Hallo,

du solltest dich mit deinem Partner und auch mit dem KV abstimmen wie ihr den Umgang regeln möchtet.

Findet ihr keine Einigung ist es möglich das der Kv eine Umgangsreglung gerichtlich festlegen lässt und in diesem Zusammenhang das geteilte Sorge recht mit beantragt.

Fg blaue-rose

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Hallo,

nein, Dein neuer Partner hat nicht das Recht in das Umgangsrecht des leiblichen Vaters einzugreifen.

Ansonsten gilt das kleine Sorgerecht:

http://www.regenbogenfamilien-nrw.de/wissen/recht/kleines-sorgerecht/

GLG

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Ich möchte mich Herzlich Bedanken das Ihr mir Geschieben habt. Vielne Lieben Dank.

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Nein. Wie kommst Du denn auf diese abstruse Idee?

Gruß

Manavgat

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Grrr.

Ich kann dieses 'Kleine Sorgerecht' Gelaber nicht mehr hören, denn defacto gibt es das nicht !

Der neue Partner hat exakt die Rechte die die Mutter ihm einräumt, denn sie kann Teile Ihres Sorgerechtes jedem beliebigen Menchen per Vollmacht übertragen.

Das zitierte Gesetzt ist nix anderes als Augenwischerei mit einem Fakt der auch ohne dieses genau so existieren würde.

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Du hast Recht in der Realität kann der Stiefvater mit allen rechten ausgestattet werden wie die Mutter- sofern die Mutter das will und duldet.
Man kann auch notariell das Sorgerecht oder Teile des SR an Person x übertragen, hat nur juristisch keinen Bestand.
Ärzte wollten dennoch von mir Vollmachten unterschrieben haben, das Jugendamt wurde nicht aktiv, weil rechtlich das Sorgerecht bei mir lag und ich nur notariell das Sorgerecht meiner Mutter übertrug.
Also übertragen kann man vieles auf auf andere Personen,aber ob es auch anerkannt und juristisch Bestand hat ist eine andere Seite.

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Das "Kleine Sorgerecht" existiert. Genaugenommen sind es die "Sorgerechtlichen Befugnisse des Ehegatten" und sie sind festgelegt im § 1687b BGB.

Was immer geduldet wird, obwohl es juristisch falsch ist - steht auf einem ganz anderen Blatt. Und ohne dieses Gesetz, wäre genau dieses nämlich verboten.

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Das Umgangsrecht ist ein sehr hochwertiges, übergeordnetes Recht, da hat Dein neuer Partner gar nichts zu entscheiden. Er darf lediglich kleinere Belange des Alltags regeln, siehe schon geschriebene Antworten.
lg c

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Warum? Was will er denn als "neuer Papa" ändern? Es ist nicht sein Kind

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Wenn dein Ex heiratet darf seine Neue auch entscheidungen mitfällen?

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Da in diesem Fall der Vater kein Sorgerecht und damit kein Mitbestimmungsrecht hat, darf seine Frau wie er nichts mitbestimmen.