Abholen und Zurückbringen - wer ist zuständig

hallo zusammen,

ich bin seit 2008 allein erziehend, war nicht mit dem KV verheiratet, haben aber beide das sorgerecht.

unsere tochter (8) ist jedes zweite wochenende bei ihm, er holt sie freitags von der schule ab und bisher hab ich sie immer sonntagabend bei ihm abgeholt, da es laut ihm: für ihn eine hin- und herfahrerei ist -> entfernung ca. 20km

ich mein, er hat sie nur jedes zweite WE und ich hab sie jeden tag, das heißt, jeden tag in die schule fahren und abholen, tanzschule fahren usw.... das ist doch nicht zuviel verlangt von ihm oder seh ich das falsch ?

im internet liest man die verschiedensten meinungen ... wer ist aber definitiv für das abholen und zurückbringen zuständig ?

laut einem artikel im internet:
Das Abholen und Zurückbringen eines Kindes ist Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils. Kann das Kind den umgangsberechtigten Elternteil nur per Bahn oder Flug besuchen, dann muss der betreuende Elternteil es zum Bahnhof oder zum Flughafen bringen.

Übernachtungs- oder Verpflegungskosten bzw. Fahrtkosten und was sonst anfällt im Zusammenhang mit dem Umgang mit einem Kind, hat der umgangsberechtigte Elternteil zu tragen. Die Kosten werden nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet. Denn sie sind bereits in der Düsseldorfer Tabelle, nach der sich der Unterhalt für die Kinder in der Regel richtet, berücksichtigt. Steuerrechtlich werden Umgangskosten nicht besonders berücksichtigt. Sie sind durch die Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld, die beiden Eltern hälftig zustehen, steuerlich abgegolten.

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Da es sich hier um eine Entfernung von unter 50 km handelt ist meines Erachtens der Vater fürs Holen UND Bringen zuständig.

Du musst halt abwägen, ob es Dir wegen der 80 km im Monat wert ist, mit ihm zu diskutieren. ;-)

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... das hat jetzt aber so richtigt gar nichts mit irgendeiner 50km Grenze zu tun. Diese Grenze ist eine "Urbia Legend".

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Korrekt... eine Legende, die leider in keiner Weise totzukriegen ist.

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Ich bin auch der Meinung das der Umgangsberechtigte in der Hol.- und Bringpflicht ist. Wenn der KV weg gezogen ist dann sowieso.

Bei uns war das immer so, es sei denn ich bin ihm aus Kullanz entgegen gekommen weil zb. schlechte Verkehransbindung oä..

Lini ihr Dad zog erst 20km weg. Dann waren es 150km Distanz und jetzt sind es fast 250km.

Das ist mir deffinitiv zu weit und die Entfernung hat er geschaffen, nicht ich. Wir wohnen immer noch in der selben Wohnung wie in der SS.

Grüße

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Richtig: der umgangsberechtigte Elternteil ist fürs Bringen und Abholen zuständig.

Im Gegenzug ist der Unterhaltsberechtigte (also Du) dafür verantwortlich, dass dem Unterhaltsverpflichteten keine Mehrkosten entstehen, d.h. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass Dein Kind ausreichend und angemessene Kleidung für die Umgangswochenenden hat.

LG

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Sei doch froh, wenn es so gut klappt.....es sind 20 km....das ist für Dich sicherlich keine Weltreise. Und er holt das Kind dazu von der Schule ab, er könnte es ja auch bei Dir abholen und Du müsstest hier noch Anwesend sei -somit hast Du hier doch schon Zeit gespart, Du musst sie ja nicht von der Schule abholen#huepf. Zeit gespart, abholen gespart.....

dieses Aufrechnen was Du alles für das Kind auf Dich nimmst ( zur Schule fahren, zum Sport...l)ist meiner Meinung nach völlig#klatsch daneben.

lisa

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Nö ist nicht daneben weil es oft einfach nur noch zum kotzen ist das die Mutter für vieles einfach alleine aufkommen muss.Es ist ein gemeinsames Kind und wenn überwiegend nur ein Elternteil die Mehrkosten und Hauptaufgaben hat ist es eine zusätzliche Belastung dazu die man eh schon hat wenn man alleinerziehend ist.

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Hallo,

der Umgangsberechtigte ist für die Fahrten zuständig. Mein Ex z.B. ist nach der Trennung 70 km von unserem alten Wohnsitz weggezogen (zu seiner Arbeit, damit er nicht mehr Pendeln muss), ich knapp 5 km.

Er hatte sich das ursprünglich auch so vorgestellt, eine Fahrt er, eine ich. Ich habe ihm damals direkt gesagt, dass ich dazu nicht bereit bin.

Außerdem war meine Tochter zu dem Zeitpunkt bereits 13 und zwischen den beiden Städten besteht eine direkte Bahnverbindung, die durch das Schülerticket auch abgedeckt ist - keine extra Kosten. Die Fahrt dauert gleich lang (Bahn oder Auto).

Das wollte er nicht, dass sei dem armen Kind ja nicht zuzumuten. Also wird seitdem der Umgang bei seinen Eltern (am alten Wohnsitz) wahrgenommen - gut das die den Platz haben.

Er fährt übrigens immer noch, das arme Kind ist inzwischen 16...

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hallo,

der bei dem das kind nicht wohnt ist fürs holen und bringen verantwortlich. ebenfalls für die verpflegung.
du hingegen musst für ausreichend sachen sorgen und gut.

aber ich werde nie verstehen, warum man sich nicht unter einander wie vernünftige leute einigen kann, man liest das streitthema hier drin recht häufig.

bei uns ist es so, das die km im letzten jahr auf ein dorf gezogen ist. mit dem auto sind es keine 20minuten von haustür zur haustür, aber mit dem bummelzug ist man für hin- und rückfahrt sage und schreibe über zwei stunnden unterwegs (wir reden hier von einem kleinkind, welches den umgang alle zwei wochen mit seinem vater hat).

da das kind freitags den kindergarten nicht besucht, dieser jedoch ebenfalls durch eine halbe weltreise nach der arbeit zu erreichen wäre, bringt die km das kind am freitag her zu uns. wenn sie es nicht machen würde, wäre ein umgang nur von samstag zu sonntag möglich.
sonntags holt sie das kind, da sie meist die anderen kinder von den vätern ebenfalls einsackt in unserer stadt.
würde sie dies nicht tun (abholung ist gegen 18uhr) würde sie die kleine ansonsten zur mittagszeit von uns zurück bekommen, da den restlichen tag über hier kein weg kommen wäre.

also in unserem fall macht es die km, dort wo die kleine auch wohnt - sonst wäre der umgang (beruflich- und zeitbedingt) nicht möglich über zwei nächte und zwei tage. ein auto haben wir nicht. hin und wieder gab es auch hier streit, so dass man das kind nicht abholte, jedoch die anderen kinder (es handelt sich um insgesamt 4kinder) zeitgleich abholte in ein und der selben stadt von ihren vätern, weil man mal wieder bissig war. so trieben wir auch schon mehrmals ein auto auf, was für uns sehr schwer ist da unser bekanntenkreis meist ein auto von der firma fährt was übers we auf dem arbeitsgelände steht.

mfg

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ganz ehrlich, vergiss doch die rechte etc. mach es so, dass es am wenigstens diskussionsbedarf gibt und du mit deinem ex halbwegs gut klar kommst. das geld ist doch echt mal nebensache, oder? sei froh, wenn es ganz gut läuft.

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Also ich hole meinem Sohn lieber ab, weil der KV sich nicht an Zeiten hält und ich dann ewig warten muss, dass er den Kleinen endlich bringt.