Darf Kindsvater wegziehen?

He,
bin ganz frisch bald allein erziehend und viele viele Fragen schwirren durch meinen Kopf. Man hört immer, dass die Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht nicht weiter als 50 km wegziehen darf, um den Umgang zu gewähren. Gilt das auch andersrum? Also muss die Mutter auch zustimmen, wenn der Vater weg will?
LG, palo

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natürlich nicht,als mutter hat man da kein recht drauf!!!mein ex ist einfach mal 150km weggezogen ich wohne noch immer am selben ort.als ich erwähnte das ich gerne wieder richtung familie (omas,opas ect.) ziehen würde hat er stunk gemacht.d.h. wenn ich wegziehe muss ich die fahrkosten übernehmen wenn er die kinder sehen will ect. er darf aber machen ,hinziehen wo er will.sehr gerecht oder????

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falsch! dein Ex trägt bisher die kosten des Umgangs. ziehst du mit Kind weg gilt die Entfernung von deinem jetzigen Wohnort. den 150km weg hat er ja geschaffen also sein Problem.

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???hmmm das problem wenn ich zu meiner family ziehe wären es von ihm aus 200km.d.h 50km mehr als jetzt!!!zählt das dann??

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du mußt es auseinanderdröseln. die alleinerziehende Mutter darf ohne Zustimmung rund 50 km im Umkreis umziehen, der KV darf hinziehen wo er will da er der umgangsberechtigte Elternteil ist der außer dem Unterhalt auch die Kosten des Umgangs tragen muß.

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also mein ex zahlt keinen unterhalt und die kosten des umgangs????wenn man alle 2monate umgang nennen kann.,,,,,,

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ja, aber als Vater hat man doch nicht nur ein Sorgerecht, sondern auch eine SorgePFLICHT, oder? Also auch die Pflicht, für sein Kind da zu sein und auch die Mutter zu unterstützen im Alltag mit den Kindern, die man auf die Welt gesetzt hat. Oder muss da eine Mutter eben mal durch?

LG, palomita

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Du bringst da einiges durcheinander ...

Also: grundsätzlich darf jeder Erwachsene hin ziehen wo er will. Dein Ex genauso wie du.

Was NICHT geht, ist dass ein Kind, das bei einem Elternteil lebt und einfach mit umgezogen wird und dadurch der Umgang für das andere Elternteil erschwert oder unmöglich gemacht wird.

WENN also das Kind umziehen soll, müssen beide Elternteile zustimmen - in der Praxis sind aber Entfernung von weniger als 50 km nicht verweigerbar.

Anders sieht es aus, wenn die Entfernung zum Kind noch größer wird. Hier kann der andere Elternteil die Zustimmung zum Umzug des Kindes (nicht den des Expartners) verweigern, muss aber auch bereit sein, das Kind gegebenenfalls selber zu betreuuen, wenn er den Umzug des Kindes partout verweigert.

Das heißt, du könntest ohne das Kind umziehen.

Selbst wenn der "Dableiber" zustimmt, muss der "wegziehende" Elternteil auf jeden Fall die höheren Fahrtkosten für den Umgang tragen. Ist auch nur fair, oder?

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Da bei euch der Vater sowieso schon eine Distanz geschaffen hat, geht es ihn gar nichts an, ob du jetzt deinerseits fortziehst. Du müsstest hallt gegebenenfalls die höheren Kosten übernehmen.

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Das mit der Sorgepflicht ist zwar richtig, genauso wie dein Kind ein Umgangsrecht hat - nur leider ist ein Recht nur so viel wert, wie die Macht die man hat es durchzusetzen. Man kann leider keinen Menschen dazu zwingen sich um sein Kind zu kümmern - nicht mal das Besuchsrecht ist erzwingbar - weil ein erzwungener Besuch sich halt schlicht kindswohlgefährdend auswirkt .... du kannst dir ja leicht vorstellen, wie nett so ein Mann zu seinem Kind ist, wenn er es gezwungenermaßen besucht.

Und da es aus diesem (guten) Grund kein Gericht gibt, der einen umgangsverweigernden (von Sorgepflicht mal ganz zu schweigen) Vater zu irgendwelchen Bußgeldern oder zu Beugehaft verdonnert, ist dieses Recht nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.

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Moin,

nein.

Der Vater muss ja auch nicht dem Umzug der MUTTER zustimmen, sondern dem des Kindes. Das ist ein großer Unterschied.

Da der Vater für die Ausübung des Umgangs (Holen und Bringen) verantwortlich ist, ist es auch seine Angelegenheit, ob er dafür 10, 30 oder 50 km wegzieht.

Diese 50km-Entfernungsgeschichte ist übrigens nirgends festgeschrieben. "Nicht erlaubt" sind immer eigenmächtige Schritte, die das Sorgerecht des Anderen beschneiden. Und das kann auch schon bei 10km der Fall sein, zB wenn Schulwechsel daraus resultieren.

LG

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Ich wollte es gerade anmerken: Es gibt keinen Paragraphen, der besagt, dass die Mutter ohne Zustimmung bis zu 50 km weit wegziehen kann.

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Nein das nicht,aber kein Gericht verbietet der Mutter ohne Zustimmung des Vaters bis zu 50 km weit weg zu ziehen und das ist auch erst einmal Fakt.

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Du ALLEINE kannst hinziehen wo du willst, nimmst du das Kind mit zählt die 50 km Grenze.
Und unfair finde ich das überhaupt nicht.

Glaub mir als Vater gibt es 1000 Dinge mehr die viel unfairer sind.

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sie will mit Kind 50 km wegziehen ....dumm nur das der Kv vorher schon 150km in eine andere richtung gezogen ist.

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Gut aber man geht ja dann sicher von dem Ort aus, an dem sie mit Kind gewohnt hat oder?

Wenn der Vater vorher 150km weg zieht sein Problem?!

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Hallo !

Diese Ominöse 50km Regel die hier im Forum (und irgendwie nur hier !) rumspukt gibt es in D nicht. Es gibt wohl sowas in der Art in Ö - aber das hat hierzulande keinerlei Relevanz.

Hast du denn das ABR für die Kinder, wenn ja, dann darfst du grundsätzlich hinziehen wo immer du willst, ohne das der KV irgendwelche Mitspracherechte hätte.
Rein theoretisch kannst du allerdings an den höheren Umgangskosten beteiligt werden.
Ob das der Fall ist, steht in den Sternen.

Besteht aktuell kein ABR, dann sieht der Fall juristisch anders aus, dann hat theoretisch der Vater ein Recht mitzubestimmen wo die Kinder wohnen.
ABER: Du bist eine Frau, da hast du zunächst alle Trümpfe in der Hand. DeFacto wird schlimmstenfalls, falls der KV wirklich klagt, ein "Dududu, so geht das aber nicht" vom Richter rauskommen.

Wichtig: Der KV kann NICHT verhindern das DU umziehst. Ich kenne ihn ja nicht, aber wenn du genau weißt das er die Kinder niemals nehmen würde, kannst du vor Gericht dir Trumpfkarte "dann nimm du doch die Kinder ziehen". Den einfach sagen "bin dagegen" ohne die alternative "dann kommen die Kinder halt zu mir" gibt es nicht.
Aber auch da hat er schlechte Karten. Das Argument zieht nämlich nur dann wenn der KV noch am alten Wohnort der Familie wohnt, denn dann kann man begründen "Die Kinder werden nicht aus ihrer Umgebung gerissen". Ist er selber weg gezogen zieht das Argument nicht.
So oder so ist aber die Wahrscheinlichkeit das ein Gericht dem Umzug der Kinder widerspricht eher sehr gering.

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Zitat: "Es gibt wohl sowas in der Art in Ö - aber das hat hierzulande keinerlei Relevanz."

Verbreite keine Gerüchte,....in Österreich darf der mit ABR hinziehen wo er will, da gibt es nicht mal eine Regel wer für die Kosten beim Besuch aufkommt.

Kommt die Angelegenheit vor dem Kadi, hängt die etwaige Obsorgeumverteilung allein vom Gutdünken desselbigen ab. (Sprich, wenn ein Papi klagt, dass Mami nicht umziehen soll, kann es sein dass diese dann die alleinige Obsorge bekommt).

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Wir regen hier aber nicht über ABR - dann mit diesem darf die KM auch hierzulande hinziehen wo sie will (Deshalb heißt es ja auch Aufenthalts Bestimmungs Recht).
Dieses hat sie aber wohl nicht.

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Hoppla, da hab ich ja was losgetreten... Also darf er wegziehen, muss er halt sehen, wie er an sein Kind kommt, richtig?

Ist zum Glück gerade nicht mein Problem, mein Ex hat schon ein Kind "verloren", weil es im Ausland lebt mit seiner Mutter. Das tut ihm so weh, da wird er wahrscheinlich eher nicht von unserer Pelle gehen und ich muss ihn eher bremsen, nicht halb wieder hier einzuziehen, weil er unsere Kinder so oft wie möglich sehen will (soll er ja auch, aber die Kleine könnte er noch nicht über Nacht mit zu sich nehmen, die stille ich noch ne ganze Weile). Hatte mich einfach nur interessiert, weil ich denke, dass die Männer auch ihrer Pflicht nachkommen sollten und sich nicht nur freikaufen dürften. Meine Kinder sollen lieber mehr Papa haben als sein Geld. Das macht die sicherlich glücklicher.

LG, palomita

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Hallo !

"Hatte mich einfach nur interessiert, weil ich denke, dass die Männer auch ihrer Pflicht nachkommen sollten und sich nicht nur freikaufen dürften."

Dir ist hoffentlich bewußt was du da sagst.
Das bedeutet im Umkehrschluss, zu verzichtest freiwillig auf einen Teil des KU wenn sich der KV um sein Kind kümmert, oder?
Oder forderst du allen Ernstes das der KV sich um 100% der Kosten kümmert (so ist KU gedacht), UND sich zusätzlich noch umfangreich kümmert?

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" weil ich denke, dass die Männer auch ihrer Pflicht nachkommen sollten und sich nicht nur freikaufen dürften. "

Ein weiteres Argument das 50/50 Wechselmodell als Standard zu definieren.
Warum sind so viele Mütter dagegen, warum glaube so viele Mütter wie selbstverständlich, das die Kinder zur Mutter gehören. Bei Urbia hört man immer wieder das wenn eine Frau sich trennen möchte der Mann ja erst mal Unterhalt für die Kinder zahlen muss. Warum?
Vielleicht ist das Geld ja doch interessanter als ein Vater der seinen Pflichten nachkommen möchte......
Da fällt mir wieder Manavgat ein... ein Tip von Ihr war" und achte darauf das der Vater den Umgang nicht zu 50% wahrnehmen kann, sonst fällt der Unterhalt weg."

lg
my-opinion

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nein,der kv kann entfernung schaffen soviel er will.er muss dann halt schauen,das er seinen wunsch nach umgang mit dem kind auch realisieren kann.dich verpflichtet es zu nichts diesbezüglich.du musst ihm weder entgegenfahren noch finanziell unterstützen.

alles gute