Exmann terrorisiert Freundin. Kann man denn gar nix machen?

Hallo,

meine Freundin lässt sich grad scheiden und ihr Ex ist echt heftig. Er terrorisiert sie regelrecht. Er hat sie nie für seinen Sohn interessiert aber jetzt da er zahlen muss, will er den Jungen auch sehen - er hat Sorgerecht alles schön und gut - aber er hat zum Beispiel an einem Samstag den KLeinen (4 Jahre) gehabt und ihn 4 std in der Sonne spielen lassen, nix zu trinken gegeben... Der Junge kam mit Sonnenstich (Kopfweh, Fieber) zur Mama zurück, die Lippen waren aufgesprungen weil er nix zu trinken bekam!!!! Sie hat Fotos gemacht (leider ist sie nicht sofort zum Arzt!!) und ist am Montag gleich zum Jugendamt. Aber die sagen, sie können nix machen. Der kleine hat auch Neurodermitis und seine Haut sah nach der Sonne natürlich dementsprechend aus! Sie hätte echt in die Klinik fahren sollen, das ist doch Kindeswohlgefährung von ihm!!!!

Er ruft sie ständig an und beschimpft sie. Hab ihr geraten einfach aufzulegen, macht sie jetzt wohl auch. Dann der liebe Streit ums GEld. Er ist ihr 4000 Euro schuldig, Anwälte einigten sich. Jetzt zahlt er das Geld doch nicht. Sie wollte davon ihre Ausbildung finanzieren....

Ist sie nicht stark genug? WAs kann sie ändern, dass er es nicht mehr schafft sie so fertig zu machen? Sie hat ihm die Wohnung (Eigentum) überlassen, sie hat ihm das Auto überlassen... jetzt sagt er, er will auch noch das Kind!!!!

Das Einzige was ihr noch einfällt, ist noch weiter wegziehn... Freunde und Familie verlässt sie dadurch aber :-(

Sie ist echt fertig und weint mittlerweile viel!

Ich hab auch ne Scheidung hinter mir, aber meine war nicht so heftig, bei ihr geht der Terror jetzt schon 20 Monate. Und der Typ scheint nicht aufhören zu wollen. Er wird so lange weitermachen, bis sie kaputt ist. Ich mein, sie war nicht umsonst im Frauenhaus nach der Trennung....

danke fürs lesen

Maren

1

Hallo.

Deine Freundin soll sich einen guten Anwalt suchen und mit rechtlichen Mitteln (zivil- und strafrechtlich) gegen den Terror vorgehen.
Des weiteren soll sie sich anwaltlich beraten lassen, was den weiteren Umgang anbelangt, wenn das Kindeswohl gefährdet wird (das Jugendamt kann sie dabei vergessen - das hat sie aber auch sicher schon gemerkt).
Wenn die Sache mit dem Geld über die Anwälte geregelt wurde, gibt es dazu einen Scheidungsfolgevertrag oder einen Vergleich - den Anspruch auf das Geld rechtlich durchsetzen und ein Mahnverfahren einleiten.

Deine Freundin soll sich nicht weiter zum Opfer machen - sie soll mit allen zur Verfügung stehenden Mittel reagieren und vor allem agieren!
Solchen Männern muss man zeigen, dass Schluß mit den Spielchen ist, bzw dass man besser ist.

LG

2

Der Terror zur Mutter und der Umgang zum Kind sind zwei getrennte Schauplätze, da ich keinen Zusammenhang dazwischen erkennen kann. Außer der Vater wollte das Kind absichtlich schädigen um die Mutter zu treffen. War das der Fall?

Beim Telefonterror hast Du ja richtig geraten einfach aufzulegen. Wenn er etwas will soll er es zukünftig schriftlich mitteilen.

Zum Umgang: Was heißt, "weil er nichts zu trinken bekam!!!"

Das liest sich, als wenn das Kind etwas trinken wollte und trotzdem nichts bekommen hat. War das der Fall?

Oder hat er nichts bekommen, weil er nichts wollte/gefragt hat? Dies ist ja ein sehr großer Unterschied.

Hat das Kind einen Hut aufgehabt? Wurde er explizit darauf hingewiesen, dass das Kind nicht in die Sonne darf? Soll das Kind also Sonne meiden und der Vater wußte das?

Ohne die Hintergründe zu kennen ist unklar, ob der Vater das Kind vorsätzlich schädigen wollte oder fahrlässig etwas falsch gemacht hat?

Die Folgemaßnahmen sind ja dann vollkommen unterschiedlich.

Fahrlässiges Falschverhalten erfordert in erster Linie Aufklärung damit es sich nicht wiederholt.

Vorsätzliche Schädigung hingegen geht bis zum Verbot des Umgangs.

Wurde der Vater mit dem Fehlverhalten konfrontiert? Wurde ihm also verdeutlicht was falsch lief (und weshalb) und was das für Folgen hatte?

Hat er sich dazu geäußert?

3

"...Wurde er explizit darauf hingewiesen, dass das Kind nicht in die Sonne darf? Soll das Kind also Sonne meiden und der Vater wußte das?..."
Da das Kind bereits 4 Jahre ist und die Eltern sich jetzt scheiden lassen, sollte er als Vater mit Sorgerecht um die gesundheitlichen Probleme seines Kindes wissen.
Ich denke auch dass man Eltern nicht darauf hinweisen muss, auf genügend Flüssigkeitszufuhr bei Kindern gerade im Sommer zu achten.

Ich gehe mal aus das der Vater nicht vorsätzlich gehandelt hat, dennoch macht Nachlässigkeit die Sache nicht besser.

Mensch es handelt sich um einen erwachsenen Mann der das Sorgerecht hat und behalten will. Damit sagt er ja aus, dass er sich um das Kind und sein Wohlergehen verantwortlich fühlt und dann baut er so einen Mist.

Dem Herrn Vater gehört der Kopf gewaschen, damit er zukünftig umsichtiger handelt.

4

Nachlässigkeit macht die Sache sehr wohl "besser" als Vorsatz.

Ein Kind nichts zu trinken zu geben, weil es gar nicht danach verlangt ist sehr wohl "besser" als ihm trinken zu verweigern.

Oder haben 4-Jährige Kinder noch kein Durstempfinden und verdursten wenn man ihnen nichts anbietet?

Einem 4-Jährigen der Sprache mächtigem Kind keine Flüssigkeit zu reichen, weil es danach gar nicht verlangt ist regelmäßig keine dramatische Angelegenheit.

Einem nichts zu geben, obwohl er danach verlangt sehr wohl.

weitere Kommentare laden