Wie läuft das mit dem Unterhaltstitel....

Hallo ,

vorab möchte ich klarstellen das ich weiß das

- das erste Kind genauso viel Wert ist wie das zweite Kind (was ich nie in Frage stellen würde)

- und mein Ex sich um das erste Kind sehr gut kümmert ...

aber ich erwarte in paar Monaten ein Baby und bin nun seit kurzem von meinem Freund getrennt. Wir haben eine freundschaftliche Beziehung gerade und reden über vieles so auch über Unterhalt.

Er hat eine Tochter aus erster Ehe, für diese Zahlt er Unterhalt, seit kurzem besteht da ein dynamischer Unterhalts Titel den man ja jederzeit ändern kann, wenn sich was im Verdienst ändert.

Er bezahlt für seine Tochter allerdings Unterhalt in der 2. Stufe, so wurde das vom Anwalt seiner Ex geordert, weil es sein einziges Kind ist.

Was passiert allerdings wenn ich nun das Baby bekomme, fällt er dann in die erste Stufe zurück weil dann noch ein unterhaltspflichtiges Kind da ist?

Den Titel hält seine Ex in der Hand und er denkt das sie ihn auch so nicht rausrücken wird, da gehts leider nur immer wieder um Geld... er zahlt wirklich viel Unterhalt und wenn er die Kleine holt fragt sie dann nach Geld für Klamotten, Schulbedarf usw... Sie versteht irgendwie nicht das das im Unterhalt mit drin ist.

Wie läuft das wenn das Baby da ist, weiß das jemand von euch?

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Hallo !

"... seit kurzem besteht da ein dynamischer Unterhalts Titel den man ja jederzeit ändern kann, wenn sich was im Verdienst ändert. "

Wie kommt ihr denn auf das schmale Brett?
"Dynamisch" bedeutet hier nur das der Zahlbetrag sich automatisch entsprechend dem Kindesalter und Änderungen der DDT anpasst, sonst nix.

Ansonsten gilt bei Unterhaltstiteln grundsätzlich "Aufwärts immer, abwärts nimmer! ".
Somit kann ein KV einen Titel jederzeit nach oben hin ändern, nach unten hin wird jedoch grundsätzlich davon ausgegangen das der Unterhaltszahler das Mindereinkommen bewußt in Kauf genommen - wenn nicht sogar vorsätzlich herbei geführt hat. Somit sind Einkommenssenkungen in den allerseltensten Fällen ein Grund für eine Unterhaltssenkung.
Unsere Richter gehen offensichtlich von ihrem eigenen Gehaltsmodell aus - und das sieht ja in der Tat nur Veränderungen nach oben vor.

Weiter:

Grundätzlich hast du recht, der UH müsste sogar 2 Stufen nach unten angepasst werden, denn es kommt ein neues Kind sowie - zumindest in den ersten 3 Jahren - du als Mutter hinzu.
Da er nur in Stufe 2 ist kommt also eine Runterstufung in St1 in Frage.

Hierzu ist zunächst die KM zur Rückgabe das bestehenden Titels im Austausch gegen einen korrigierten aufzufordern. Da Sie dies kaum von selber machen wird muss auf Abänderung des Titels geklagt werden.
Auch hier ist ein Erfolg nicht garantiert, da die Kommentare zur DDT sagen die Einstufung KANN heruntergesetzt werden.

2

Hallo,

ich habe andere Informationen (und auch Erfahrungen):

Ein Unterhaltstitel kann abgeändert werden bei
- wesentliche Einkommensveränderungen (sowohl nach oben als auch nach unten, wenn der Unterhaltspflichtige z.B. aufgrund einer Erkrankung weniger verdient... ),

- Veränderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten (ist hier der Fall)

- Veränderung der Unterhaltstabellen und Leitlinien

- Erreichen der nächst höheren Altersstufe der Unterhaltstabelle beim Kindesunterhalt

Also ist es durchaus möglich, dass ein Unterhalt auch nach unten gehen kann.

Nix für Ungut!

Grüße
kraxy

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Hallo

Sie spielt erstmal keine Rolle. Erst kommt mal der Ku und wenn dann noch genug über ist, sie.

Bianca

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