Vielleicht blöde Frage aber ab wann zählt man als "alleinerziehend"?

Hallo,
ich hoffe ich werde nicht für bescheuert gehalten aber ich bin mir nicht sicher ob ich als alleinerziehend zähle oder nicht #schein
Ich lebe mit dem Papa von unserem Kind nicht zusammen in einer Wohnung aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht und er hat die Vaterschaft auch anerkannt.
Zähle ich dann als alleinerziehend? Wenn wir irgendwann soch zusammen ziehen würden wäre ich dann nicht mehr allein erziehend? (das würde dann bedeuten, dass es nur daran liegen würde ob man zusammen wohnt oder nicht)?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten #klee

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Nein, es liegt nicht nur daran, ob ihr zusammen wohnt oder nicht.

Wenn ihr nicht zusammen wohnt, aber der Vater des Kindes sich trotzdem jeden Tag (oder so gut wie jeden Tag) um das Kind kümmert, dann bist du nicht allein erziehend.

Ich bin allein erziehend, obwohl ich auch das gemeinsame Sorgerecht mit dem KV zusammen habe und er auch die Vaterschaft anerkannt hat. Ich gelte als das, weil ich den Großteil der Erziehung und Versorgung (ausser an den paar Wochenenden an denen er mal den Kleinen hat) alleine mache.

LG!!

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Alleinerziehend wird wohl von verschiedenen Ämtern anders ausgelegt.
Mit gemeinsamen Sorgerecht kannst du beim Elterngeld schon mal keine 14 Monate (für AE ) beantragen.
Fürs Finanzamt zählst du als AE ,wenn du mit deinem Kind alleine wohnst.
Wenn ihr beide ein Paar seid,bist du doch ehrlich gesagt auch gar nicht alleinerziehend.
Zieht ihr zusammen schon sowieso nicht mehr.

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vielen Dank für sie Antwort!
Ich will auch nicht als alleinerziehend gelten aber es ist schwierig das richtige bei den ganzen formularen anzukreuzen wenn jedes amt das anders sieht.
am besten frag ich dann bei der jeweiligen stelle nach oder.

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Seid ihr ein Paar oder nicht? Wenn ihr ein Paar seid, bist Du nicht alleinerziehend. Komische Frage.

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über manche nutzlose antworten kann ich echt nur den kopf schütteln....

du bist, so lange du alleine mit deinem kind in einer wohnung lebst und keine weitere volljährige person in deinem haushalt lebt.

das sorgerecht hat nichts mit dem allein erziehenden status zu tun, wenn es um beantragung von geldern geht.
der vater des kindes ist für dich und euer kind unterhaltspflichtig.
wenn du arbeiten gehen solltest, rutscht du in steuerklasse 2.

grüße
sam

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das sorgerecht hat nichts mit dem allein erziehenden status zu tun, wenn es um beantragung von geldern geht.

Mit gemeinsamen Sorgerecht kann man KEINE 14 Monate Elterngeld beantragen,es sei denn es hat sich seit 2007 was geändert.
Ich mußte für den Antrag auf Elterngeld für meine Tochter eine Bescheinigung vom JA vorlegen,daß ich alleiniges Sorgerecht habe.
Das mal dazu.;-)

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Dann scheint dies von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein was diesen Bereich angeht ;-)
Fakt ist, wenn es um Beantragung von Zuschüssen, Wohnungsgeld etc. geht ist das Sorgerecht irrelevant!

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Also alleinerziehend im Sinne des Steuerrechts bist du, wenn du die EINZIGSTE erwachsene Person Person bist, die im Haushalt lebt. Ausnahme: Alle anderen eventuell erwachsenen Personen sind deine eigenen Kinder.

Mit Sorgerecht hat es nichts zu tun, auch nicht mit dem Verhältnis der Eltern zueinander.

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Wie schonm geschrieben hat es nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Ich habe mit meiner Frau zusammen das Sorgerecht und gelte auch als alleinerziehend. Auch wenn es in der ersten Zeit so war, dass sie nicht nur am Wochenende sondern auch in der Wochenende manchmal auf ihn aufgepasst hat.