Wird der Unterhalt angerechnet?.....

Hallo , bin seit januar auch alleinerziehend mit bald 3 Mädchen !Mir gehts gut und den Kindern auch! Jetzt eine kurze frage den Unterhalt habe ich noch nicht beantragt weil ich gehört habe das das bei der Arge angerechnet wird und das Kindergeld davon abgezogen wird !Wie habt Ihr das geregelt ? Und wie ist das mit dem Elterngeld?Wird das auch von der Leistung abgezogen?#winke#kratz

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Hallo sjij,

so wie ich es kenne bist du verpflichtet Unterhalt für deine Kinder und eventuell für dich zu beantragen. Es wird allerdings so wie das Kindergeld mit deinem ALG2 verrechnet. Bei ALG1 ist es nicht so. Es kann auch sein das das Elterngeld vom ALG 2 abgezogen wird.

FG

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Hallo.

Unterhaltung für die Kinder und Dich ist eine vorrangige Leistung ... bevor Du also andere Leistungen, wie Alg 2 oder Wohngeld, musst Du Dich erst einmal nachweislich um den Unterhalt bemühen. Tust Du das nicht (bis alles geklärt ist, springt die ARGE ein, aber Du musst Deine Bemühungen bei Jugendamt und/oder Anwalt nachweisen), machst Du Dich bewusst bedürftig und der Unterhalt kann fiktiv angerechnet werden, auch wenn Du keinen bekommst.

Kannst Du Euren Bedarf nicht über Unterhalt und Kindergeld decken, springt die ARGE ein ... auf das Alg II werden Unterhalt und Kindergeld voll angerechnet. Möglicherweise bekommen die Kinder auch Wohngeld, wenn sie über Wohngeld, Unterhalt und Kindergeld ihren Bedarf decken können. Sie fallen dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus und nur Du bekommst Alg II ... übersteigt das Einkommen der Kinder ihren Bedarf, wird es wieder auf Dein Alg II angerechnet. Ob das in Betracht kommt und Du für die Kinder einen Wohngeldantrag stellen musst, wird Dir die ARGE sagen.

Wenn das Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit stammt, wird es bis zum Sockelbetrag von 300,- angerechnet ... 300,- kannst Du also behalten. Warst Du vor dem Elterngeldbezug nicht erwerbstätig und erhältst nur den Sockelbtrag von 300,- (eventuell mit Geschwisterbonus), wird es voll auf den Alg II Bezug angerechnet.

LG

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Hallo

Bekommst du schon ALG2 ? Wenn ja , werden sie dir über kurz oder lang einen Brief schreiben des wenn der Vater kein unterhalt zahlt du den Unterhaltsvorschuss beantragen musst , für die Kinder.

Des ganze wird dann auf dein ALG2 angerechtet , aber du bekommst weiterhin dein normales Kindergeld , nur der Unterhlatvorschuss wird im normalfall bei ca. 135 euro pro kind legen , da dort des Kindergeld mit einbezogen wird .

Elterngeld wird auch angerechnet , nur weiss ich nicht , am anfang als des ganze mit den angrechnet werden anfing , durfte man wenn man vor dem Alg2 anspruch gerabeitet hat und dann in elternzeit ist , einen Freibetrag davon behalten , der nicht angerechnet wurde ( ich glaube 300 euro).

Aber um den Unterhaltsvorschuss beantragen wirst du wie gesagt nicht drum rum kommen , ausser deine Kinder bekommen kein ALG2 satzung. Da der Unterhalt dann ja praktisch bei ihnen mit angerechnet wird.

ABER wenn du verheiratest warst , oder eins deiner kids unter 3 ist , ist dein Ex dir eigtlich auch Unterhaltspflichtig ( also nicht nur den Kindern ) vorrausgesetz er verdient genug. Du solltest dich aufjedenfall an eine Beratungstelle wenden , was dir von deinen Ex und der gleichen zusteht.

Lg Martina

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Selbst wenn sie nicht verheiratet waren, steht ihr Betreuungsuntehlt für Kinder unter 3 zu.

Bianca

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Hab ich doch geschrieben ..... entweder wenn sie verheiratet war , oder ein der Kinder unter 3 ist .... also sprich wenn sie nicht verheiratet war aber eins der kinder trozdem unte r3 ist ... mein satz schliesst des doch mit ein .

Martina

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Hallo

Wovon lebst du denn?

Bianca

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"Jetzt eine kurze frage den Unterhalt habe ich noch nicht beantragt weil ich gehört habe das das bei der Arge angerechnet wird und das Kindergeld davon abgezogen wird !Wie habt Ihr das geregelt ?"

Wenn du vom Amt lebst,dann ist das kein "wünsch-dir-was" .Da MUSST du zusehen,daß du an Unterhalt kommst bzw. UV beantragen.
Sicher wird das angerechnet,genauso wie Kindergeld.Das alles geht vor ALG 2.
Elterngeld bleiben dir nur 300 anrechenfrei,wenn du vorm ALG 2 -Bezug gearbeitet hast.

"Wie habt Ihr das geregelt ?"

Ich hab mich per Anwalt und JA um den Unterhalt für meine Kinder bemüht.

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Jetzt platzt mir grad der Kragen!

Wenn ein KV da ist, der in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, wieso zum Kuckuck siehst Du nicht zu, den auch zu bekommen und beantragst - falls notwendig - ergänzendes ALG2?

Warum soll ich braves Steuerlieschen für die Kinder von mißratenen Vätern via ALG2 aufkommen.

Das ist eine Unverschämtheit.

Gruß

Manavgat