Besuchsrecht Säugling/Baby Übernachtung???

Hallo!!!

Ich habe eine Frage zum Besuchsrecht des Vaters und der Großeltern meines Kindes.
Meine Tochter ist jetzt knapp 9 Monate alt und ich erziehe sie alleine.
Der Vater hat sich schon vor der Geburt von mir getrennt.
Während ich mich jetzt erstmal um die Kleine kümmere (also ALG2, Erziehungsgeld, Kindergeld) , lebt der Vater noch vom Geld seiner Eltern, die sehr wohlhabend sind.
Im Moment fährt die Kleine alleine für einen Nachmittag am Wochenende (5 Stunden) zum Papa, der wie gesagt noch bei "MAMA" wohnt, also sehen die Großeltern ihren Enkel auch jede Woche.
Ich biete ihnen an, die Kleine in ihrer gewohnten Umgebung bei mir zu Hause zu besuchen, doch das wird so gut wie gar nicht angenommen, die Beziehung zwischen dem Vater und mir ist nicht umbedingt friedlich auseinander gegangen, deshalb habe ich auch das Angebot gemacht, dass die Patentante des Kindes dabei bleibt während sie die Kleine bei mir besuchen.
Beide Angebote werden nicht angenommen.
Nun habe ich vor einigen Tagen einen Anruf bekommen, dass sowohl der Vater als auch die Großeltern ein Besuchsrecht einfordern, bei dem die Kleine ein Wochenende über beim Vater bleibt, mit Übernachtungen.
Mir wurde auch mit Anwälten und einer Klage beim Familiengericht gedroht.
Ich weiß nicht, wie sie mit meiner Kleinen umgehen und ob sie ihre "Rituale" einhalten, ich habe sie ihnen zwar mitgeteilt, stieß jedoch nicht auf großes Interesse.
Ich wurde auch nie eingeladen, mir einmal anzuschauen wie meine Tochter einen Tag bei der anderen Seite ihrer Familie verbringt.
Deshalb meine Frage: Wie sieht es mit dem Besuchsrecht bei Säuglingen und/oder Kleinkindern bis zu 3 Jahren, also Kindergartenalter aus?
Haben die Großeltern überhaupt ein Besuchsrecht und wenn ja wie oft "muss" ich die Kleine abgeben?
Wie sieht es beim Vater aus, hat er das Recht, dass die Kleine schon bei ihm das ganze Wochenende verbringt?
Ich möchte mit klarstellen, dass ich den Umgang mit dem Vater und den Großeltern auf keinen Fall unterbinden möchte, der Vater und die Großeltern können unsere Tochter jederzeit gerne besuchen kommen, doch ein Wochenende erscheint mir für so ein kleines Baby für einfach noch so lang, auch eine Übernachtung halte ich für zu viel des Guten, da ich wie gesagt gar nicht weiß wie das Kind die Nacht dort z.B. verbringen würde.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen wie ich!!!
Liebe Grüße,

AnnadieMama

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Hallo,

wenn ich richtig informiert bin, brauchst du das Besuchsrecht nicht auf die Großeltern ausweiten , und einklagen können sie versuchen, klappt aber nicht , denn du bist mit dem Kindsvater nicht verheiratet. Wenn du nicht willst , mußt du ja nicht mal dem KV ein Besuchsrecht einräumen.
Zu deiner Aussage, du möchtest den Umgang mit dem
KV und denn Großeltern nicht unterbinden, möchte ich dir folgendes sagen .
Wenn du die Tochter zum Wochenendebesuch mitgibst mußt du es schon den Großeltern überlassen , wie sie mit der Kleine umgehen. Gewisse Rituale müssen sein , und ich glaube kaum, daß sie dagegen verstoßen, doch soviel Vertrauen in die Großeltern mußt du schon aufbringen.
Du kannst ihnen gerne nochmals den Vorschlag machen , daß du in der Nähe bist, wenn deine Tochter bei den Großeltern ist, damit im Notfall du sofort da bist.

Gut ich muß sagen, ich würde die Kleine nicht bevor sie 3 Jahre alt ist zu den Großeltern lassen. Aber einklagen können sie ein Besuchsrecht nicht.
Du kannst aber sicherlich beim JA anrufen und Auskunft erhalten.
lieben Gruß
Kabama44

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hi anna,

soweit ich weiss, brauchst/musst du das baby bis zum 3. lebenjahr nirgends fremdübernachten lassen, weder beim KV, noch bei dessen eltern.
sollte in diesen drei jahren kein bezug zum KV aufgebaut sein, verlängert sich dieses wenn ich nicht irre, bis zum 6. lebensjahr.
mach einen gesprächtermin auf dem JA, so bist du auf alle fälle auf der sicheren seite.
die großeltern haben überhaupt keinen anspruch auf ein besuchsrecht.

grüßle
wolf

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Warum lässt Du Dich von denen einschüchtern???

Dir steht Unterhalt zu, für Dich und Dein Kind und Du hast diesen Anspruch auch gegen seine Eltern. (das ist vielen nicht bekannt)

Und so, wie die mit Dir umgehen, ist da sowieso nichts zu verlieren.

Nimm Dir eine versierte Anwältin mit Biss (du erhälst PKH) und zeig denen, wo es langgeht.

unglaublich!

Gruß und alles Gute

Manavgat

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ich denke das mußt du nicht denn ich finde es schon recht gut das ihr solche regelung habt ! das jugendamt kann dir da genaustens auskunft erteilen , aber über nacht mußt du sie nicht hingeben soweit weiß ich das ! in diesem alter ist besuchsrecht normalerweise nur unter deiner aufsicht genehmigt , du müßtest sie nicht mal zu denen sage ich jetzt mal geben !!!

laß dir keine angst machen !!! eher denke ich machen die alles kaputt aber übernachten mußt du nicht einwilligen ! ach und großeltern sowieso nicht , wenn dann der vater und bei dem alter nur eigentlich unter deiner aufsicht !!!