Kein Kindesunterhalt - wer bezahlt den Gerichtsvollzieher?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Lohnpfändung.

Mittlerweile ist seit 2,5 Jahren das Jugendamt mit seinem Anwalt in Schreibkontakt, das Jugendamt macht nicht wirklich viel...nur immer auf meine Zurufe.
Sein Anwalt antwortet nie fristgerecht auf Ihre Schreiben.
Weder auf Lohnpfändung, Unterhaltsberechnung, Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung....

Nun ist er bereits 5 Monate im Unterhaltsrückstand was um die 1800 Euro für mich bedeutet.
Endlich will nun das Jugendamt Lohnpfändung einleiten.
Wer kommt dann für den Gerichtsvollzieher auf, ober wird dies "nur" über seine Firma mit der Lohnbuchabteilung geregelt?
Wer weiss Rat oder hat es schon selbst unternehmen müßen?

Danke und Grüße

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huhu

ich steh auch bald davor eine lohnpfändung einzuleiten

doch mach ich das über meine anwältin

meine anwältin sagte mir das der kindsvater dies zu zahlen hat

ich hoffe mal das ich diesen monat mal meinen unterhalt bekomme ist schon echt knapp ohne den unterhalt da wir noch nicht mal uvg bekommen

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Ich hab es auch über meine anwältin gemacht und musste was ausfüllen,dass die kosten übernommen werden. kommt auch darauf an,was du verdienst etc.
Da ich zu der zeit nur elterngeld bekommen habe,hat es mich nichts gekostet. der antrag muss aber vorher gestellt werden sonst musst du die kosten vorstrecken,so hat es mir meine anwältin erklärt.

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...danke Euch...

Das ist es ja, ich bekomme gerade nur Elterngeld.
Mein Mann zahlt selber Unterhalt für 2 Kinder...und das regelmäßig, nur mein Ex spinnt so rum.
Bekam gestern noch eine Mail vom JA...darin schrieb sie, das sie wissen will, wie lange ich noch das Elterngeld bekomme, zwecks Prozesskostenantrag.
Also denke ich, das ich ncihts zahlen muss.
Übernimmt das der Staat, oder wirds im auferlegt, denn immerhin kommt er ja seiner Pflicht nicht nach, also warum soll das die Allgemeinheit dann bezahlen?

Danke Euch#danke

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Hi,

Prozesskostenhilfe zahlt erst mal der Staat.

ABER bei Prozesskostenhilfe wollen die 4 Jahre lang deine Einkünft und deine Ausgaben (Miete Kredite, Elterngelt, Gehalt, Unterhaltszahlungen) und zwar von dir und deinem Mann oder Partner, der mit dir zusammen wohnt. solltet ihr mal zu viel habe (wovon ich eher nciht ausgehe) dann müsstest du es zurückzahlen (in Raten)

VG Cunababy

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Hi Du,

Du kannst Prozeßkostenhilfe bei deiner Anwältin / deinem Anwalt beantragen und wenn der KV den Prozess verliert (denn wird er mit Sicherheit verlieren) muss er die Kosten für das Verfahren zahlen.

Ich musste damals einen Teil an Gerichtskosten vorlegen, bekam es aber wieder zurück als die PKH durch war.
Bis dato hatte ich Unterhaltsvorschuß vom JA bekommen.

Meine Anwältin stand im Kontakt mit dem JA und ab dem Tag, als ich zur Anwältin ging um den KV auf Unterhalt zu verklagen habe, hat das JA nichts mehr gezahlt, d.h. ich habe ca. 6 Monate keinen Unterhalt bekommen. Als das Urteil durch war und der Titel erwirkt, wurde der ausstehende Unterhalt so lange gepfändet bis die Schuld getilgt war.


LG #blume

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Hi,

ich bin nicht beim Anwalt, aber mein Ex.
Ich regel das lieber ohne Anwalt.
UV habe ich noch nie bekommen.

Mal sehen, wie sie sein Gehalt pfänden, immerhin hat er eine Frau mit Kind genommen und mit ihr gleich ein gemeinsames bekommen...denke da kann man nicht so viel pfönden, gehe davon mal aus, das sie nicht arbeitet.

Mein Partner und jetziger Mann so sagt das JA, wird nicht herangezogen, zumal er auch für 2 Kinder regelmäßig seinen Unterhalt zahlt.
Sie wollte nur wissen, wie lange ich noch Elterngeld erhalte.

Danke für Deine/Eure Antworten.

Liebe Grüße Conny