Vater zahlt jetzt Mehrbedarf für Kindergarten- steuerliche Frage

Hallo ihr Lieben,

eventuell gehört der Beitrag auch in Finanzen, ich konnte mich nicht so ganz entscheiden.

Der Vater meiner Tochter zahlt seit einigen Monaten den berechneten Anteil an Mehrbedarf für die Kitakosten. Er überweist diese getrennt vom normalen Unterhalt mit dem entsprechenden Überweisungsvermerk.
Ich gehe also davon aus, dass er die Kosten hierfür steuerlich absetzen möchte.

Jetzt meine Frage:
-geht das überhaupt, da er die Mehrkosten ja direkt an mich überweist und nicht an die Kita?

-wenn ja, benötigt er dafür irgendeine Bestätigung/Bescheinigung oder sonst etwas, oder reichen die Überweisungsbelege?

-wie setzt ich denn jetzt die Kitakosten ab? Als Ganzes, oder nehm ich den Betrag den ich an die Kita überweise minus seinem Anteil? Auf der "Kitarechnung" steht ja nur der Gesamtbetrag.

Wäre super, wenn jemand eine Ahnung hätte. Danke vorab.

Liebe Grüße
Lepidoptera #winke

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hallo,

also uns (dem KV und mir) wurde von unseren steuerberatern (unabhängig voneinander) gesagt, dass der KV gar nichts davon von der steuer absetzen kann, da das kind nicht bei ihm im haushalt lebt. die mutter kann weiter den vollen beitrag absetzen, da es hier unter berufsbedingte aufwendungen fällt. gehts also nur, wenn die mutter auch wirklich arbeitet.
der vater kann aber den gesamten unterhalt (regelunterhalt + mehrbedarf) steuerlich ansetzen, wenn du es im gegenzug versteuerst. dann muss er dir aber deinen steuerlichen nachteil erstatten, den du ja durch das mehr an zu versteuerndem hast. macht also nur sinn, wenn er einen deutlich höheren steuersatz hat als du.

das ist mein momentaner wissensstand.

gruß, schmunzelhase

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hallo schmunzelhase,

ihr solltet euch noch einmal beim finanzamt kundig machen, denn das was eure steuerberater erzählen stimmt nicht.
es ist nicht relevant bei den betreuungskosten wo das kind lebt.
es handelt sich um betreuungskosten welche auch als solche abgesetzt werden können. durch das neue gesetz hat der vater also auch das recht zur absetzbarkeit.

lg
brujita

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schmunzelhase hat nicht recht.
der kv kann seinen anteil ganz einfach als betreuungskosten für das kind geltend machen. dafür reicht der überweisungsbeleg an dich.
du kannst im gegenzug auch nur noch deinen real bezahlten anteil geltend machen.
alles andere wäre nicht rechtens, denn der kv zahlt ja den betrag, also soll er auch seinen anteil absetzen können.

wir machen das schon seit dem letzten jahr so und haben uns deswegen nicht nur beim finanzamt sondern auch beim steuerberater erkundigt und diese einheitliche antwort erhalten.

lg
brujita

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Hallo Picco,

jetzt bin ich etwas verwirrt.

Wikipedia sagt:

...
Weitere Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt.
....

Mein Ex hat keine Rechnung des Kindergartens und überweist ja das Geld direkt an mich. Wenn Wikipedia Recht hätte, könnte er doch die Betreuungskosten nicht absetzen, weil ICH nicht der Erbringer der Leistung bin und er eben keine Rechnung hat. #kratz

Ich ruf Morgen mal beim Finanzamt an und frag nach.

Trotzdem vielen lieben Dank Euch beiden.
Liebe Grüße
Lepidoptera

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wiki hat halt nicht immer recht ;-)
er könnte auch seinen beitrag direkt an den kiga überweisen, da das aber zu verwirrung führt, hat der gesetzgeber es so geregelt, dass wenn der betreff mit KiGa beitrag eindeutig zuordbar ist, kann er es absetzen.
wie gesagt, du darfst dann aber auch nur den betrag bei deiner steuer geltend machen, welchen du gezahlt hast.
das finanzamt akzeptiert das, da auch sie wissen, dass die meisten kindergärten mit einem lastschriftverfahren arbeiten und das zu kompliziert wäre, wenn sie bei getrennt lebenden eltern für ein kind zwei abbuchungen machen müssten.

lg
brujita

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Hallo picco,

manchmal hat Wikipedia doch Recht.

Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und dort ebenfalls die Auskunft bekommen, dass man die Kitakosten nur absetzen kann, wenn das Kind zum Haushalt zugehörig ist.

Soll heißen: Mein Exfreund kann die Kosten nicht absetzen, da meine Tochter nicht zu seinem Haushalt gehört.
Hierbei ist es völlig egal, ob er den Mehraufwand in der Überweisung richtig kennzeichnet, weil er schlichtweg die Grundvoraussetzung nicht erfüllt.

Ich kann nächstes Jahr also wieder den kompletten Kitabeitrag für mich absetzen.

LG Lepidoptera

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Jeder von Euch setzt das ab, was er ausgibt. Alles andere ist Steuerbetrug.

Es reicht, wenn er die Überweisungen als Beleg hat und eventuell die Bestätigung der Stadt/Gemeinde, was der Kigaplatz als Ganzes kostet.

Du nimmt die Überweisungsbelege was Du zahlst und bringst die Beträge von ihm in Abzug.

Gruß

Manavgat

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ich habe genau die selbe information wie du, aber das finanzamt von der TE sagt was anderes. mein finanzamt hat mir im letzten jahr gesagt, dass der KV natürlich seinen beitrag absetzen kann und es nur in der anlage aufführen muss. so haben wir es auch gemacht und es wurde so durchgeschleust.
was stimmt denn jetzt nun?

vielleicht sollte das zuständige FA der TE sich mal schulen lassen, oder muss sich mein FA schulen?

lg
brujita

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Wieso ist das Steuerbetrug, wenn mein Ex die Kosten doch gar nicht absetzen KANN?

Anhand welcher Rechtsgrundlage argumentierst Du?

Ich würde gerne den entsprechenden Paragraphen lesen. Genau DEN suche nich nämlich. Egal ob er zu meinen Gunsten ausfällt, oder nicht.

LG Lepidoptera

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