Unterhalt und Klassenfahrt

Guten Abend,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin.

Meine Frage:

Mein Ex-Mann zahlt für meine Tochter (9) regelmäßig Unterhalt (den Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle).
Jetzt steht eine Klassenfahrt kann.

Meine Frage ist: kann ich ihn an den Kosten beteiligen, d. h. jeder von uns zahlt die Hälfte?

Wäre schön wenn jemand da schon Erfahrungen hat.

Danke im voraus.

crybaby

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Wenn er erheblich mehr als Du verdient, dann sogar ganz. Das nennt sich Sonderbedarf.

Allerdings wird er freiwillig wohl eher die Hälfte zahlen. Sonderbedarf muss gegebenenfalls eingeklagt werden.

Solltest Du ALG2 bekommen oder aber nur wenig darüber liegen, dann kannst Du auch bei der ARGE einen Antrag stellen.

Gruß

Manavgat

2

Es ist so das ich mehr verdiene wie er. Aber trotzdem würde ich ungern die komplette Klassenfahrt zahlen.

Ich werde mal versuchen ihn anzusprechen. Bei der Kommunion ist es auch schon schiefgegangen...

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Klassenfahren sind kein Sonderbedarf und daher aus dem Kinderunterhalt zu tragen:

http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Ute

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wie wäre es, wenn Du Deine von Dir eingestellten Links auch mal selbst liest?

Da heißt es zum einen:

Die folgende Auflistung soll einen Überblick über die einzelnen Fallgestaltungen geben. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich.

und

Klassenfahrt


die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten



Manavgat

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Hab ich, allerdings muß man runterscrollen.

Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. Denn dann ist es schwerer bis unmöglich, den zusätzlichen Bedarf aus dem Unterhalt anzusparen.


Liebe Grüße

Ute

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Sonderbedarf muß unvorhersehbar und plötzlich begründet sein. Wie lange weißt Du von der Klassenfahrt? Das ist zu berücksichtigen! Die Urteile dazu sind sehr unterschiedlich, es kommt auf einige Faktoren an.
Gruß

Tröste Dich, wir haben auch gerade eine Klassenfahrt komplett bezahlt und bekommen noch dazu keinen Cent Unterhalt, Mindestsatz wäre ein wahrer Segen.

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Du musst es klagen dann entscheidet das Gericht ob man sich beteiligen muss. Die meisten entscheiden für ja. Hast du mit deinem Ex geredet? Die Option gibt es ja auch noch ...

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Hallo!

Schau mal hier:

http://sofort-scheidung-online.com/blog/?p=249

Das könnte Dir vielleicht weiterhelfen. Ist ein Blog, der gute Tipps unf Infos rund um Scheidung und Unterhalt bereitstellt. Und da kannst Du auch lesen, was es mit dem Sonderbedarf auf sich hat.

Viele Grüße! Katha