Unterhalt bei Vermögen?

Ich bin frisch getrennt! (Er hat uns rausgeworfen)
Der Krümel ist 7 Monate alt!

Meine Frage:

Habe ich (wir waren NICHT verheiratet) auch einen Anspruch auf Unterhalt?
Ich habe eine hoche 5stellige Summe auf einem spearaten Konto liegen!
(allerdings ein Großteil gehört meinen Eltern und ist nur auf meinem Konto geparkt)

Ich selber bekomme aktuell den Mindestsatz Elterngeld mit 300,-- sowie das Kindergeld und habe einen 400,-- Job!
Eigentlich nicht viel um zu 2. klar zu kommen!

Kann mir jemand eine Auskunft geben?

Dankeschön....


1

Freibetrag fürs Kind 3.100 Euro

Für dich 150 Euro pro vollendetem LJ.

Alles drüber musst du verbrauchen mein ich und wird angerechnet.

Und fremdes Geld parken ist schön blöd, sorry.

LG

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als ich das fremde geld "geparkt" habe hatte ich ja nicht vor von meinem freund rausgeworfen zu werden....
also ist das auch nicht blöd!

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Klar ist es blöd, passieren kann immer mal was. Und ich vermute fremdes Geld parken macht man nicht ohne Grund; respektive gibbet da auf einer von beiden Seiten was zu verheimlichen.

Siehste ja nun.

Antwort haste bekommen.

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Ist es sein Kind? Dann muß er auf jeden Fall für das Kind Unterhalt zahlen und sofern er finanziell nicht unter den Selbstbehalt fällt, auch für Dich bis Dein Kind mind. 3 ist.

Geh zum Anwalt!

Gruß
GR

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Ja er ist der Vater!
Das mit dem Unterhalt für den Kleinen ist mir klar!
Nur bei mir bin ich unsicher!
Ja das ist sicher das beste... Einen Anwalt aufsuchen....

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Hallo.

Er sit definitv für Dich unterhaltspflichtig:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Da spielt auch erst einmal Dein Vermögen keine Rolle, da sich Dein Anspruch daraus ergibt, dass Du aufgrund der Kinderbetreuung nicht erwerbstätig sein kannst.

Sollte er allerdings nicht zahlen können und Du dann auf Sozialleistungen angewiesen sein, spielt das Vermögen durchaus eine Rolle, da Du es bis zu bestimmten Freibeträgen erst einmal zum Leben aufbrauchen musst ... inwieweit Du dann nachweisen kannst, dass Du das Geld nur geparkt hast, ist fraglich ... wenn Du es jetzt noch schnell abhebst, wird das dann für die ARGE noch unglaubwürdiger und die würden die Abhebung aufgrund der einzureichenden Kontoauszüge ja sehen.

Lass Dich schnell durch einen Anwalt vertreten, der den Unterhalt für Dich beitreibt ... der kann den Kindsunterhalt auch gleich mitmachen (Wichtig: Lass den Unterhalt titulieren!).

Gruß von der Hedda.

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Verklag ihn auf Unterhalt.

Dazu suchst Du Dir eine Anwältin, die für PKH gute Arbeit leistet.

Dein Vermögen spielt hier - imho - keine Rolle.

Gruß

Manavgat