Kindergeld und Elterngeld trotz ALG 2 möglich?

Hallo zusammen,

mein kleiner Engel kommt im September auf die Welt.

Leider werde ich ab 01.10. arbeitslos sein und Hartz4 beziehen (war noch nie arbeitslos!).
Da ich jetzt den ganzen Behördenkram erledigen muss, wollte ich euch mal fragen, wie es mit Kindergelt und Elterngeld aussieht. Wird dieses von den 359 €die mir ja eigentlich zustehen abgezogen? Ich lese hierzu immerwieder Unterschiedliches.

Ich danke euch für jegliche Infos! Kenne mich hiermit nicht aus.

Schönen Abend zusammen!
LG

1

Andersrum isses:

erstmal wird geschaut, was Du woanders her bekommst, also Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld (u.U auch nur fürs Kind) und was DANN noch an Deinem Bedarf fehlt, stockt die ARGE auf.

ALG2 ist immer nachrangig.

2

Bist du dir sicher, dass du ALG2 bekommst?
Du bist 25, schreibst, dass du noch nie arbeitslos warst und erstmals ab 1.10. arbeitslos sein wirst. Dann müsste dir aber ALG1 zustehen. Ich nehme doch mal an, dass du mehr als 1 Jahr gearbeitet hast, oder?
Aber mal abgesehen davon...du wirst nicht ab 1.10. arbeitslos sein, denn du wirst da noch im Mutterschutz sein und Mutterschaftsgeld beziehen. Das hat die selbe Höhe, wie dein vorheriges Nettogehalt. Danach bist du mindestens bis zum 1. Geburtstag deines Kindes zu Hause und beziehst Elterngeld in Höhe von 67% deines durchschnittlichen Nettogehaltes. Der Kindsvater muß normalerweise für alle Kosten aufkommen mußt. Nur wenn ihr dann immernoch unter dem Existenzminimum lebt, bekommt ihr ALG2. Kindergeld wird angerechnet, Elterngeld auch...nur der Mindestbetrag bleibt zusätzlich (zumindest derzeit noch).

3

Hallo Alg 1 wird ihr nicht zustehn , da sie in der Elternzeit ja nicht merh den Arbeitsmarkt zuverfügung steht ... und wenn Elterngeld ihr nicht ausricht zum leben , wird sie aufgestocktest Hartz 4 bekommen ....

Lg Martina

5

Ja, aber sie bekommt keine Grundsicherung vom Amt in voller Höhe, wenn sie einigermaßen vorher verdient hat und entsprechend Elterngeld bezieht. Mal abgesehen davon erhält sie ja erst Mutterschaftsgeld und in der Zeit würde sie sowieso nicht ALG2 bekommen. Also die Zeit ab 1.10. passt sowieso nicht. Und ohne den Bescheid des Elterngeldes bekommt sie auch kein ALG2.

weitere Kommentare laden
4

Hallo

Ja du bekommst Elterngeld noch auch wenn du Hartz 4 bekommst ... Bis jetz ist ja das gesetz auch noch nicht durch des es sich ändern wird ....

Du wirst aber sicher nur aufgestocktes hartz 4 bekommen , wenn dein Eltnergeld recht hoch liegt , aber da musst du dich nochmal erkundigen .

Kindegeld bekommst du aufjedenfall auch ( b.z.w. dein Kindbekommt es ) des wird dann deinem Kind an den hatz 4 anteil angerechnet ....

Falls du Alleinerziehend bist steht dir auch ein Alleinerziehend bonus zu , aber wiegesagt es kommt immer drauf an wieviel Elterngeld du bekommst ( das rechnet sich aus den einkommen der lezten 12 monate zusammen )

Hoffe du hast dich schon Arbeitslo gemeldet . Den ersten Monat wirst du ja noch Alg 1 bekommen ( bz.w Mutterschutz steht dir ja dann noch zu ) danach wirst du wohl ins alg 2 abrutschen wenn du nicht genug verdienst und dein Partner ( falls vorhanden ) nicht für euch aufkommen kann ....

Lg Martina

Lg Martina

6

Hallo,
1. Kindergeld bekommen IMMER die Eltern und nicht das Kind. Nicht zu verwechseln mit dem Unterhalt...
2. Arbeitslos kann und darf sie sich nicht melden, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Im Mutterschutz wäre es sogar gesetzlich verboten sie zu beschäftigen.

7

Morgen

zu punkt 1. nein Kindergeld steht dem Kind und nicht den Eltern zu (erkundige dich mal richtig) sprich wenn das kind z.b auszieht bekommt der kind das geld und nicht der elternteil....und kindergeld wird bei hartz 4 dem kind angerechnet und nicht den eltern ..... glaun mir ich sehe es ja auf meinem hartz 4 bescheid...

zu punkt 2 ...doch muss sie sich arbeitssuchend melden ..... ich habe den fehler leider auch gemacht ( auch aus fehl infomation raus ... und das sorgar vom Arbeitsamt selber ) ... und stand am ende meiner Elternzeit mit einer sperre da ... hab sogar dagegen Wiederspruch eingelget hat nix gebracht ...

Also bitte mach hier keine fehl infomationen wenn du es selber nicht weisst .....

Es geht nicht darum das sie im Mutterschutz arbeitet oder eingestellt wird , aber es geht um die zeit danach .... des amt wird dann notieren das sie gleich nach Mutterschutz in elternzeit geht . ABER sie muss siech trotzdem schon ei denen melden ....

Lg Martina

weitere Kommentare laden
10

Hallo,

hast Du Dich bezgl. Deiner künftigen finanziellen Bezüge denn mal beraten lassen?
Ich habe nicht den Eindruck und empfehle es Dir daher dringend! Die Diakoni, die Caritas und auch ProFamilia bieten solch eine Beratung an.

Es muss ja gar nicht zwingend sein, dass Du in den ALGII Bezug fällst, mit erst Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Unterhalt und danach Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und evtl. noch Wohngeld und Kinderzuschlag kann es ja gut sein, dass Du gar kein ALGII beantragen musst.

Gruß K

15

hallo,

ich bin auch mitten im mutterschutz arbeitslos geworden.

ich habe die zeit im mutterschutz, von der krankenkasse erstattet bekommen.

acht wochen nach der geburt, hab ich dann elterngeld ein jahr bekommen, weil ich die Papa Monate auch genommen habe. in der elterngeldzeit, habe ich dann das elterngeld erhalten, den unterhalt vom KV,das kindergeld und wohngeld. ich habe in der zeit kein alg II beantragt, weil es so super geklappt hat.

als mein eltern geld ausgelaufen ist, hab ich dann alg II beantragt ( weil ich keinen kitaplatz bekommen habe und damit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe)

lg jenny