Beistandschaft beim JA, was bedeutet das genau?

Hallo,
da ich mich gerade von meinem Freund trenne, und noch ganz am Anfang stehe versuche ich gerade einen Plan zu bekommen, um was ich mich jetzt alles kümmern muss. Mir wurde gesagt, dass ich beispielsweise eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen sollte. Was genau machen die da?
Muss ich bezüglich meines Unterhaltes einen Rechtsanwalt einschalten? Auch wenn man sich so einigt?
Wenn der Kindesunterhalt und mein Unterhalt nicht ausreichen, muss ich dann zur Arge? Zum Sozialamt oder zu beiden?

Hilfe, ich fühle mich echt überfordert gerade.

Ganz liebe Grüße
eure Joeri

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Hallo.

Hier kannst Du alles über die Beistandschaft nachlesen, sie kümmern sich um alles, was Vaterschaftsfeststellung (das ist für Dich ja weniger interessant) und Unterhalt anbelangt, allerdings nur Unterhalts fürs Kind:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html

>>> Muss ich bezüglich meines Unterhaltes einen Rechtsanwalt einschalten? Auch wenn man sich so einigt? <<<

Ein Rechtsanwalt kann Dir zumindest die genaue Höhe sagen ... wenn Du nämlich über Unterhalt etc Deinen Bedarf nicht decken kannst und deswegen zur ARGE musst, muss der Unterhalt schon in korrekter Höhe gezahlt werden, da Unterhaltsleistungen vorgehen.
Wenn Du wegen Deines Unterhalts zum Anwalt gehst, kann der auch den Kindsunterhalt mitmachen ... dann brauchst Du keine Beistandschaft.

Bis die Unterhaltsangelegenheiten geklärt sind, kannst Du zur ARGE gehen und außerdem Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen.

Gruß von der Hedda.

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Vielen Dank für deine Antwort,
wenn ich jetzt aber während der Trennung von einem Bundesland (wohnen quasi AUF der Grenze) ins andere ziehe, ist doch auch ein anderes JA für mich zuständig.
Das hieße, ich müsste erst umziehen. Fürs Umziehen und die Wohnung fehlen mir aber die Mittel. Um die zu bekommen muss ich dann auf die Ämter im alten Bundesland?
Wah, ich werd irre...

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Hallo.

Du musst im neuen Bundesland (bzw in der Stadt, in die Du ziehen möchtest) anfragen, wie hoch die angemessenen Kosten der Unterkunft sind ... dann suchst Du Dir eine Wohnung und lässt diese dort absegnen.

Um überhaupt Mittel zu bekommen, musst Du im Alg II Bezug stehen. Dafür gehst zu zur ARGE Deines jetzigen Wohnortes und beantragst eine Umzugsgenehmigung. Wenn Du nicht aufgrund von Arbeit umziehst, wirst Du aber wahrscheinlich keine Unterstützung für den Umzug erhalten.

Du kannst erst einmal an Deinem jetzigen Jugendamt eine Beistandschaft einrichten ... und nach Deinem Umzug gehst Du zum neuen Jugendamt. Die können sich die Akte dann sicher kommen lassen, dasselbe gilt für Unterhaltsvorschußangelegenheiten.

Gruß von der Hedda.