Suche Paragraphen: hol und bringschuld

Hallo zusammen

Ich suche schon die ganze Zeit im Inernet einen aktuellen Gerichtsbeschluss über: Hol und Bringschuld.

Hat jemand einen Link?
Vielen Dank schon mal.

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www.gidf.de

Was meinst du?

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www.lmaa.de

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#rofl#rofl#rofl#rofl

Hitzekoller? Oder einfach nur langeweile am Mittag?

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Suchst du nun den Gesetzeswortlaut (Paragraf) oder ein Urteil?

Letzteres wird nur durch googeln zu finden sein ((und dazu müsste man wissen worum es geht).

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http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG

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Tja, dieser Link ist leider veraltet und sachlich nicht mehr richtig!

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Danke für die Info, hab den hier vor kurzem aus nem Beitrag- dann werd ich mir gleich mal deinen Link angucken.

#danke

Marion

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Süß.

Nun wurde die Formulierung der "Hol- und Bringschuld" im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht von einigen Blödsinnigen so oft hier genannt, dass inzwischen viel zu viele tatsächlich glauben, es würde so etwas geben wie eine "Holschuld = Vater hat das Kind abzuholen" und "Bringschuld = Vater hat das Kind der Mutter wieder zu bringen".

Ja, es gibt eine Bringschuld. Auch eine Holschuld.

Aber diese haben nichts mit "Allein erziehend" und nichts mit Umgangsrecht zu tun.

Es sind Begriffe aus dem Vertrags- bzw. Schuldrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bringschuld

http://de.wikipedia.org/wiki/Holschuld

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Danke erstmal für die Beleidigung- wie gut, dass du immer alles so genau weißt...

Was hat dieser Thread dann bitte im "Allein erziehend" zu suchen?

Dann hätte sich die TE besser ausdrücken sollen, bzw. im richtigen Forum gepostet.

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"Danke erstmal für die Beleidigung"

Jeder zieht sich den Schuh an, der ihm passt. Offenbar bist du auch eine derjenigen, die von Hol- und Bringschuld faselten, wenn es ums Umgangsrecht ging?

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Das ist ein Scherz, oder? In welcher Beziehung denn? Hol- und Bringschuld gibt es in fast jedem Bereich des Lebens.

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Wenn es Dir um Kosten des Umgangsrechts geht, googel einfach. Einen aktuellen Beschluss einer Umgangsrechtssache brauchst Du nicht. Da reichen auch ältere Urteile. Eine explizite gesetzliche Regelung gibt es nicht.

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Hallo,

meine Info ist schon etwas älter (2005).

Ob Dir der Link etwas hilft, weiß ich nicht.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:ncTnLpIQjj4J:www.advo-house.de/urteil_357.html+Umgangsberechtigter+Abholen&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

LG Lepidoptera

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Da du ja, außer einem besonders niveauvollen Pfurz, nicht in der Lage bist, dich weiter zu deiner Frage zu äußern resp. diese zu konkretisieren, werde ich mal zum Raten übergehen...

Vielleicht suchst du ja nach richterlichen Entscheidungen zu den Umgangkosten, insb. dazu, wer solche Kosten zu tragen hat.
Dazu hätte ich folgenden Link für dich:

http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=43190&sid=8b8c8025286122c2934ab9b0856baf16