Vater unbekannt

Also ich möchte Vater unbekannt angeben. Der Vater weiss allerdings das es sein Sohn ist.
Wenn ich das aber mache hat er dann irgendwelche Rechte? Kann er das einklagen? So das er dann Umgangsrecht bekommt?
Oder sind ihm somit die Hände gebunden?
Ich weiss das ich ans Kind denken soll und das ein gravierender Schritt wäre aber darüber will ich jetzt nicht diskutieren. Habe mir das so lange überlegt und für mich ist das die einzige Lösung. Also bitte jetzt nicht verurteilen.....mir sind alle konsequenzen bekannt.....:-(

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Hallo levg2478,

ja, der (vermutliche) Vater kann seine Vaterschaft einklagen. Dann wird ein Test gemacht und wenn er demnach der Vater ist, dann wird seine Vaterschaft auch offiziell eingetragen.

MfG krypa

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Also kann ich rein theoretisch die Sache mit vater unbekannt vergessen weil es aufs Gleiche hinauslaufen würde?
Oh man.....das schockt mich jetzt ein bisschen:-(

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Ich verurteile Dich nicht, keineswegs.


JA, der KV hat Rechte. Er kann dich -notfalls mit Gerichtsbeschluß- zwingen einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Wenn er nachweislich der Vater ist, hat er Rechte/Pflichten.
Du möchtest es nicht diskutieren, wie es um deinen Sohn steht, aber auch Dein Sohn hat das Recht auf einen Vater und natürlich auch einen Unterhaltsanspruch.

Auch wenn ich für MICH manches Mal wünschte, dass der KV meines Kindes "unbekannt" ist: Es geht nicht um MICH sondern um mein Kind...

Wenn Du angibst, dass der Vater unbekannt ist, dann wirst Du mit Sicherheit Unterhaltsvorschuß erhalten und erhälst öffentliche Gelder weil Du den Vater nicht angeben möchtest... #kratz

LG

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Seit einem Monat bekommen ich Unterhalt vom JA aber auch nur weil ich ALG2 beantragen musste....Ich suche mir aber schon einen Job damit ich auf beides verzichten kann.

Der Vater ist arbeitslos und von daher würde ich nie mehr als 133 Euro bekommen und auf das Geld verzichte ich gerne wenn er uns dann auch in Ruhe lässt.

Mir fällt die Entscheidung auch nicht leicht aber ich sehe keinen anderen Ausweg. Er macht es mir aber auch leicht weil er sich eh kaum bis garnicht kümmert.

Aber er hat mir halt gesagt sobald er der vater ist wird er mir den Kleinen regelmässig wegnehmen und seine Zeit mit ihm verbringen. Der kleine ist 8 Monate: Der vater fährt nachts Zeitungen durch die Gegend. und der kleine müsste dann in seinem Bulli schlafen und das will ich schonmal garnicht. Aber er sagt das geht mich dann nichts an wo er schläft.....das ist jetzt nur ein Beispiel von vielen Dingen die er mir sagt

Und dann kam nur noch....sein Hebel wäre genauso lang wie meiner und ich könnte ihm nichts vorschreiben....aber ich vertraue ihm nicht

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"Der Vater ist arbeitslos und von daher würde ich nie mehr als 133 Euro bekommen und auf das Geld verzichte ich gerne wenn er uns dann auch in Ruhe lässt."

Es geht doch nicht darum, das DU auf Unterhalt verzichten sollst sondern das dein Kind einen Unterhaltsanspruch hat, dies für eine sehr lange Zeit...
Ich finde es persönlich nicht wirklich nett, dass Du öffentl. Gelder in Anspruch nehmen möchtest, Dir dir im Zweifelsfall gar nicht zustehen würden und dies alles nur, weil Du den Vater nicht angeben MÖCHTEST.
Ach ja: 133 Euro ist auch viel Geld..

"Wegnehmen" tut ein Vater das Kind ebenfalls nicht,er verbringt Zeit mit dem Kind.
Es gibt doch die Möglichkeit Regelungen zu finden ohne Übernachtung, wenn er nachts arbeitet.

Der "Hebel" ist nicht unbedingt genauso lang, aber er ist lang- das stimmt.

Und mal ehrlich: Sei doch froh, dass er sich für sein Kind interessiert!
Ist auch nicht böse gemeint.

LG

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du weisst, dass du dich damit strafbar machst? wenn rauskommt, ist es betrug und kann sogar mit gefängnisstrafe geahndet werden!
viel glück

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Du wirst, wenn Du UVG beantragst, gefragt, wer der potentielle Vater (oder die potentiellen Väter) ist.
Wenn Du sagst, Du weisst das nicht, wirst Du gefragt, warum nicht. Was willst Du dann sagen?

Problematisch wird das Ganze dann, wenn der potentielle Vater auf einmal auftaucht und angibt, Du wusstest die ganze Zeit, dass er der Vater ist. Da kannst Du richtig übel Ärger kriegen. Vor allem kann ich mir gut vorstellen, dass Du in dem Fall schriftlich (evtl. eidesstattlich, also gerichtlich verwertbar) diese Angabe machen musst. D.h. da ist mehr dahinter als "ich sag denen halt mal, dass ichs nicht weiss".
Von daher zweifle ich daran, dass Dir wirklich alle Konsequenzen (Gericht, damit verbundene Kosten, Rückzahlung der kompletten Summe des vom Jugendamt geleisteten UVG, evtl. Strafgebühr bei Verurteilung) bekannt sind.

Dein Problem mit dem Umgang ist anders zu lösen. Was befürchtest Du denn in Bezug auf den Vater?
Ich glaube, auch hier bist Du zu wenig informiert.

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Ich will mir das schlimmste nicht vorstellen.....er hat schonmal gedroht das Kind mitzunehmen....für immer.....er ist kein Deutscher....und wenn er weg ist ist er weg......wer sagt mir dann das ich mein Kind jemals wieder sehe?
Sicher sagt mal viel wenn der Tag lang ist aber soll ich es drauf ankommen lassen?
Was habe ich da noch für Möglichkeiten?
Ich habe mit dem JA schon gesprochen...das Geld was ich bis jetzt bekommen habe soll ich zurückzahlen was auch kein Problem ist (lege es schön artig an die Seite) und dann würde mir nichts mehr passieren hiess es von denen.
Ich würde ihm ja erlauben zu kommen.....aber ich traue ihm das Kind nicht alleine an

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Du musst ihm das Kind auch nicht alleine mitgeben. Er kann sich unter Aufsicht kümmen, d.h. es bei Dir zuhause besuchen. Willst Du auch das nicht, erkundige Dich bitte beim JA mal nach betreutem Umgang. Als Grund kannst Du natürlich einerseits die bisherige Ignoranz des Vaters gegenüber des Kindes als auch die Entführungsdrohung angeben.

Wart Ihr verheiratet, hat er also Sorgerecht? Ich gehe davon aus, dass er das nicht hat. Somit kann er also auch keinen Kinderausweis beantragen und könnte im Entführungsfall das Kind nicht einfach so ausser Landes schaffen. Abgesehen von der EU natürlich.
Ausserdem müsste er selbst zum Jugendamt oder vor Gericht, wenn er eine andere Umgangsregelung wollte, als die, die Du vorgibst. Darauf würde ich es durchaus ankommen lassen.

Das Geld für das Kind und der Umgang haben weiterhin NICHTS miteinander zu tun. Gar nichts. Nada.
Er könnte tausende Euro Unterhalt freiwillig zahlen und hätte trotzdem nicht mehr Recht auf Umgang, als wenn er nichts zahlen würde.
Der Umgang bleibt also gleich, auch wenn er selbst etwas zahlt oder wenn Du UVG bekommst.
Da frage ich mich doch, warum Du so doof ;-) bist und das Geld, was man doch gut gebrauchen kann, ausschlägst! Denk doch mal an später: Dein Kind wird älter, möchte vielleicht studieren, einen Führerschein machen. Du möchtest dem Kind doch etwas bieten können? Daher fände ich die beste Lösung, das Geld, wenn Du es schon nicht zum täglichen Leben ausgeben willst, auf ein gewinnbringendes Konto/Depot zu legen. So kann Dir niemand vorwerfen, Du hättest Dich am Unterhalt bereichert. Du kannst also alle anfallenden Kosten aus deinem Job bestreiten, musst Dich nicht angewiesen fühlen. Aber Dein Kind wird sicherlich später hocherfreut sein, wenn es ein gut gefülltes Konto vorfindet, auf dem sich der Unterhalt gesammelt hat und mittels diesem es eben z.B. eine grössere Anschaffung tätigen kann.
Stell Dich nicht stur, es ist "nur" Geld. Aber es ist das Geld Deines Kindes. Du hast also die Pflicht, Dir zu überlegen, wie dieses Geld zum Kindeswohl verwaltet werden muss.

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Hallo!

Dein Verhalten finde ich völlig unmöglich (ich verurteile dich nicht, sondern das ist lediglich meine Meinung).

Dir passt etwas nicht und da willst Du dann eben mal den KV nicht angeben.

Ich weiß nicht was ein Bulli ist, aber wenn es so etwas ähnliches wie ein LKW ist, müßtest Du ihm gar nicht das Kind mitgeben, weil er das Kind in dem Fall nicht kindgerecht betreuen kann.

Wenn ein Bulli ein Wohnwagen ist, ist es doch fürs Kind etwas tolles.

Du hast 3 Kinder, bekommst ALGII und meinst ernsthaft, dass Du bald einen so guten Job bekommst, der auch noch mit den Betreuungszeiten der Kinder passt und noch so gut bezahlt wird, dass Du kein Geld vom KV oder Staat brauchst? Denkst Du die gut bezahlten Jobs (er muß ja gut bezahlt sein, wenn man alleine 3 Kinder ernähren will) liegen auf der Straße und jeder wartet nur auf eine allein erziehende Mutter mit 3 Kindern? Das soll jetzt kein Angriff sein, ich finde Du gehst da sehr blauäugig an die Sache ran.

Du müßtest dann auch dein Kind anlügen, dass Du nicht wüßtest, wer der Vater ist. Findest Du das toll, dass ein Kind von der eigenen Mutter (die ja eigentlich die Vertrauensperson Nr. 1 ist) so heftig belogen wird?

Du verurteilst dein Ex, dass er mit eurem Kind (vielleicht) paar Tage im Monat in einem Bulli schlafen will, aber gleichzeitig willst Du dein Kind ein Leben lang belügen? Da frage ich mich echt was schlimmer ist!

janamausi

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Du möchtest Vater unbekannt angeben ,aber den UV und ALG 2 fürs Kind willst du dann vom Staat abkassieren.....klasse Einstellung.
Zum Kindermachen war der Typ gut genug und nun soll er möglichst verschwinden.
Tut mir leid,ich habe da kein Verständnis für.
Wenn du Angst um dein Kind hast ,kümmer dich beim JA um betreuten Umgang und gib ihn als Vater an.

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Silbermond hat recht,

ich habe keine Lust für solche Dinge zu bezahlen. Du gibst Vater als unbekannt an und die Allgemeinheit zahlt den Unterhalt. Sorry - da geht mir das Messer in der Tasche auf -. Du bist verpflichtet den Vater anzugeben - ansonsten ist es Betrug - alles andere wie Umgang könnt ihr gemeinsam übers Jugendamt klären.

Zum Schwängern war der Herr gut genug und dann auf einmal ist er eine Art Bestie. Ich verstehe so einige Postings hier nicht. Sorry, aber wenn Du Angst hast, wende Dich ans Jugendamt oder nimm Dir einen Anwalt.

Warum sind die Typen - die einen geschwängert haben - aufeinmal so unzurechenbar -? Lese das seid Monaten immer wieder. schwanger, zukünftiger Vater soll keinen Kontakt haben, etc..

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Hallo.......ich habe nur um eine Auskunft gebeten.

Wenn ihr richtig gelesen hättet dann wüsstet ihr auch das ich überhaupt kein Geld vom JA will. Ich musste es beantragen aufgrund von ALG 2.
Ich bin 8 Monate ohne Unterhalt áusgekommen.
Desweiteren habe ich schon reichlich Bewerbungen rausgeschickt um kein ALG2 mehr zu beziehen und somit auch kein Unterhalt vom JA

Ich habe mich mit dem JA darüber unterhalten und die haben nichts davon gesagt das ich mich strafbar mache damit.
Ich habe denen meine Gründe geschildert und daraufhin hiess es nur ich müsste dann den Unterhalt den ich bis jetzt bekommen habe zurückzahlen. Was ich verstehe mir auch schon gedacht habe und auch tun werde.

Da mir das aber alles zu einfach erschien habe ich hier diese Frage gestellt.

Ich verurteile auch keinen hier und deren Probleme. Keiner von euch ist dabei und kennt meine jetzige Situation.


Aber danke für diese hilfreichen Antworten

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Du sprichst sehr verworren. Erst überlegst du dir, ob du als Vater: Unbekannt angibst und dann schreibst du, dass das kind 8 Monate alt ist. Ja was denn nun? Innerhalb eines Treads die Schwangerschaft, Geburt und die ersten 8 Monate durchlebt???
Er hat Rechte und kann diese einklagen.

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Sorry aber soviel Mist auf einen Haufen kann ja wohl nicht sein!!!!!!!!!

Du musst eidestaatlich was ausfüllen dass du nciht weißt wer der Vater ist.DAnn musst du erklären wie und wo dien Kind entstaden ist und warum du nicht weiß wer der Erzeuger ist.

zweitens es ist Betrug!!!!!

Drittens du redest mit dem JA schon drüber und glaubst wirklich dass die dir das jetzt so abnehmen die werden dich zwingen zu sagen wer er ist..

ich finde es eine Frechheit deinem Kind gegenüber ihm den Namen nicht zusagen und er seine Wurzeln nicht kennenlernen darf.Er braucht dringend einen Papa!!!!!!!!!!

Er wird ja nciht jede nacht arbeiten so muss man nicht immer das We nehmen wegen Umgang,DAnn gibt es noch begleitendent Umgang.Er bruacht nen Ausweis um ins Ausland zu kommen von deinem sohn.

usw...

Ich durfte leider nicht sagen wer der Papa von meinem Kind ist weil er gedroht hat und das auch vor dem Richter aber glaub mir bis das JA mir das abgenommen hat das hat gedauert.Wir msusten dann extra nochmal vor Gericht und ahben ein Urteil bekomme ndass ich den Vater nie nennen muss aus Schutzgründen.

Ich wäre so happpy wenn ich nen papa hätte für sie der INtersse zeigt.

lg

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Solang er die Vaterschaftsfeststellung nicht einklagt, hat er weder Rechte noch Pflichten.
Es soll ja Väter geben die aufgrund der Unterhaltspflicht lieber auf eine Vaterschaftsfeststellung verzichten.

Karna