brauch mal rat!!!!!

hallo zusammen!

ich bin seit der geburt meines sohnes allein erziehend!
und hab wollgendes problem,der kv war 1mal seit 9wochen(alter meines sohnes) hier bei uns,um ihn zu besuchen! trotz das ich ihn mehrmals dran erinnert habe die vaterschaftanzuerkennen,hat er es bis heute nicht geschafft angeblich!und die letzte frist ist bis zum 13.4!dann geht es gerichtlich vor! die familie will immer das ich ihn mein sohn da lasse über mehrere stunden und sie nicht verstehen wollen das ich ihn nicht alleine gebe,weil er mir noch zu klein ist und ich sie garnicht kenne! der kv meint sich nicht um den kleinen zu kümmern und ich ihm ausdrücklich gesagt habe das ich seine eltern mit dem kleinen besuchen gehe,wenn er den regelmäßigen kontakt zu seinem sohn hat!
aber nichts,es kommt nicht mal ne sms von ihm,wie es dem kleinen geht ect!

jetzt hab ich den kontakt ganz abgebrochen,meint ihr es ist richtig so?
ich bitte um eure meinung!ohne das ich gesteinigt werde!

ihr solltet wissen das der kleine ungeplant war und der kv wollte das ich ihn abtreibe!
und ich die ganze schwangerschaft versucht habe,das er doch kontakt zu dem kleinen möchte!
als er ihn das erste mal in armen hielt,war er stolz wie oskar!und jetzt null interesse!
es wurde auch ziemlich viel mist erzählt,deswegen hatten wir auch kein kontakt!
und als alles geklärt war,hatten wir guten kontakt!
ich hoffe ihr konnt mir mit euren meinung etwas helfen oder mir sagen könnt ob ich richtig gehandelt hab!

hab beim jugendamt den beistand eingerichtet!

glg

1

Wenn du beim Jugendamt eine Beistand eingerichtet hast, kümmern die sich ja um Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt.

Du kannst den KV nicht dazu zwingen, Kontakt zu seinem Kind aufzubauen. Wenn er nicht will, dann lass ihn besser. Dein Kind hat später nichts davon, wenn der Vater sich nur gezwungenermaßen mit dem Kind beschäftigt und es eigentlich garnicht will.

Was die Großeltern von dem Kind betrifft, die haben zwar auch ein Recht den Kleinen zu sehen, aber das ist viel "geringer" als das vom KV. Theoretisch kannst du das eine mit dem anderen nicht verbinden, also sagen, wenn KV sich nicht kümmert, dürfen die Großeltern ihren Enkel auch nicht sehen. Allerding kannst du die Art(Zeit und Häufigkeit) des Umgangs mit dem Enkel für die Großeltern selbst bestimmen. Heißt vll. mal zum Kennenlernen mit den Großeltern irgendwo für eine Std. treffen und dann sehen wie es sich entwickelt.

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Hallo!

Ich würde dir raten, die Sache mit dem KV und den Großeltern ganz klar zu trennen.

Wenn er KV sich nicht kümmern will, können doch die Großeltern nichts dafür!

Für deinen Sohn ist es doch um so schöner, wenn sich schon der KV nicht kümmert, dass er zumindest Kontakt zu Oma und Opa hat.

Allerdings mußt Du dein Kind nicht den Großeltern alleine mitgeben. Wenn die Großeltern den Kontak möchten, dann fördere diesen. Du weißt nie wie sich alles entwickelt und evtl. brauchst Du in paar Jahren Hilfe/Unterstützung von den Leuten. Du kennst die Großeltern zwar nicht, aber sie sind dennoch Oma und Opa von deinem Sohn, also ein Teil von seiner Familie.

Was heißt denn, Du hast den Kontakt ganz abgebrochen? Wenn der KV sich ja nicht meldet, kümmert etc. gibt es doch gar nichts abzubrechen von deiner Seite aus...

LG janamausi

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Hallo

mein Onkel kümmert sich liebevoll um sein Enkelkind, und er kann wann immer er möchte die Kleine sehen, und er genießt es, sowie das Mädel auch.

Leider hält der KV nichts von Kontakt zu seiner Tochter #aerger Desto schöner finde ich es, das trotzdem der Opa so zeigen kann, wo sie herkommt :-)

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Solange er sich so selten blicken lässt..die Vaterschaft nicht anerkennt..das Baby kein Vertrauen zu ihm aufbauen kann...wird er das baby auch nicht alleine bekommen.

Gerade wenn das Baby noch so klein ist..gibt das Gericht/Jugendamt vor, dass der Vater wöchentlich das Baby mit der Mutter zusammen besuchen kommen muss damit es zu einem alleinigen Umgang ca alle 2 Wochen kommen kann. Ich gehe auch davon aus dass das Baby noch gestillt wird? In der Zeit wird er das Baby auch nicht alleine fürs wochenende/ den ganzen tag o.ä. beanspruchen können. die milchproduktion würde dann insoweit irritiert werden, dass du nicht ausreichend milch für das baby hättest.

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achso und natürlich kannst du den umgang verwehren solange er die vaterschaft nicht anerkennt

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Kann ich sobald der Vater die Vaterschaft anerkannt hat den Umgang nicht mehr verwehren?

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Nein! Dann hat er Umgangsrecht.

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