Wer zahlt den Kindergarten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Hey ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage und zwar...mein Ex-Mann und ich haben uns getrennt als die Kleine vier Monate alt war. Verältnis ist eigentlich ganz super und mit der Kleinen klappt alles prima...Nun ist es aber so...

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und er besteht auch drauf, dass er die Hälfte vom Kindergeld bekommt. Er zahlt 281 Euro Unterhalt im Monat für unsere Tochter...

Nun meine Frage, wie ist das mit dem Kindergartenbeitrag? Muss ich den komplett zahlen oder wäre es normal wenn er die Hälfte zahlt? Wie ist das bei euch so? Die Kleine ist unter 3 Jahren, dass heisst der Kindergarten kostet im Monat 181 Euro und er möchte sich eigentlich nicht großartig dran beteiligen.

Gruß
Angie

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Das hälftige Kindergeld steht Deinem Ex zu.

Zum Kindergarten gibt es ein Urteil, das die Kosten zu teilen sind, sofern der KV leistungsfähig ist.

Allerdings ist es nur ein Urteil, wenn der KV nicht freiwillig zahlt wirst Du den halben Kindergartenbeitrag erst mal einklagen müssen.

M.

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Dankeschön für deine Antwort...

Warum er allerdings die Hälfte vom Kindergeld einkassiert weiß ich nicht, er bringt es ja nichtmal fertig mir die Kleider die ich ihm für die Kleine mitgebe gewaschen wieder zurückzubringen....Langsam nerven einfach viele Dinge.

Das heisst, sobald die Kleine 3 Jahre alt ist, muss er eigentlich die Hälfte zahlen?

Gruß
Angie

3

Er bekommt das Kindergeld, weil er Vater des Kindes ist.

Offensichtlich zahlt er ja Unterhalt und kommt damit seinen finanziellen Verpflichtungen nach. Warum sollte er dann kein Kindergeld bekommen?

Außerdem kümmert er sich ja auch um das Kind, da ist es doch um so fairer, dass er "sein" Kindergeld bekommt. Auch wenn er die Wäsche nicht wäscht... das ist doch kleinlich!

Und mirabelle hat Dir doch geschrieben, dass es zwar ein Urteil in einem anderen Fall gibt, aber der Vater natürlich zahlungsfähig sein muss und Du notfalls eine gerichtliche Lösung finden musst. Außerdem wird dann auch Dein Einkommen berücksichtigt. Hier kann Dir keiner sagen, ob er dann wirklich die Hälfte zahlen muss.

Tina



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Hallo,

sind die 281 Euro eine Vereinbarung zwischen Euch? In der Düsseldorfer Tabelle habe ich diesen Wert nämlich nirgends gefunden.

Das hälftigen Kindergeld steht dem Vater zwar zu, es wird aber mit dem Unterhalt verrechnet. Dementsprechend zahlt er dann halt die Hälfte vom Kindergeld weniger. Ich habe noch nie gehört, daß man dem Kindsvater das hälftige Kindergeld irgendwie zurücküberweist oder Ähnliches (so hätte ich es jetzt aber bei Dir rausgelesen und interpretiert) .

Die Aussage, die ich vom Jugendamt in Bezug auf den Kindergartenbeitrag bekommen hatte, war die, daß der Kindsvater erst ab dem 3. Lebensjahr daran beteiligt werden kann.

LG Lepidoptera

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Hallo Lepidoptera,

da macht Dein JA aber eine falsche Aussage.
Letztes Jahr Mai fällte der BGH ein Urteil, dass die KiGa Kosten Anteilig zum Einkommen - hälftig zu tragen sind.
Das hat nichts mit dem 3.Lebensjahr zu tun - es gilt generell. Das hängt mit der Betreuungsnotwendigkeit für das Kind zusammen.
In aller Regel tritt das aber meist erst mit dem 3. Lebensjahr in Kraft.
Bei manchen Kinder ist das aber schon früher der Fall und der barunterhaltspflichtige Elternteil muss sich hierbei beteiligen.

LG
brujita