Vaterschaftstest vor gericht

Ich hatte schon mal gefragt wie der so abläuft aber keine richtige antwort bekommen...
werde ich dem KV vor gericht begegnen? wie lange dauert es,bis das ergebnis da ist? wird das ergebnis dann auch vor gericht verlesen?

1

Guten Abend.

Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt.
Ich hatte zunächst eine Beistandschaft eingerichtet, die schlußendlich eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen wollte.
Da ich mich dann mit der Rechtsabteilung überworfen habe (was ich da erlebt habe, war ohne Worte ... aber andere Story), habe ich das Ganze meiner Anwältin übergeben.
Diese hat die Klageschrift so formuliert, dass die Richterin, ohne die Parteien gehört zu haben, ein Abstammungsgutachten angeordnet hat.
Ca. 2 Wochen später hatten wir den Termin beim Amtsarzt zur Abgabe der Speichelprobe (von Mutter und Kind), der KV wurde zwar am gleichen Tag getestet, es wurde aber bei der Terminvergabe darauf geachtet, dass wir uns nicht begegnen.
Drei Wochen später lag das Ergebnis vor.
Die Richterin frage dann an, ob wir uns das Urteil auch schriftlich reicht (die Parteien müssen also nicht vor Gericht erscheinen). Wir haben dem zugestimmt, der KV hat sich nicht gemeldet, so dass zunächst Ladungen zur Gerichtsverhandlungen rausgingen. Daraufhin wurde noch ein Verfahrenspfleger bestimmt. Das Jugendamt wollte sich da wieder ins Boot setzen, wir haben das aber abgelehnt und den Patenonkel meiner Tochter zum Verfahrenspfleger bestimmt. Als die Ladungen zugestellt waren, meldete sich der KV doch, dass auch er mit einem schriftlichen Urteil einverstanden ist.
Dieses erging, samt Urteilstitulierung (wir hatten die Unterhaltsklage gleich drangehängt), kurze Zeit später.

Alles in allem hat das ca. 8 Wochen gedauert, vor allem aufgrund des Spiels auf Zeit des KVs, und ich habe in der Sache nie einen Gerichtssaal von innen gesehen und bin dem KV nie begegnet.
Weitere 6 Wochen später, nach Ablauf der Fristen, war das Urteil dann rechtsgültig.

Gruß von der Hedda.

2

ah ok, danke.
Also meine anwältin hat geschrieben,dass ich in der zeit von da und da ihm beigewohnt habe und das er sich weigert,nach mehrfacher aufforderung,die vaterschaft anzuerkennen und deshalb klagt meine tochter auf eine vaterschaftsfeststellung. Ich bin als zeugin angegeben.
meine anwältin meinte irgendwie es reicht,wenn wir dann zum kinderarzt oder hausarzt gehen,mein ex zu seinem, und jeder ne blutprobe abgibt. mehr weiß ich leider noch nicht...

3

Hallo.

Wenn das sauber untermauert und dementsprechend formuliert ist, kann es gut sein, dass das Gericht ein Abstammungsgutachten anordnet, ohne Euch zu sehen und zu hören.
Was das Gericht dann genau anordnet, ob ein Text beim Hausarzt ausreicht, wirst Du dann sehen oder ob eben ein Abstammungsgutachten angeordnet wird, was eben vom Amtsarzt durchgeführt wird.

Ich würde mich im Übrigen weigern, einen Test über eine Blutprobe machen zu lassen. Willst Du wirklich Dein Kind picksen lassen, nur weil der KV ein Idiot ist? Ich fand es schon erniedrigend genug, dass meiner Tochter und mir mit Wattestäbchen im Mund herumgefuhrwerkt wurde plus "Verbrecher"-Fotos von uns, aber Blut abnehmen lassen, hätte ich never ever zugelassen. Und bei uns wurde ein großes Abstammungsgutachten gemacht, das geht ohne weiteres über einen Speicheltest.

Gruß von der Hedda.

weiteren Kommentar laden