Frage zu Unterhaltspflich bei Kind mit Trisomie21

Hallo,

ich weiss nicht,ob ich hier richtig bin,aber da es hier viel um Unterhalt usw.geht,dachte ich ,ich versuche es erstmal hier.

Also,es geht um eine Freundin von mir,deren Schwester hat Trisomie21(Down Syndrom).So, dieses Mädchen ist jetzt 16 Jahre alt.Der Erzeuger(sorry,ein Vater ist er nicht!) freut sich jetzt schon auf den Tag,wenn sie 18 wird und somit seine Unterhaltspflicht endet.Denkt er! Ich bin so informiert,das bei behinderungen die Unterhaltspflicht länger besteht (25?)!

Das Kind lebt bei der Mutter(schon immer,seitdem vielleicht 2 mal Besuche vom Erzeuger,aber auch nur,weil die Mutter das Kind dort hingebracht hat).Die Ältere Schwester hat für 2 Jahre beim Erzeuger gelebt,hat es aber mit der Stiefmutter nicht mehr ausgehalten und ist zurück zur Mutter.Sie ist inzw.21 fast 22.

Der Erzeuger musste in diesen 2 Jahren keinen Unterhalt für die Jüngere bezahlen,da ja jeder Elternteil 1 Kind hatte.

Die Mutter hat dann nach der Rückkehr den Unterhalt wieder eingefordert,da Tochter erst 16 war.

Das nur zur Hintergrundinfo.

Ich möchte eigendlich nur wissen,ob der Erzeuger richtig liegt,das seine Unterhaltspflicht mit 18 endet,oder ob er doch länger bezahlen muss.
Er jammert ständig herum,das er nix hat,knapsen muss usw,aber sich kurz vor Unterhaltsentscheidung per Gericht noch schnell einen Neuwagen finanziert usw....

Bei Googel finde ich nicht wirklich was ich suche.

Vielen Dank für eure Infos.

Gruss Saskia#snowy

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Nein.

Ist die Tochter aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage für sich zu sorgen, dann muss er unter Umständen zahlen, bis zum Ende.

Allerdings sind da die Grenzen für den Selbstbehalt anders.

Gruß

Manavgat

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Vielen Dank für deine Antwort! So in etwa haben wir uns das auch gedacht!

Gruss Saskia

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Auch bei Kindern ohne Behinderung dauert die Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus an!

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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Hallo,

vielen Dank auch dir für den Link.Das bei "normalen" Kindern der Unterhaltsanspruch auch über das 18.Lebensjahr bei bestimmten Vorraussetzungen weiterbesteht,wusste ich.
Mir war es eben wichtig zu erfahren,ob es da bei "behinderten" Kindern anders gehandhabt wird.

Da wird der Erzeuger nicht sehr erfreut sein! Seine neue Frau meinte glatt und ohne mit der Wimper zu zucken,das das Mädchen doch Arbeiten gehen könnte,die sei doch intelligent genug#contra Bei solchen Aussagen wird mir schlecht!

Gruss Saskia

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Na ja,

also es gibt Trisomie Kinder die machen sogar Abitur!

Grundsätzlich ist es für jeden Menschen besser, eine Arbeit zu haben und man sollte das auch fördern.

Ob das im Einzelfall geht ist eine andere Frage.

Gruß

manavgat

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Hallo Saskia,

nein, seine Pflicht endet NICHT.

Mir drehe sich der Magen um wenn ich von solche Vollidioten lese, sorry. Denkt der auch mal an sein Kind?

Schlimm sowas.

Alles Liebe

Dani