WICHTIG!!!! UNTERHALTSTITEL!!!!

ich habe ein problem, der kindersvater hat diesen monat kein unterhalt bezahlt. jetzt soll ich zum jugendamt. JETZT mein problem: Ich brauche den zettel wo drauf steht vollstreckbare ausfertigung!! ich habe aber nur, den zettel (beglaubigte Abschrift), da steht auch das man dann vollstrecken kann. ist dieses blatt richtig???? war da nicht noch ein anderes blatt???
Bitte, bitte heft mir. ich muß morgen dahin

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Hast du den Vater eigentlich erst angesprochen warum er noch keinen Unterhalt gezahlt hat?

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er ist angeblich arbeitlos! er hat aber seit nem monat oder mehr die kündigung nicht an meine anwältin geschickt! das ist alles sehr komisch....

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wer hat gekündigt der chef ihm oder er dem chef?

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Sofern du schon eine Beistandschaft hast, sollte die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde bzw. der Titel dem Jugendamt eigentlich vorliegen. Da ich jetzt grad auch nicht weiß, wie die Urkunde aussieht, kann ich dir nicht sagen, ob du die richtige hast.

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Wir haben heute den 18! Er hat doch noch 13 Tage!!??

LG

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Unterhalt ist zahlbar bis zum 10.

@TE Das gleiche steht bei mir drauf. Da ich keine Beistandschaft oä habe muss es ja das sein was das amt benötigt.

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Ich habe da ein richtig amtliches Dokument, bzw eine Urkunde, ist ein braunes Blatt Papier auf dem alles weitere drauf steht.
Warst du schon einmal beim Jugendamt wegen Unterhalt irgendwann mal? Wer hat denn das Schreiben angefertigt wo drauf steht das damit auch zwangsvollstreckt werden kann?
Wenn du schonmal im Jugendamt warst, dann haben die eine Akte mit Namen des Kindes, und in dieser müssten die Kopien aller Schreiben sein die du bzw. der Vater mal bekommen hat.
Und auch sonst, das Jugendamt hilft dir, und falls du drn Titel noch nicht haben solltest, dann werden sie schon dafür sorgen das du ihn bekommst.