Wie vorgehen bei Verzicht des Sorgerechts vom KV?

Hallo ihr lieben,

ich hatte ja gestern schon mal gepostet, das der KV meines Sohnes eigentlich kein Interesse mehr an seinem Sohn hat, und ihn bei jeder Gelegheit sofort zurück bringt, wenn bisschen unbequem wird.

Jetzt hat er mich grade angerufen, um mir zu sagen, das er morgen mal wieder nicht auftaucht, weil er was anderes zu tun hat. Dann habe ich aus der lameng raus gesagt, "gib doch das Sorgerecht ab, dann hast du keine Pflichten mehr und kannst endlich machen was du willst!" und er sagte, "Alles klar, leite alles in die Wege, kannst das Sorgerecht alleine haben, ich verzichte ihm freiwillig drauf!"

Gut, war zwar nicht so geplant, aber wenn er es so will, gut, dann werde ich das jetzt durchziehen.

Kann mir einer sagen, wie das abläuft? Wie ich das genau formulieren muss? Muss ich das Persönlich beim Gericht abgeben oder kann ich das auch schicken?

Das Jugendamt ist schon informiert, bei denen waren wir öfters und die stimmen zu, das ich das alleinige bekomme.

Also wie verfahre ich jetzt weiter? Wäre dankbar für jede Info.

VLG Sweety

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Hallo,

""gib doch das Sorgerecht ab, dann hast du keine Pflichten mehr und kannst endlich machen was du willst!"

Na ja, die Pflicht Unterhalt bezahlen hat er weiterhin ... und wenn man es genau nimmt, auch die Pflicht seinen Umgang wahrzunehmen, da das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat (seit der Reform des Kindschaftsrecht geht das Umgangsrecht nämlich nicht mehr von den Eltern, sondern vom Kind aus).

Wenn er das Sorgerecht abgibt, ändert sich nichts an diesen Pflichten.

Gruß,
Julia

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Danke für deine Anwort, aber das hilft mir nicht weiter, da das nicht meine Frage war.

LG

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ab zum Notar, auch wenn es (ca. 200 Euro glaube ich) kostet!

Beim Jugendamt dauert es und Du weißt nie ob die nicht doch wieder dagegen reden.

Dass der KV auf jeden Fall Unterhalt zahlen muss, musst Du ihm ja vor der Unterschrift nicht auf die Nase binden.

Gruß

Manavgat

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:-) Dankeschön....:-)

Sag mal, ist es nicht auch so, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, das dem KV kein anteiliges Kindergeld mehr zu steht und auch kein halbes Kind auf der Steuerkarte???

LG

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nein.

Wenn er den Regelunterhalt zahlt, steht im das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte zu.

Heißt: hast Du den Unterhalt nicht in Höhe des Regelsatzes erhalten, dann kannst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich den vollen Freibetrag geltend machen.

Allerdings bringt das meistens nix, weil das Kindergeld ohnehin höher ist.

Das Kindergeld darf zur Hälfte vom Regelunterhalt abgezogen werden.

Gruß

Manavgat

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Scheint mir ja eine wohlüberlegte Aktion von BEIDEN Eltern zu sein.

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Kannst du bitte näher erleutern was du damit sagen möchtest, anscheinend bin ich grade etwas schwer von begriff??!?

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Nun, Du regst Dich - zurecht - darüber auf, dass er sich nicht für das Kind interessiert und nicht kümmert. Deswegen bist Du verständlicher Weise sauer hoch drei. Und in dieser emotional angespannten Situation fällst Du die Entscheidung, dass das Kind der väterlichen Sorge dann auch gar nicht mehr bedarf, jetzt nicht und für die Zukunft, was auch immer diese bringen mag, eben auch nicht.
Er nimmt Dein "Angebot" sofort und in meinen Augen völlig leichtfertig an. Dabei wird völlig mißachtet, dass es nicht nur ein Recht auf elterliche Sorge gibt, sondern eine PFLICHT.
Moralisch ist es für mich schon ganz weit hinten, wenn ein Elternteil dieser Sorgepflicht nicht nach kommt. Ihn dann auch noch offiziell von dieser Pflicht zu entbinden, halte ich für einen falschen Weg und dem Kind gegenüber nicht fair.
Ja, und ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass es sehr sehr schwer ist, die elterliche Sorge praktisch umzusetzen, wenn der andere Elternteil sich dem verweigert.
Aber in 95% aller Fälle geht es in Wirklichkeit nur darum, dass man "Sorgerecht" mit "Macht über die Entscheidung" gleichsetzt.

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Du brauchst nicht zum Notar...total überflüssig....

Schreibe einen Antrag (wenn Du die genaue Formulierung möchtest melde Dich über meine VK). Damit gehst Du während der Öffnungszeiten zum Familiengericht. Ein Rechtspfleger wird dann Deinen Antrag aufnehmen.

Du brauchst Deinen Personalausweis und Eure beiden Geburtsurkunden (Deine & die Deines Sohnes) und die Meldebestätigung, dass dein Sohn bei Dir wohnt.

Dann bekommst Du Post vom Gericht, wo der Antrag aufgenommen & neu formuliert wird.

Danach bekommst du einen Termin beim Jugendamt, da gibt es ein Gespräch mit dem Menschen, der Sorgerechtsfälle vor Gericht bearbeitet.

Der formuliert dann ein Schreiben, das bekommst DU, das Gericht und der KV. ER muss auch solch einen Termin wahrnehmen um Stellung zu nehmen.

Danach bekommt ihr einen Termin, bei dem ihr vor Gericht erscheinen sollt. Wenn Dein Sohn älter als 5 Jahre ist, soll er mit zum Termin um eventuell befragt zu werden. Wird aber nur gemacht, wenn es großen Streit ums Kind gibt, ansonsten reicht seine Anwesenheit.

Das ganze dauerte bei mir 2 Monate. Habe mir keinen Anwalt genommen, sondern bin immer zu den öffentlichen Sprechstunden gegangen und habe Papiere immer persönlich abgegeben, damit ich weiß, dass es angekommen ist. Alle Mitarbeiter waren sehr freundlich.

Insgesammt habe ich als Antragsstellerin alles bezahlen müssen, das waren ganze 18,26 Euro.

Davon waren 13 Euro die Gerichtsverhandlund und der Rest der Briefkram, der mir zugeschickt wurde.

Sehr hilfreich war, dass der KV meines Sohnes weder den Jugendamttermin wargenommen hat, noch zum Gerichtstermin erschienen ist.

Eine Woche nach dem Gerichtstermin hatte ich das Schreiben mit dem alleinigen Sorgerecht.

Es war alles ganz leicht und man braucht für sowas wirklich nicht unmengen an Anwaltskosten zu bezahlen.

Trau Dich und stell den Antrag

lg

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das Umgangsrecht kann man nicht erzwingen und schon gar nicht vor dem Gericht (Urteil : Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ) !Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“reagiere „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“