besuchsrecht von aggressiver vater

Hallo alle zusammen .
Ich brauche Dringend Hilfe ,und zwar es geht um mein Partenkind.
Sie ist 5 jahre alt und ihr Vater ist sehr agresief und droht sie zu entvühren , will sie aber 14 tägig und die halben fehrien bei sich zu hause haben .

Das jugendamt hält ihn für falsch verstanden und in in der lage auf sie aufzupassen .

Meine schwester hat das aleinige sorgerecht gegen das er glagen will .
Am 22 oktober geht es vor gericht .

ich habe angst das er sie bekommen könte und sie entvührt und meine Schwester ist fix und alle
Am LIBSTEN WÜRDE ICH MICH SELBST UM IHN KÜMMERN aber die gesetzr !!!! geht leider net

hatte schon wanzinige probleme als er meine schwester und die kleine Damals 16 monate alt geschlagen hatt da ist mir der halz geplatzt


Vor gericht darf ich nicht aussagen sie sagen ich bin befangen sonst köpnnte ich einige sachen was vorgefallen sind erzählen es war diehölle auf erden


BITTE HELFT MIR ICH WILL MEINEN ENGEL NET VERLIEREN :.-(

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So lange Deine Schwester in der Lage ist, sich ausreichend um ihr Kind zu kümmern, wird sie ihr Sorgerecht nicht verlieren. Es müssen schon harte Sachen vorfallen (Verwahrlosung des Kindes, Drogen-/Alkoholkonsum der Mutter etc.) damit er überhaupt auch nur ansatzweise eine Chance hätte vor Gericht. Klagen kann er ja gerne viel..
Sollte sie mit dem Vater nicht verheiratet sein, wird er auch kein halbes Sorgerecht zugesprochen bekommen. Davon gehe ich mal aus, denn sonst hätte er ja bereits das Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes bekommen.

Desweiteren spricht nichts dagegen, dass er sein Kind sehen kann, notfalls unter Aufsicht ihr vertrauter Personen oder sogar unter Aufsicht des Jugendamtes. Sie soll sich mal über "betreuten Umgang" informieren.
Es können ja abgesprochene Treffen in einem neutralen Gebiet (z.B. Spielplatz) stattfinden, bei denen nicht sie, aber eine oder zwei Vertrauenspersonen zugegen sind, wenn sie Angst hat, er könne ihr etwas antun. Das sollte sie ihm auch anbieten, lehnt er das ab, ist es seine Entscheidung.

Hat denn Deine Schwester denn keinen Anwalt, der ihr das eingehend erklärt hat?

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Betreuten unmgang wolten wir machen aber er weigert sich er darf sie auch 14 tägig unter aufsicht von meiner schwester sehen das ist es nicht aber er zeigt nur reges interesse und bleibt mal 30 min oder eine stunde oder versetzt sie so das die kleine keinen bezug mehr hat und wen man ihr sagt sie mus bei ihrem vater schlafen fangrt sie an zu weinen und sie zu beruigen ist schwer

Vor einem jahr auch im oktober wurde das 14 tägige besuchsrecht mit je 2 stunden ausgesprochen aber wie schon gesagt er zeigt kein interesse an der kleinen er spricht lieber mit meiner schwester als mit ihr zu spielen

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Es spielt überhaupt keine Rolle, wie er seinen Umgang mit dem Kind wahrnimmt. Selbst wenn er nur eine halbe Stunde bleibt und dabei schweigend am Boden sitzen würde, er hat ein Recht darauf, dies wahr zu nehmen. Siehe auch den Beitrag unter meinem ersten Beitrag, da wird das ganze von der rechtlichen Seite genau erläutert.
Selbstverständlich hat Deine Schwester aber das Recht, die Form des Umgangs zu bestimmen, im Sinne des Kindeswohls. Die Kleine muss nicht beim Vater schlafen, so lange sie (die Kleine) das nicht möchte. Ebenso kann eine Vertrauensperson zugegen sein. Und selbstverständlich kann Deine Schwester den Ablauf des Umgangs fürs Gericht dokumentieren, also ob er abgesagt wurde und wie er stattfand. Aber sie muss den Umgang anbieten und ermöglichen, da führt kein Weg dran vorbei.

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Ja, ob Sorgerecht oder nicht: Das Kind und der Vater haben das recht auf Umgang - 14 Tägig ist da die Regel.

Auch wenn der Vater aggressiv ist - ja selbst wenn der Vater schon die KM mißhandelt hätte ( Aktenkundig ) hat er trozdem weiterhin Anspruch auf Umgang. Es intterssiert in diesem Zusammenhang ausschließlich ob der Vater gegenüber dem Kind gewaltätig geworden ist.

Bei entsprechenden Vorstrafen oder Anzeigen gegenüber dem KV kann ein betreuter Umgang durchgesetzt werden. Deine Schwester soll sich diesbezüglich an ihren Anwalt wenden. Liegen keine grichtsrelevanten Fakten für einen betreuten Umgang vor, dann hat dieser auch stattzufinden. Die Übergabe des Kindes muß aber nicht durch Deine Schwester erfolgen, es kann eine andere Vertrauendperson ( z.B. Du ) sein.

Sollte Deine Schwester sich weigern das Kind herauszugeben, dann erfüllt das den Straftatbestand des Kindesentzugs. Das wird zunächst mit Geldstrafen geahndet, in letzter Konsequenz mit Sorgerechtentzug.

In Anbetracht der Tatasache, das bereits am 22. 10. die Gerichtsverhandlung stattfindet sollte Deine Schwester für die beiden bis dahin anstehenden Umgäne schnellstens eine Lösung finden. Da betreuter Umgang ohne Gerichtsurteil nicht finanziert wird, sollte sich Deine Schwester dennoch an JA wenden. Es gibt Privatpersonen ( Therapeuten etc . ) die gegen Bezahlung Umgänge betreuen und mediativ zwischen den Eltern tätig werden.
In Würzburg kostet das ca. 30 € pro Umgang.

In Fällen , wie dem Euren wäre das gut investiertes Geld.

Viel Erfolg

die Gummiente