Muss der KV die vaterschaftsanerkennung unterschreiben?

hallo, ich bin von dem werdenden Vater getrennt, er möchte von dem Kind nix wissen, bin in der 7. Woche schwanger.
WIe is das denn nun wegen dem Unterhalt? ich bekomme Hartz4 er auch, muss er die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben oder bekomm ich vom amt den unterhalt trotzdem??
mein ex möchte die Vaterschaftsanerkennung nicht unterzéichnen, was soll ich denn nun machen??

Wer hat Rat für mich?

Danke schonmal für die Antworten..
LG Lexa

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Hallo,

wenn er die Vaterschaftsanerkennung nicht freiwillig unterschreibt (das kann er schon vor der Geburt machen), sich außerdem weigert, einen freiwilligen Test zu machen (das wird ihm dann nach der Geburt vorgeschlagen werden), wird die Vaterschaft über eine Vaterschaftsanerkennungsklage (also ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten) festgestellt werden. Und das ist dann mit erheblichen Kosten für ihn verbunden.

Um Unterhalt, sowohl für Dich als auch für das Kind (für Dich im Moment Alg II, die ARGE springt da ein, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, und für das Kind Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt) zu bekommen, bist Du verpflichtet, alles zu tun, damit der Vater schnell festgestellt wird.

Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein (kannst Du jetzt schon vor der Geburt tun), die kümmern sich dann um die Vaterschaftsfeststellung und den Unterhalt:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html

Sollte der Vater zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht festgestellt sein, gib ihn bitte NICHT bei der Anmeldung beim Standesamt an (einfach die Felder den Vater betreffend frei lassen), da Du sonst auf die Unterlagen wie Geburtsbescheinigungen (brauchst Du, um Kinder- und Elterngeld zu beantragen) und Geburtsurkunde warten musst, bis der Vater offiziell festgestellt ist. Und das kann ne Weile dauern, wenn sich der Vater stur stellt und alles übers Gericht laufen muss.
Er wird dann, sobald er festgestellt ist oder doch noch freiwillig anerkennt, beim Standesamt und auf der Geburtsurkunde nachgetragen.

Du solltest ihm klar machen, dass es ihn tausende von Euros kosten wird, wenn er es auf eine Vaterschaftsfestellungsklage ankommen lässt ... und glaub man, dass sich der Staat das Geld von ihm irgendwann wiederholt, auch wenn er zur Zeit nichts hat.

Gruß,
Julia

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Glaubt der ernsthaft, seine Vaterpflichten hängen davon ab, ob er "möchte" oder nicht?
#rofl#rofl#rofl

Keine Sorge, wenn er nicht freiwillig unterschreibt, wird es halt höchstens teurer für ihn, aber einfach nicht "möchten" ist nicht drin!

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hallo,

habe das auch durch gemacht und julia anscheind auch... also ich hab dem nichts hinzuzufügen... "gut" julia *auf die schulter klopf:-)*

mach das auf alle fälle mit der beistandschaft du kannst sich schön gemütlich zurück lehnen und das jamt macht allesn... super...

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Ich hab das auch durch. Der Vater schlug mir allen ernstes vor das er zwar was tut für den kleinen, aber wegen seiner Freundin lieber nicht unterschreiben möchte. Ich bin natürlich NICHT drauf eingegangen.

Ich hab ihm einfach "ein bischen" mit Gericht und anwalt gedroht und schon ging alles "freiwillig".


Lg Elli