Ex verweigert den Umgang mit seinem Vater

Kennt jemand das Problem wenn die EX den Umgang zum gemeinsamen Kind verbietet bzw mit allen Mitteln unterbinden will?

Kurz zur Erklärung:
Ein Bekannter von mir hat große Probleme sein Kind zu sehen.
Seine Ex-Frau(waren nicht verheiratet) sucht immer neue Ausreden das er sein Kind nicht sehen kann, sie geht nicht an das Telefon wenn er anruft um mit ihr aus zu machen wann er sein Kind holen kann.

Unteranderem möchte Sie nicht das ihr gemeinsames Kind beim Papa schläft.
Immer wieder neue Ausreden.
Wenn er sein Sohn sieht dann max. 4-5 Std und nur So, nur da kann man ja wohl keine Vater-Kind Beziehung aufbauen.

(Unterhalt zahlt er)

Wie bzw wo kann er sich da Hilfe einholen?
Wer klärt das Umgangsrecht?
Hat er Möglichkeiten sein Kind länger zu sehen?

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Hallo.

Ja, kenne ich und kann man gerne im meiner Visitenkarte nachlesen.:-D

Ich stecke gerade selber wieder einmal in der Situation, dass ich meine Tochter über drei Monate nicht sehen durfte, weil sie es angeblich nicht will. Dass von meiner Warte aus dabei allein der Wille der Mutter maßgeblich ist, brauch ich wohl nicht zu erwähnen.

Was kann er machen? So einiges.
Was HILFT dagegen? Fast nichts.

Im einzelnen:
Wie lange das Kind bei ihm bleiben kann, entscheidet ein Familiengericht anhand des Alters des Kindes. Wobei es da keine gesetzliche Grundlage gibt, sondern allenfalls Richtlinien.
Meine Tochter ist z.B. 8 Jahre und war nur samstags für 7 Stunden bei mir. Das war mir zu wenig und ich wollte die "übliche" Alle-14-Tage-das-Wochenende-Regelung. Meine Ex-Frau weigerte sich und ich zog schließlich vor Gericht. Der Vorsitzende gab mir zu verstehen, dass "es nicht wichtig sei, wieviel Umgang man mit dem Kind habe, sondern nur, dass dieser überhaupt stattfindet". Danach schickte er uns zu einer Mediation, bei der meine Ex-Frau natürlich weiterhin keine Bereitschaft zeigte sich mit mir zu einigen. Mittlerweile sehe ich das Kind gar nicht mehr.
Bis der nächste Gerichtstermin stattfindet, kann man in einer deutschen Großstadt schon mal drei bis vier Monate Platz nehmen.

Dennoch würde ich zunächst einmal das Gespräch suchen. Gute Erfahrungen habe ich bislang mit allen Mediationen gemacht, egal ob bei städtischen Sozialdiensten oder kirchlichen. Die Leute bemühen sich sehr und sind auch gut ausgebildet. Das ist aber immer eine freiwillige Sache, auch wenn ein Gericht euch fragt, ob ihr einer solchen Mediation zustimmen würdet.

Der Weg über das Gericht führt also wahrscheinlcih auch zu einer Mediation, es sei denn, einer von beiden weigert sich. Dann legt ggf. der Familienrichter den Umgang fest. Von weiteren Eskalationsstufen wie bei mir, schreibe ich hier erst einmal noch nichts.

Also, ich empfehle eine Mediation bei einem sozialen Dienst. Da kann man auch direkt selber einen Termin vereinbaren. VORSICHT: diese Mediatoren sind speziell ausgebildet. Die Mitarbeiter beim JA führen zwar Gespräche mit Euch, sind aber in meinen Augen nicht besonders geeignet, wenn es darum geht auf konkrete Einigungen hinzuarbeiten. Spezialisierte Mediatoren leisten hier einen viel besseren Dienst.

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Der Kv kann den Umgang gerichtlich einklagen und festlegen lassen.
Die Häufigkeit und Dauer hängt vom Alter des Kindes ab und wird anfänglich kürzer sein (weil ja logischerweise und wenn auch nicht durch Verschulden des KV´s ein Kennenlernen und Vertrauenfassen stattfinden soll)
Mit dem Umgang von 0 auf 100 könnte das Kind oft überfordert sein (altersabhängig)
Aus diesem Grund sind zunächst wöchentlich mehrfach dafür zeitlich begrenzte Besuche am Besten.
Nach der "Anlaufzeit" kann man diese Zeiten auch ausdehnen.
Mit dem Schlafen würde ich auch warten bis die "Anlaufzeit" rum ist, und das Kind es vor allem selber wünscht.
Der Kv sollte sich genaue Vorstellungen machen wie für ihn das Umgangsrecht aussehen soll und machbar ist.
Damit zum Anwalt (vergiss das JA) und vor allem kooperativ bleiben.
Wenn der KV und/oder der Anwalt der KM klar machen kann, dass sie dabei nur gewinnen kann (Zeit für sich) und er ihr nichts wegnehmen wird und auch Erziehungtechnisch kooperativ sein möchte, habt ihr schon gewonnen.
Bis dahin ist es ein langer Weg. Er soll bei diesem Kampf immer sein Kind im Auge behalten, ob es unter diesem Kampf nicht leidet.
Manchmal bleibt nur ein Verzicht aus Liebe.

Viel Kraft
Karna

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Ist nicht als Angriff gemeint.

Aber kann mir eigentlich mal jemand erklären, warum ein längerer Umgang mit dem Vater ein Kind nach einer Trennung plötzlich überfordert, wenn dieser zuvor jeden Tag mit seinem Kind unter einem Dach gelebt hat, auf das Kind aufgepasst hat, es gewickelt hat, ihm die Flasche gegeben hat, irgendwann mit ihm stundenlang gespielt, getobt, geschmust und gekuschelt hat?
Ein Kennenlernen soll stattfinden?
Für Fälle in denen der Vater nie mit der Mutter zusammen gewohnt hat, kann ich das noch verstehen, aber bei Verheirateten oder Lebensgemeinschaften?

Es ist NICHT altersabhängig. Viele Kinder haben gar kein Problem beim Vater zu sein, manche wollen nicht hin und wieder andere wollen gar nicht mehr nach Hause zur Mutter (!). Das kann mit vierjährigen wie mit zwölfjährigen passieren.

Klingt vielleicht jetzt provozierend, aber ich verstehe so vieles noch immer nicht, obwohl ich in der Sache schon ein "alter Hase" bin.

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Ich denke dass ein Kind überfordert ist, wenn der Umgang über Monate/Jahre nicht oder kaum stattgefunden hat.
In dem Falle OFT aber zeitlich begrenzer Umgang und das aber stetig ausbauend.
Ich finde das der Umgang an die Bedürfnisse und Entwicklung des Kindes angepasst werden müssen und daher immer wieder neu besprochen werden muss.
Dazu bedarf es aber Verantwortungsbewußtsein, Offenheit und Vertrauen auf allen 3 Seiten.
In der Realität eine idealistische Vorstellung ich weiß.

Von der im ersten Abschnitt erwähnten Situation bin ich nicht ausgegangen, da die TE erwähnte, das die Km schon länger den Umgang wenn möglich vereitle.
In dem Fall würde ich mal schauen was das Kind möchte.
Bei einem Baby sind paar Std üblich wenn es gestillt wird.
Bei einem Kleinkind wird oftmals akzeptiert das es zunächst noch nicht beim Vater schläft nach länger zurückliegender Trennung oder Kind in fremder Umgebung nicht schlafen mag.

Das Thema Umgang ist facettenreich.
Mein Sohn hat einen Kv der sich seit 4 Jahren max 4 mal im Jahr meldet per E-Mail mit einem knappen 4-Zeiler (wobei Anrede und Schluss je eine Zeile sind) und ein Päckchen Weihnachten oder Geburtstag mit einer Kleinigkeit. Nun hat er mir mitgeteilen lassen per Anwalt er wolle das Umgangsrecht.
Mehr als diese Ankündigung ist nicht passiert.
Was soll man von so einem Vater halten?
Ach ja zunächst kommt auch hier nur betreuter Umgang in Frage

Gruß Karna

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Doch da kann man was machen:Man holt sich ein Beratungsgespräch beim Jugendamt.Erst wird er angehört,dann sie,und dann wird sich zu dritt(mit Mitarbeiterin) an den Tisch gesetzt und eine Umgangsregelung ausgearbeitet.
P.S.:Ich persönlich finde es zum kotzen:-[,das es immer wieder Mütter gibt die den Kindern den Kontakt zum Vater Steine in den Weg legen wo sie nur können.
Was viele Mütter leider vergessen ist,das Väter genauso viele Rechte haben wie sie selbst.Und nur weil sie getrennt sind,lieben sie doch ihre Kinder genauso,wie die Mütter sie lieben.

Lg Melle,die 2 Kids von 2 wunderbaren Daddys hat...

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Ich kenne das Problem auch. Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe und seine Ex-Frau ist ein Meister im Ausreden-Erfinden.
Besuchsrecht vor Gericht einklagen, Beratung beim JA,alles schön und gut, doch die Praxis zeigt, wenn die Ex Frau nicht mitspielt hat man als mann sogut wie keine Karten.
Und der Rat vom JA, die Kinder mit der Polizei abholen zu lassen #schock, finde ich persönlich nicht garde dem Kndeswohl förderlich.
Als Mann ist man quasi auf den Good will der Verflossenen angewiesen und wenn die nicht will, ständig die Wochenenden absagt und Ersatz-WEs anbietet, wo sie genau weiß, dass Man(n) nicht kann, kannst Du klagen (und alles bezahlen) bis Du schwarz wirst.
Es gibt so Frauen, die wissen gar nicht, was sie den Männern nd auch den Kindern damit antun.
Bei uns ist es jetzt zum Glück so, dass beide (fast) erwachsen sind. Eine ist 19, die andere 17. Die kommen jetzt langsam wieder von selber - natürlich mit Vorwürfen ("warum hast Du Dich nie um uns gekümmert ?"), die aber schnell entkräftet werden, in dem man ihnen mal die unzähligen Klageverfahren auf Umgang unter die Nase hält, damit sie mal sehen, was für eine Mistfliege ('tschuldigung) die liebe Frau Mamam ist.
Lurzum, er kann klagen und sich beraten lassen, aber wenn die Tussi nicht will, hat er schlechte Karten - so sieht die Realität aus ! Bzw. so hat sie sich mir dargestellt, das nunmehr mehr als 6 Jahren.