Umgangsrecht? Besuchsrecht? Ich will nicht das er sie mitnimmt

Hallo,

vor 2 Monaten ist mein Ex und Vater meiner Tochter ausgezogen.
Er ist nicht eingetragen als Vater, er wollte das damals nicht. Sprich er zahlt auch kein Unterhalt.
Er hat mir die ganze Zeit gedroht, wenn ich das Geld einklage, wird er sich die kleine holen und sie überall mit hin nehmen, erst recht zu seinen Eltern (seine Eltern hassen mich, weil ich ihnen damals ihren letzten Sohn "wegnehmen" wollte. Daher will ich nicht das sie mein Kind sehen).
Die Anwältin sagt, er würde das Umgangsrecht erstmal einklagen müssen und dann wäre erstmal jemand vom Jugendamt dabei. Allerdings wenn er sich gut macht, kann er sie wenn sie ca 3 Jahre alt ist auch allein mitnehmen.
Aber ich will das nicht, auf gar keinen Fall. Eher verzichte ich auf den Unterhalt und gehe noch mehr arbeiten.
Gibt es eine Möglichkeit das ich sage ich will nur das er die kleine besuchen kommt? Also das ich immer dabei bin? Auch wenn sie älter ist?
Bitte helft mir, ich bin fix und fertig #heul

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hi

ich kenne micch da nicht so aus,aber wenn er nichtmal als vater angegeben ist kann er auch nix verlangen,oder? dann müsste er erst mal die vaterschaft anerkennen.
und dann hat er natürlich auch nicht nur pflichten sondern auch das recht die kleine zu sehn.
hmm ich kann ddich ja schon verstehn,aber trotzdem hat er als papa (wenn er es denn auch wirklich sien will und sich kümmern will) das recht die kleine auch zu haben,vorallem deine tochter auch auf ihren vater.
finde ich bisschen egoistisch nur weil du es nicht willst bzw sich mit seinen eltern verstehst der beziehung zwischen vater und kind kaputt zu machen,solange er sich bemüht und ein guter vater ist,würde ich da über meinen inneren schweinehund springen.

lg carolin

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Hallo,

so lange er nicht als Vater anerkannt ist, kann er gar nichts, da er sozusagen überhaupt nicht existent ist. Er hat weder ein Umgangsrecht, noch die Pflicht Unterhalt zu zahlen.
Vor dem Gesetz ist er gar kein Vater.

Um ein Umgangsrecht zu bekommen, müsste er überhaupt erst einmal als Vater festgestellt werden. Wenn er dann Umgang verlangt und Du den Umgang verweigert, kann er natürlich den Umgang einklagen. Andersherum ist er als Vater natürlich auch verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen.

Ich hoffe nur, dass Du keinen Unterhaltsvorschuß bekommst. Sollte der Kindsvater nämlich zum Jugendamt gehen, um sich als Vater feststellen zu lassen und es kommt raus, dass Du mit falschen Angaben ("Vater unbekannt") Unterhaltsvorschuß kassierst, bekommst Du richtig Ärger.

"Gibt es eine Möglichkeit das ich sage ich will nur das er die kleine besuchen kommt? Also das ich immer dabei bin? Auch wenn sie älter ist?"
Nein, auf Dauer nicht.

So oder so alles Gute,
Julia

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Was hat die Beziehungsebene zwischen dir, den Schwiegereltern und dem deines Ex mit dem Kind zu tun?

DAs ist eine ganz andere Ebene und ich kann das überhaupt nicht verstehen, wie du dich so querstellen kannst. Gereicht hat es aber dennoch, um mit diesem Mann ein Kind zu zeugen?

Wir sind hier nicht in "Timbuktu" wo der Mann sich seine Rechte einfach rausnehmen kann und drohen, er macht dieses und jenes...Alles leeres Geschwätz.

Nicht DU verzichtest auf Unterhalt, sondern das Kind.

Laß dich nicht erpressen und steh dem Kind nicht im Weg, eine gesunde Beziehung zw. Grosseltern und Vater aufzubauen.

mfg

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Ich glaub ihr versteht mich falsch, ich bin nicht generell dagegen das sie auch mit ihrem Vater aufwächst. Zum einen hat er sich die ganzen 10 Monate nicht um sein Kind kümmern wollen, zu anstrengend, was besseres zu tun. Und außerdem verzichtet er freiwillig auf sein Kind so lang er nicht bezahlen brauch. Das war SEIN Vorschlag. Also was ist das bitte für ein Vater?

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Hallo!

Anders herum könnte man auch fragen: Was bist Du für eine Mutter?

Kindesunterhalt steht dem Kind zu und es ist das Recht des Kindes den zu bekommen...aber Du stellst dich quer...

Und wenn er soooo schlimm ist, frage ich mich, warum Du dich nicht sofort getrennt hast, sondern erst vor 2 Monaten und dein Kind so lange mit so einem schlimmen Vater unter einem Dach leben mußte...

Man sollt

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Hallo,
bevor er überhaupt Umgangsrecht hat, muss er gerichtlich als KV festgestellt werden und anerkennen. Dann trifft ihn natürl die Unterhaltspflicht.
WEnn deine Tochter größer ist, je nach Reife so um die 10 Jahre alt ist und sie sagt, dass sie nicht mit ihm fahren möchte, braucht sie das nicht.
DAs Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes. Klar, es ist ein wechselseitiges Pflicht-Recht. Aber man kann Väter, die keinen Umgang wollen (kenn ich aus eig Erfahrung), selbst wenn das Kind den Umgang mit seinem Vater möchte, NICHT zum Umgang mit dem Ki zwingen und eben auch nicht andersherum.
Ist die Unterhaltspflicht der Grund, weshalb er nicht anerkannt hat?
Ist der KV viell. ausländischer Herkunft oder so?

Du kannst beim JA einen begleiteten Umgang beantragen.

ES kann auch sein, dass er bald kein Interesse mehr hat, lass das mal auf dich zukommen.
Liebe Grüße
Jutta

#liebdrueck

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Schön das es noch normale Antworten gibt, danke #liebdrueck
Weiß nicht ob die anderen es nicht verstehen wollen. Ich will das mein Kind Kontakt zum Vater hat #augen
Aber das erkläre ich jetzt auch nicht nochmal. Er ist kein Ausländer, verliert aber schnell die Kontrolle über sich selbst.
Aber das scheint ja alles egal zu sein, ist doch prima wenn der Vater ausflippt und dabei mit dem Kind allein ist #aerger
Schönen Tag noch

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Ja, das kann ich sogar verstehen, aber nicht ich ( oder eben irgentjemand anderes hier ) muß das Verstehen, sondern ein Gericht!

Ich kann Dir von meiner Freundin erzählen, deren KV ist ein gewaltätiger Mann, mehrfach einschlägig vorbestraft. Dennoch hatte er Umgangsrecht. Argument: Erhätte dem Kind ja nie was getan - sondern nur der Mutter.

Mit viel Mühe hat meine Freundin betreuten Umgang durchgesetzt - und natürlich hat der Mann sich 6 mal 1 - 2 Stunden am Riemen reisen können. Also unbeaufsichtigter Umgang angeordnet. Meine Freundin sich aus Angst ums Kind geweigert: Nach dem 2. geplatzten Termin Ordnungsgeld für die Mutter 500 € wegen Umgangsvereitelung

Gerichtsverhandlung - Troz Gutachten vom Kinderpsychiater und Jugendamt, das der Kontakt mit dem Vater dem Kind schadet wäre um ein Haar der Umgang mit dem KV eingesetzt worden - glücklicherweise ist der Ex meiner Freundin im Gerichtssaal ausgeflippt und hat meine Freundin aufs übelste Beschimpft.

Hätte er sich 15 Min. länger unter Kontrolle gehabt, wäre uneingeschränkter Umgang incl. Übernachtung bei einem stadtbekannten Schläger herausgekommen.

Was Du vorhast ist also im Höchstmaß riskant. Außer Geldstrafen riskierst Du sogar Sorgerechtverlust.

Ich würd an deiner Stelle mich ganz schnell mit einem fähigen Anwalt zusammensetzten.

M.

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Hallo, also erst einmal hat Dein Kind ein Recht auf seinen Vater und das ist auch gut so. Denn ein Kind braucht Mutter UND Vater.
Also lass ihn erst einmal als Vater eintragen (geh zum Jugendamt) und dann lass ihn Unterhalt zahlen. DU kannst nicht verzichten, denn der Unterhalt gehlört Deinem Kind.
Dass seine Eltern Dich nicht mögen, bedeutet doch noch lange nicht, dass sie das Kind nicht mögen.
Glaube mir, Deine Tochter wird Dir später einmal Vorwürfe machen dass sie die andere Hälfte ihrer Wurzeln nicht kennenlernen durfte, dass DU das verhindert hast.
Versuche es wenigstens,
Gruß Charlotte