Unterhalt auch an Ex-Freundin, die wieder bei Eltern lebt?

Hallo,
mein Bruder ist vor kurzem Vater geworden.

Das er dem Kind Unterhalt zahlt, ist klar. Er und seine Ex, die einen sehr "flatterhaften" Lebenswandel hat, sind nicht im Guten auseinander. Vor der Geburt war sie Hartz-IV-Empfängerin, lebt mit Kind wieder bei den Eltern bzw. evtl. in ner eigenen Wohnung.

Kann sie von meinen Bruder Unterhalt für sich selbst verlangen (sie waren nicht verheiratet).

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Hallo,
selbstverständlich steht der Mutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt zu, egal wo sie lebt. Entscheidend ist, dass sie wegen der Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
LG
Mariella

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Hallo,
genauso ist es und das ist gut. Endlich etwas mehr Gerechtigkeit für die Frauen!
LG

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Sie kann momentan nicht arbeiten, weil sie SEIN Kind betreut, also muß er dafür zahlen. Wo sie wohnt, wie ihr Lebenswandel ist und wie die Trennung ablief, hat damit nichts zu tun.

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Ergänzend ist vielleicht noch zu erwähnen, dass sie MINDESTENS bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat. Darüber hinaus kann kann noch ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn eine Vollzeitbeschäftigung nicht angenommen werden kann, weil es keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt.

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Hallo,
ja, sie kann. Denn im Haushalt der Eltern zu leben ist eine Zuwendung von Dritten, die nicht als "mitwerter Vorteil" oder "Einkommen" gewerten werden darf.

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Hallo

Ja er muß für sie Unterhalt zahlen.

Mein Ex zahlte nicht, ich bekam ALG2 und an die Arge mußte ich eine abtretung Unterschreiben denn die wollten das Geld ja von ihm wieder haben.

Gruß Arienne

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Völlig egal wie sie lebt. Sie hat Anspruch auf Unterhalt. Warum sollen ihre Eltern für sie aufkommen, wenn sie wegen des Kindes, das der KV gezeugt hat, nicht arbeiten kann?

Gruß

Manavgat