Muss der KV was zum Ferienlager zugeben?

Hallo,
meine Frage steht ja eigentlich schon in der Überschrift:-). Mein Sohn ist das 2. Mal dieses Jahr im Ferienlager (Osterferien 1 Woche und jetzt aktuell). Er ist 12. Vom KV bin ich getrennt , bevor ich wusste, daß ich schwanger bin. Unterhalt zahlt er unregelmäßig. Auf meine Frage, ob er was zum Ferienlager zugibt, meinte er nur, er hätte kein Geld.
Für mich sind die Summen auch nicht unerheblich(insgesamt auch gute 300,-€) aber ich spare sie mir halt zusammen, weil es meinem Sohn echt Spass macht. Und das ist das allerwichtigste.

Besteht ein "Anspruch" auf Zuzahlung vom KV?
Kann ich da was übers JA versuchen? JA ist eh schon viel mit ihm beschäftigt, da er unregelmäßig bzw. garkein Unterhalt zahlt...

Vielen Dank im voraus!

LG Sara


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Genau , der Vater soll dann auch zahlen wenn euer Sohn ins Miramar in Westerland oder nach Bangkog ins Dusit Princess Srinakarin auf deinen Wunsch soll. Oder ist dir lieber wenn Sohnemann im Emirates Palace Abu Dhabi nächtigt.


Wer die Musik bestellt der zahlt auch---also zahlst du deine Wünsche allein.

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#klatsch Dazu kann/muss man echt nichts mehr schreiben. Spar Dir doch einfach Deine Antworten, wenn Du keine vernünftige geben kannst.

Lg jazzy

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dazu fällt mir nur "Brot" ein....#rofl

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Hallo

Nein, du hast keinen Anspruch darauf. Wieso muss dein Sohn 2 mal im Jahr in den Urlaub?

Es ist genau geregl, wozu man den Vater ausserhalb des Unterhalts heranziehen kann. und Urlaub gehört nicht dazu.

http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Bianca

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Hallo,
davon mal abgesehen, daß ich die 1. Antwort sehr grenzwertig finde.... mann kanns auch übertreiben...
Ich hab eine normale Frage gestellt.
Was heisst auch "warum muss Dein Sohn 2 mal im Jahr in den Urlaub?" Sorry, da es insgesamt 10 Wochen Schulferien gibt, ich aber max. 4 Wochen Jahresurlaub habe, bin ich froh, daß ich die Möglichkeit Ferienlager nutzen kann, auch wenns ein Batzen Geld ist.
Der KV nimmt in den Ferien keinen Urlaub, um seinen Sohn zu betreuen. Er verreist lieber ausserhalb der Ferien, weil es günstiger ist. Und 2x 1 Woche Ferienlager im Jahr ist ja wohl nicht übertrieben, oder???? Andere Betreuungsmöglichkeiten habe ich nicht, auch wenn jetzt wahrscheinlich wieder Gemecker kommt, daß man einen 12 Jährigen nicht betreuen muss... und ja, er hat einen Ferienpass fürs Schwimmbad.
Aber 6 Wochen lang Schwimmbad ist auch langweilig, vor allem, weil nicht immer das Wetter mitmacht. Und vom "Babysitter" Fernseher halte ich garnichts.
Und toll, mein Sohn macht immerhin 2x im Jahr Urlaub. Dadurch , das kein Unterhalt gezahlt wird, bin ich wirklich froh, daß wenigstens mein Sohn Urlaub machen KANN und ich ihm das Ferienlager ermögliche , weil es ihm gefällt !!!

So, genug über die b***** Antwort geärgert.

Dankschön an die Schreiberin der 2. Antwort, genau das war meine Frage, ob es Das "Recht" auf Zuzahlung vom KV gibt.




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hallo

klar und wenn DU meinst dein sohn braucht 10 paar turnschuhe von nike, dann soll er auch dazu zahlen??

es ist deine freiwillige entscheidung deinen sohn ins ferienlager zu schicken, also schau selber zu wie du das geld zusammen bekommst.

melli

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Solangsam glaub ich alle sind hier ein bisschen aggri... warum das?
Meine Frage war rein das Rechtliche!!!!

Er zahlt keinen Unterhalt, kapiert?
Und ich wollte wissen, wie das RECHTLICH gertegelt ist, es ist ja auch sein Sohn, und meiner Meinung macht er es sich sehr einfach, einfach zu sagen, er hat kein Geld.

Geniesst weiterhin das schöne Wetter:-)

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sicher ist es ein sohn, aber er MUSS nichts dazu zahlen für eine sache, die auf deinen kopf gewachsen ist.

es gibt dinge die sind notwendig und es gibt dinge die sind nicht notwendig. aber da bringst du mich auf eine idee....ich will nächstes jahr in den urlaub fahren mit meiner tochter, ich frag ihren papa einfach mal ob er ihren teil zahlt....weil is ja auch seine tochter :-P

melli

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wenn das JA ihn nicht mal dazu bewegen kann den (Mindest-)Unterhalt zu zahlen- wie sollten sie dann "Urlaubsgeld" aus ihm rausbekommen?

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Richtig, irgendwie lächerlich! :-p

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Garnicht lächerlich. Wiederhole mich nochmal. Mir ging es um die Rechtliche Lage.
Alles andere ist unwichtig, da das ein anderes Thema ist.

Aber, immerhin gab es 2 Beiträge, mit denen ich etwas anfangen kann.

Vielen Dank für die Antworten !

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M.W. fällt Urlaub -genau wie z.B. eine Klassenfahrt- nicht unter Sonderbedarf...ist also von dir aus dem regulären Unterhalt zu bestreiten.

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nein, muss er nicht...

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wenn das JA nicht in die Pötte kommt....geh zum Anwalt und Besorg Dir nen Titel dem Vater gegenüber!

Bei Freizeitdingen und Hobbys muss der Vater nix zuzahlen - anders siehts da bei notwendigen Dingen aus, wie Zahnbehandlungen und sowas

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Sorry,
aber manche hier haben doch wirklich einen Schatten....
Die TE hat eine normale, sachliche Frage gestellt.
Warum schaffen es manche mal wieder nicht, auch sachlich darauf zu antworten?
Mir scheint, daß hier einige doch wirklich eine ganze Menge Problem mit sich, der Welt und früheren Beziehungen zu haben scheinen. Könnte ihr nicht mal lernen, euren Dampf vernünftig zu verarbeiten, anstatt ihn hier willkürlich irgendwo abzuladen?
Anders kann ich mir so agressiv angehauchte Antworten jedenfalls nicht erklären.
#augen
Gruß
olegre
PS: Zu solchen Ferienlagern muß er nichts dazu zahlen. Allerdings würde ich mich mal dahinter klemmen, daß der Unterhalt regelmäßig kommt. Dann hast du finanziell auch schon etwas mehr Luft.

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Ich war auch platt, als ich einige antworten gelesen habe.
die frage war weder dumm noch unmöglich, sondern ganz sachlich und es ging weder um einen vierwöchigen aufenthalt in der dominikanischen republik noch um übertriebene urlaubswünsche.
kann man da nicht mal normal antworten?

mir geht es auch so, da ich halbtags arbeiten gehe und zu 80% schwerbehindert bin und eine rente bekomme, muss ich alles aus eigener tasche zahlen, bekomme zum urlaub, den mein sohn dieses jahr mit der arbeiterwohlfahrt macht, nur von der krankenkasse etwas beigesteuert.

mein ex zahlt auch keinen unterhalt und jetzt wo das uvg weggefallen ist, fehlt mir einiges an geld. da wäre es schon schön, wenn man etwas unterstützung in der ferienbetreuung bekäme.
da helfen einem solche bissigen kommentare wie oben nicht weiter. schade, dass sich frauen nicht solidarisch verhalten können, sondern dass es wirklich nur stutenbissigkeit gibt.

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Hallo,
hier im Forum finde ich das manchmal wirklich besonders schlimm.
Ich war auch einige Zeit alleinerziehend. Ich habe mal die Frage gestellt, ab wann meine Tochter (sie war damals so zwischen 6 und 12 Monate alt glaube ich) beim Vater übernachten kann/soll/muß.
Ich wollte das einfach nur informativ mal wissen. Auch, wie andere das handhaben. Streß habe und hatte ich mit dem Vater nämlich zum Glück nie.
Im Endeffekt wurde ich dann mehrfach verbal heftig angegangen, weil ich ja mein Kind entziehen würde.....#kratz#augen
Hier ist halt manches nicht "erlaubt". Z.B. gibt es ja auch wirklich richtig blöde Erzeuger/Väter. Aber schreiben darfst du hier bloß nichts davon, bekommt man garantiert welche auf die Mütze......
Ich überlese solche unqualifizierten, frustriert angehauchten Beiträge möglichst. Klappt allerdings nicht immer... ;-)
LG
olegre