Wie lange zieht sich eine Klage wegen Unterhalt...

und Vaterschaftsanerkennung ungefähr hin?

Der Vater von meinem Sohn hat sich schon während der Schwangerschaft "aus dem Staub gemacht". Natürlich ohne vorher die Vaterschaft anzuerkennen. Er hat sich seitdem auch nicht mehr wirklich gemeldet. Meine Familie drängt nun darauf das ich mit Hilfe einer Anwältin Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt einklage. Bei Weigerung halt auch nen Vaterschaftstest anordnen lassen soll. Wie lange kann sich soetwas hinziehen wenn er sich komplett sperrt? Von ner Bekannten habe ich gehört das es bei ihr so um die 5 Jahre gedauert hat #schock und die kosten in die Tausende gingen.
Ich weiß eherlich gesagt nicht ob ich mir das unbedingt antuen will. Oder muss ich das?
Mich macht die ganze Situation zur Zeit einfach nur traurig. Der Vater hat null intresse an seinem Kind. Er hat sich nicht einmal geregt als ich ihm eine Email mit Geburtsanzeige schickte. Er wohnt mit seiner Freundin zusammen die er wohl die ganze Zeit über hatte. Sie schein ihn auch mächtig unterm "Pantoffel" zu haben. Klar, sie finanziert ihn ja auch. (Sinngemässes Zitat aus seiner letzten Email: Ich kann und will nicht zahlen, da ich vom Geld meiner Freundin lebe.)
Naja, lange rede kurzer sinn, hat jemand erfahrung damit? Bzw hat irgendjemand bewusst auf solche klagen verzichtet?

Lg Elli

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Hallo,

ich würde es machen... Dein Sohn hat ein Recht auf den Unterhalt. Und für dich selbst etvl. auch. Also nimm dir eine Anwältin. Kannst ja Prozesskostenhilfe beantragen. Das kannst direkt bei der Anwältin machen

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Auf den Unterhalt für dein Kind darfst du schon mal nicht verzichten.
Willst du daß der "Vater" sich einfach so aus der Verantwortung ziehen kann? Zum Umgang mit eurem Kind kannst du ihn nicht zwingen ,wenn er nicht möchte.
Dann soll er wenigstens finanziell dafür aufkommen.
Und glaub mir,das ganze dauert garantiert keine 5 Jahre.
Sobald manche das Wort "Anwalt" oder " Gericht" hören lenken sie meistens schnell ein.
Wenn du nicht genug Einkommen hast,kannst du Prozesskosten beantragen .Teuer wird es höchstens für ihn.
Deine Familie hat also völlig recht........mach es !

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hallo
ja, mach es. wenn du alles hinter dir hast, dann gehts dir besser.
es muss nicht solange dauern, es liegt auch etwas an den anwalt den man hat.
mein ex hat sich auch gegen alles gesperrt und da wurde kurz und knapp fristen gesetzt und androhungen, was ist, wenn er die fristen vertreichen läßt und sich nicht kümmert.
alles in allem ging es dann sehr schnell alles und am ende war es gut so.da mein anwalt auch immer sofort nach einem nichtmelden oder ausreden von ihm reagiert hat und ihm androhte man würde ihn abholen , wenn er den letzten termin nicht wahrnimmt.
er zahlt und mehr nicht, aber ich finde, das ist das mindeste. wovon er zahlt und wieviel und ob zur zeit überhaupt, das muss er mit deinem anwalt klären.
aber du hast dein unterhalt für dein kind und kannst deinem kind später sagen. das ist er, da wohnt er, das zahlt er.
man muss halt gucken, das man es nicht schleifen läßt und alles schnell durchzieht.
mach es, es wird dir später besser damit gehen.
l.g.

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Ich habe ihm gesagt das ich mich ans Jugendamt wende und das Jugendamt dann Unterhaltsvorschuss bezahlt und sich dann an ihn wendet außerdem muss er wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, auch den Vaterschaftstest selber zahlen und das kostet, er sollte sich lieber zweimal überlegen ob er an dich zahlen muss oder an ein Amt.

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Hallo,

mit Vaterschaftsfeststellung hab ich keine Erfahrung, jedoch mit Unterhaltsklage.

Ich habe außergerichtlich versucht den KV zur Auskunft über sein Einkommen aufzufordern im November. Er hat alles geblockt, ich habe mir im Dezember einen Anwalt genommen. Anfang Juni hatte ich dann das Urteil vom Gericht. Es kann also fix gehen. Ich habe Prozesskostenhilfe bekommen, er muss die Gebühren tragen.

lg polar

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Hallo !

ich kann dich irgendwie verstehen und das du dir die Frage stellst "Will ich mir das wirklich antun ?" aber auf den Unterhalt verzichten ?
Kannst du dir das leisten ?
Also, am besten wird es sein du gehst mit deinen Verdienstbescheinigungen/Einkommensnachweisen zum Gericht und holst dir einen Beratungsberechtigungsschein. je nach Einkommen betragen die Kosten hierfür etwa um die 10 Euro, damit gehst du zum Anwalt denn dadurch sind seine/ihre Kosten abgedeckt.
Alles was dann weiter vor Gericht geht wird durch die Prozeßkostenhilfe gemacht was dein Anwalt dann bei Gericht beantragt.
Also wegen der Kosten mach dir schon mal keinen all zu großen Kopf.
Was die Vaterschaftsanerkennung betrifft kann ich dir gar nicht genau sagen wie lang es dauert - aber das Gericht wird sie anordnen und vom Test bis zum Ergebnis vergehen maximal 4 Wochen. Danach wird dann das geld von ihm gefordert - zahlt er nicht kommt die Unterhaltsvorschußkasse so lang auf die sich das Geld dann von ihm zurückholt.
>>Sinngemässes Zitat aus seiner letzten Email: Ich kann und will nicht zahlen, da ich vom Geld meiner Freundin lebe.<< Schön für ihn das er, sorry, eine Dumme gefunden hat die für ihn aufkommt, aber er ist nun mal Vater und hat somit nicht nur das Recht auf Kontakt (wenn er ihn denn wollte - was er offensichtlich nicht will >> traurig, aber sei froh<<) sondern auch die Pflicht für sein Kind aufzukommen.

LG Mara

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Ich hab das auch grad am laufen.
Bei uns läuft das ganze jetzt seit Januar 2008 .
Im Dezember 2008 waren wir das erste mal vor Gericht.
Leider hat die zuständige Richterin alles abgelehnt , und den Vater frei gesprochen vom Unterhalt.
Wir haben dann berufung eingelegt und haben jetzt endlich einen Termin für OLG Hamm bekommen.
Am 03.06 ist da also der 2. Termin , in der Hoffnung das der Richter / senat das anders sehen wie unser Gericht.

Denn es ist einfach so das den Kindern der Unterhalt zu steht.
Die Richterin von hier meinte Konsumschulden vom Vater würden mehr zählen wie Kindesunterhalt.

Unsere Meinung dazu war aber , was kann das Kind dafür wenn der Vater alles auf Finanzierung kauft und es nicht zahlen kann ???
Rein gar nichts.
Daher sind wir im Berufung gegangen.

Geht leider nicht immer alles so schnell wie man es gern hätte , daher sind die meisten Väter auch so zahlungsfaul.

Der Vorteil an der Sache ist , das Kind hat ein leben lang Anspruch auf den Unterhalt.


Wenn du mehr wissen möchtest gern per pn.
Wie gesagt stecke grad mitten drin.

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Hallo,

meine Unterhaltsklage hat etwas über 2,5 Jahre gedauert und selbst jetzt nach zweiter Instanz beim OLG muss ich nun den Schritt der Pfändung gehen!
Wann es also Klick macht beim Erzeuger meiner Tochter ist fraglich, aber immerhin haben wir nun einen Titel und unser Recht (zumindest schriftlich) bekommen!

Tu es dir an, Kostentechnisch wirst du eigentlich sehr gut unterstützt! Beim Amtsgericht kannst du einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen, der dich dann 10,- euro kostet! Und für die Gerichtskosten gibt es Prozesskostenbeihilife, da kann es allerdings sein das du da eine Ratenzahlung im nachhinnein bekommen könntest - je nach deinem Verdienst - höchstens aber 48 Monate!

Für mich war es auch wichtig diesen Schritt zu gehen um meiner Tochter später einmal auch die div. Anwaltsschreiben zeigen zu können, um ihr ein wenig Verständnis geben zu können was alles so ablief....

Vaterschaftsanerkennung haben wir damals in der SS schon gemeinsam gemacht, denke aber das dies der erste Schritt sein wird, dieses festzustellen!

Viel Erfolg, nina:-)