Alleiniges Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung....

halli hallo,
ich machs mal kurz und knapp, ich möchte das alleinige sorgerecht (bin nicht verheiratet und wohne allein) . bekomme ich das automatisch oder soll ich vor der geburt noch zum jugendamt gehen und mich darum kümmern?
genauso mit der vaterschaftsanerkennung, was bringt es mir wenn ich es vor der geburt mit meinem "noch" freund abkläre?
alle sagen mir ich soll noch vor der geburt zum jugendamt gehen und alles abklären....
ich blick da nicht ganz durch. hat das vorteile?
wer kann mir helfen?
danke im voraus :)
chrissy

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Hallo!
Da du nicht verheiratet bist, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. Wann du die Vaterschaftsanerkennung machst ist egal, am Sorgerecht ändert es nichts. Hoffe, ich konnte dir helfen.

Lg keksvernichter mit Nele

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#schock keksvernichter ???????#schmoll hoffe du lässt mich am leben und vernichtest mich nicht;-)

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Hallo,

Vaterschaftsanerkennung kannst du auch vor der Geburt machen... Das ist egal. Wichtig ist nur, dass ihr es macht.

Alleiniges Sorgerecht hast du als unverheiratete automatisch. Ausser du willst gemeinsames, dann musst du es angeben. Aber solange du nichts sagst, wird auch nicht danach gefragt. War bei mir so.

Lg

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Hallo Chrissi,

das alleinige Sorgerecht hast Du, da Ihr ja nicht verheiratet seit automatisch. Nur wenn Ihr das gemeinsame haben wollt, dann müsst Ihr behördlich regeln.

Vaterschaftsanerkennung würde ich auf jeden Fall machen, dann steht Dein Freund auch als Vater in der Geburtsurkunde und es ist einfacher Unterhaltsansprüche geltend zu machen, wenn es vielleicht später doch nicht mehr harmonisch läuft.

In Deutschlan hat jedes Kind auch Anspruch darauf seinen Vater zu kennen (Erbrecht usw.), deshalb macht es schon sinn einiges vor der Geburt zu regeln.

Ruf doch einfach mal auf dem Amt an - muss ja nicht gleich das Jugendamt sein, kannst ja auch beim Standesamt nachfragen oder wende Dich an eine der vielen Familienberatungsstellen der freien Träger.

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Hallo,

die Vaterschaftsanerkennung sichert den Unterhalt für das Baby und Dich durch den werdenden Vater, hat aber keinen Einfluss auf das Sorgerecht, das hast automatisch Du allein.
Macht sich vor der Geburt besser, weil es auf einigen Ämtern nach der Geburt Geld kosten soll. Die Vaterschaftsanerkennung kannst Du aber auch auf dem Standesamt machen lassen.

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Hab ich mich auch schon gefragt und mich erkundigt. das Sorgerecht hast du automatisch ! Das einzige was er bekommen kann bzw wo er ein Recht drauf hat ist das Umgangsrecht !
Und das mit der Vaterschaft kannst du vorher oder nachher machen. Vorher ist vllt besser weil dann hast du es hinter dir und musst dich nicht nach der Geburt darum kümmern.

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Genau das Gleiche wäre auch mal meine Frage gewesen. Aber wie ist es eigentlich, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist? Hat das irgendwelche Folgen oder Nachteile?

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Wenn Du später bzw. Dein Kind Unterhaltsansprüche geltend machen willst, brauchst Du die Vaterschaftsanerkennung.

Sonst geht irgendwann der ganze Ärger mit den genetischen Vaterschaftstests los. Ist immer schöner wenn es im Einvernehmen und freiwillig läuft.

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danke erstmal für eure antworten! ;)
das hat mich ja schon ein wenig beruhigt. habe nämlich angst das der bekloppte vater meines kindes irgendwie an das sorgerecht kommt oder so...
gut dann werde ich die vaterschaftsanerkennung jetzt die tage mit ihm machen und gut ist... :-D
und es bekommt auch automatisch meinen nachnamen oder???

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Hallo Chrissy,

um den Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu können, muss er die Vaterschaft anerkennen. Nur wenn er die Vaterschaft anerkannt hat,kannst du Unterhalt einklagen. Wenn kein Vater eingetragen ist, dann bekommst du eine gewisse Zeit ( ich glaube bis 5 Jahre) Unterhaltsvorschuss. Diesen bekommst du auch, wenn der Vater nicht zahlen kann. Das Jugendamt fordert das Geld dann aber vom Vater zurück, sobald dieser wieder zahlungsfähig ist.
Du musst dir aber vor einem Gespräch mit dem Jugenamt überlegen, ob du den Vater eintragen möchtest oder nicht. Wenn du erwähnst wer er ist, oder zumindest das du weisst wer er ist, kann das Jugendamt einen Vaterschaftstest verlangen und so den Vater trotzdem zur Zahlung heranziehen.
Das alleinige Sorgerecht hast du immer wenn du nicht verheiratet bist und nicht extra das gemeinsame Sorgerecht beantragst.

Überleg dir wie du zu deinem Nochfreund stehst. Als eingetragener Vater hat er Rechte und Pflichten. Wenn du ihm die nicht zugestehen willst, bestehe nicht auf eine Vaterschaftsanerkennung. Wenn du darauf bestehst, das er zahlt und Kontakt zum Kind hat, kannst du ihn auch über das Jugendamt dazu "zwingen".

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch fragen hast gerne.
Viel Glück bei der Meinungsfindung und alles Gute.

Gruß Julia

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Es gibt Jugenämter die zahlen den Unterhaltsvorschuss nicht, wenn kein Vater eingetragen ist. Dann sollte man schon sehr glaubhafte Gründe haben, warum man nicht weiß wer es ist.

Das ist echt kein Scherz, unser Staat hat nix zu verschenken.

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nene die vaterschaft wird er auf jeden fall anerkennen. wollte das ja dann auch noch in dieses woche erledigt haben.
das kind hat ein recht seinen vater zu kennen , ging mir jetzt nur darum das ich ja das alleinige sorgerecht auf jeden fall haben möchte und ich war was verwirrt ob er es auch bekommt wenn er die vaterschaft anerkennt.aber da dies zum glück nicht der fall ist, seh ich kein problem mehr ;-)
also vielen dank für eure netten antworten, habt mir auf jeden fall gut weiter geholfen #stern
einen schönen abend noch ;)

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Du bekommst es allein wenn Ihr nichts anderes festlegt und Vaterschaftsanerkennung könnt Ihr vor der Geburt machen lassen beim Standesamt oder JA.

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Selbst wenn er die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt so spart das nach der Geburt einiges an Zeit.

Bei unehelichen Kinder ist das gemeinsame Sorgerecht nur möglich wenn die Mutter es will, es nicht einklagbar oder erstreitbar.

Gemeinsames Sorgerecht kannst du nur erklären wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Aber du kannst genausogut warten und schauen ob der KV sich überhaupt bewährt als Vater und wenn es Jahre sind die du das schaust.

Du musst ihm das Kind auch einmal zeigen, viele Väter entscheiden oft erst dann ob sie die Vaterschaft anerkennen.

Umgangs und Besichsrecht muss man ebenfalls gewähren, aber direkt mitgeben muss man es nicht. Wie man das regelt muss man dann sehen.

Das waren die Infos letzte Woche als ich den Vater vorgeburtlich beim JA angegeben habe und bereits vorgeburtlich die Beistandschaft des Jugendamtes beantragte.

2 Tage später wurde der KV angeschrieben und gebeten sich bis innerhalb von 3 Wochen zu melden, einen Termin zu machen und entweder die Vaterschaft anzuerkennen oder aber Gründe zu benennen warum die Vaterschaft bezeifelt wird.

Jetzt kommt das interessante wegen vorgeburtlich das regeln..

Bezweifelt er die Vaterschaft so ist es möglich direkt nach der Geburt das Nabelschnurblut für den Vaterschaftstest zu verwenden. Das beschleunigt das ganze Procedere bis zu 8 Monate.

Selbstredend ist ein Vater auch nachdem die Vaterschaft sehr viel später mittels Test beweisen wird bereits ab Geburt Unterhaltspflichtig, aber angenommen er schwimmt nicht in Geld so wird es Ewigkeiten dauern bis diese Monate vom Vater nachgezahlt werden konnten.

Bezahlen muss der Vater den Test, er hats ja auch bezweifelt, es ist seine Wahl welches Verfahren er möchte, das geht von günstig (150 Euro) bis zu teuer (glaub um die 2.000 Euro)

Entscheidet er sich nicht für ein kostengünstiges Verfahren wird das Teure genommen.

Verstirbt der Vater noch vor Geburt ist es ebenfalls leichter und schneller möglich die Vaterschaft noch nachzuweisen was wiederum zur Halbwaisenrente berechtigt als jemanden erst auszubuddeln zu müssen (falls das überhaupt gemacht werden würde)

Man könnte ja sonst jeden inzwischen Verstorbenen als Vater angeben, da die Halbwaisenrente weithaus Höher ist als Unterhalt (im Normalfall jedenfalls)

Erbberechtigt ist das Ungeborene übrigens auch. Meist gibt es zwar nix zu erben aber man kann ja nie wissen..

Definitv ist es angenehmer schwanger 1 Stunde dort zu sitzen als mit einem Neugeborenem das womöglich weint.

Lieben Gruß
Doreen