Stufenklage wegen Auskunft und Unterhalt

Hallo,

kurz und knapp: wer muss die Kosten einer Stufenklage wegen Auskunft und Unterhalt tragen?


LG

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Was ist eine Stufenklage hab im moment auch gerade Ärger wegen Unterhalt?

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Hallo,

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Stufenklage
Hilft Dir das weiter?

Es geht darum, dass der KV freiwillig keine Auskunft über sein "Vermögen" (=Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag, etc.) gibt, so dass der Unterhaltsanspruch erst gar nicht berechnet werden kann. Schritt für Schritt für das dann eben vor Gericht geklärt.

LG

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da du die Klage anstrebst, vorerst du.....

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Hallo,

danke für Deine Antwort. Es ging mir allerdings darum, wer grundsätzlich die Kosten zu tragen hat und nicht, wer sie ggf. zunächst verauslagen muss. Ich hoffe doch, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

LG

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Hallo,

ich habe im Juli 08 geklagt. Die Stufenklage ist sinnvoller, aber bei den Kosten etwas spezifischer.

Die Kosten der Auskunft hat derjenige zu tragen, bei dem das Verschulden liegt. Soll heißen, wenn Du ihn bisher erfolglos versucht hast, zur Auskunft zu bringen, muss er die Kosten der Auskunftsklage zahlen. Bei der nächsten Stufe (Unterhalt) verhält es sich mit den Kosten etwas anders. Wenn Du mit dem, was Du forderst, Recht erhälst, fallen dem anderen sämtliche Kosten zu. Forderst Du zuviel und er kann nachweislich nicht zahlen, fallen Dir ein paar Kosten zu.

Ich habe auf Mindestunterhalt geklagt, das war problemlos und die Kosten muss der KV in allen Stufen tragen.

lg polar

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Hallo Polar,

danke für Deine Antwort. Hast Du wegen Kindesunterhalt und/oder Betreuungsunterhalt geklagt? Wenn wegen Kindesunterhalt: Hattest Du vorher das Jugendamt um Hilfe gebeten?

LG

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Hallo,

sorry wegen der späten Antwort.

Ich hatte wegen Kindesunterhalt geklagt. Das jugendamt hatte ich nicht eingeschaltet, weil der KV genau das wollte. Ich wußte, dass er das Jugendamt nämlich täuschen wollte über seine Einkünfte und das Verfahren somit in die Länge ziehen wollte. Ich habe mir sofort einen Anwalt genommen. Innerhalb von 6 Monaten hatte ich ein gerichtliches Urteil über den Kindesunterhalt.

LG Polar

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also ich selbst habe eine stufenklage gegen meinen vater geführt und wollte dadurch an meinen unterhalt kommen...ich konnte es mir selbst nicht leiisten da ich 0 euro einkommen hatte und musste trotzdem selbst zahlen...ich musste das verfahren letzendlich abbrechen weils zu teuer wurde