kann er mir einfach das Kind wegnehmen?

ich werde mich vom KV trennen unser sohn ist 3 jahre alt wir werden 20km vom jetztigen Wohnort wegziehen Papa hätte genügend mögl. ihn jeden tag von mir aus zubesuchen. ich arbeite 1/2tags von 8-12:30 und müßte unseren Sohn bis 13:00 uhr von Kindi abholen wäre stressig würde aber gehen.
Kann der KV mir unseren Sohn wegnehmen wen der 3 jährige bei Ihm bleiben will?
Denn das ist ja sein altes zuHause, sein Kindergarten war da, die Umgebung kennt er ja da fühlt er sich sicherli. wohler.
es wird sicherlange Zeit dauern bis er sich in der neuen Umgebung eingewähnt hat, ebenso im Kindergarten, aber wenn papa sagen würde komm möchtest Du bei mir bleiben dann würde der bestimmt ja sagen. #liebdrueckzur Zeit arbeitet er ja auch nciht also hätte er pädagogisch geshen viel Zeit für Ihn und er hat auch Motorräder darafu steht UNSER Sohn.
Wir müssten Neu anfangen, aber der Wohnort wäre nicht ganz fremd, die Wohnung kennt er und in der Nähe wohnt seine Oma (meine Mama) und die Vermieter kennen wir auch gut...
Aber ich habe sorge, das der KV sagen kann Sohn will hier bleiben ich klage es ein...
Oder wenn er eine neue Frau hat die den ganzen Tag daheim ist kann man dann so einfach ein Kind bei sich behalten wollen?
Denn ich habe gelesen, das das Kind jetzt selbstbestimmen kann und befragt wird...:-(
Und was mache ich, wenn er so sehnsucht nach Papa und Umgebung hat und tatsäl. lieber bei Ihm ist?
Übrigens wir sind nicht verheiratet!;-)
Kennt jemand gut Link oder gute Tipps wie ich es meinem Sohn schmackhaft machen kann, bei mir zu bleiben er ist zwar erst 3 aber sein Papa ist ihn sehr wichtig (obwohl diesre sogut wie nie mit ihm spielt oder ihn abends ins Bettbringt bzw ihn nur unter knurren und murren mal wäscht und richtet anzieht etc. aber der Knirps liebt ihn über alles und seine Motorräder würde er auch am liebsten mit ns Bett nehmen...
KV hat mir soetwas angedroht wenn ich gehe würde er dafür sogren, dass der sohn bei ihm bleibt...
Kanner das hat man nicht sogar als nichtverheiratete das ALLEINIGE SORGERECHT?#liebdrueck

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Hallo,

wenn ihr nichts diesbezüglich geregelt habt, hast du das alleinige Sorgerecht.
Er kann dir das Kind nicht einfach so wegnehmen, hab keine Angst.
Aber in eurer Situation halte ich es eigentlich für eine gute Idee, wenn der Junge bei seinem Vater bleibt. Du kannst ihn ja am WE nehmen und unter der Woche, wie es passt.
Er hat bei seinem Vater seine gewohnte Umgebung, seinen Kindergarten, der Papa hat Zeit und 20 km sind keine Strecke um deinen Sohn nicht jederzeit sehen zu können..
Oder der Papa (er hat ja Zeit) holt den Jungen morgens bei dir ab, bringt ihn in seinen Kindergarten und du holst den Jungen nachmittags/abends wieder bei seinem Papa ab.
Setzt euch doch einfach mal in Ruhe zusammen und geht jede denkbare Lösung durch.

Gruß Lena

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*kotz*
Du hast Angst dass dein Mann dir dein Kind wegnimmt, aber die Gnädigste darf dem Vater schon das Kind wegnehmen, was?

Echt, da reicht nichtmal ein *kopfschüttel*, da kann ich wirklich nur noch sagen *kotz*

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Hast ja Recht. Aber du hättest es etwas netter verpacken können.. Habe ich ja auch getan ;-)

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acuh süße,
erstmal zu dem komunikationsregeln Wie alt bist Du um in deinenm sprachgebrauch zu reden "kotz"...
glaubst Du wirklich das jemand der hier etwas posted die ganze Alltagsgesichte aufschreibt? man versucht sich hier doch recht kurz und einfach zu darzustellen, denn sonst würde es den RAHMEN sprengen...
aslo miene LIeben die restl. gegebenheiten warum der KV zur Zeit nicht arbeitet wurden zsbp vonmir nicht weiterterläutert... warum wir uns trennen auch nicht...also es ging regelrecht um den sachverhalt Alleinigessorgerecht und ob KV das Kind wegnehmen kann...
Vom Kindeswohl mal abgeshen nur alleine diese Sachlage war diskussionspunkt... tschüs ihr lieben unreifesVOLK hier... traurig traurig#bla

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Hallo

Er kann dir dein Kind nicht einfach so weg nehmen, da müssen schon schwer-wiegende Sachen vor liegen, Wie Drogen- Missbrauch, oder Alk, oder eben Misshandlungen, es gibt wenig Väter die das geschaft haben eine guten Mutter das Kind weg zu nehmen, jeder Richter würde im normal fal es nie zulassen.


und so wie ich das sehe, hast du das alleinige Sorgerecht, dann sowieso nicht...

LG Schnuppe31

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Der Satz "zum Wohle des Kindes" sagt dir wohl gar nichts, oder?

Klar kann er dir das Kind nicht einfach so wegnehmen, du hast ja das alleinige Sorgerecht, somit stehen dir ja alle Türen offen.

Aber wenn dein Sohn das so sehr wollen würde, wie du schreibst, warum kann man da nicht mal zu Wohle des Kindes handeln und es evtl. versuchen?

Oder ist der Vater jetzt plötzlich etwa Alkoholiker, Schläger oder Kinderschänder?

LG Melli

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Hallo,

also wir haben bzw. hatten 2 Fälle in der Familie, wo beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht hatten.
Also grob gesagt halbe halbe. Und das hat das Jugendamt hier bei uns erstmal so geregelt.
Das eine ist unser Neffe jetzt 11, und ging los vor 2 Jahren.
Und die Regelung ist auch so geblieben. Er ist eine Woche bei Mama und eine Woche bei Papa und das abwechselnd.
Allerdings wohnen beide noch in der selben Stadt, also er geht in die selbe Schule. Da klappt das ganz gut.
Unser Neffe ist damit auch zufrieden ihm gefällt das so, denn er sagt ich möchte beide haben, auch wenn sie getrennt sind. Mein Ex-Schwager hat zwar alle Hebel in Bewegung gesatzt, das er sich mit 12 umentscheidet und zu ihm macht, aber er möchte nicht, er will es so wie es ist.
So und zweiter Fall Kinder 3, 5, und 7 da war es nicht die Wochenteilung sondern Tageweise, ich glaube mein Schwager hatte sie 3 x pro Woche mit übernachten und allem was dazu gehört und meine Schwägerin 4. Die Kinder sollten auch in Ihrer Umgebung bleiben, das hieß selbe Schule selber Kindergarten, um sie nicht zu sehr zu treffen, denn die Trennung war ja der erste große Schock,
hatte auch damals alle drei ganz schön mitgenommen.
Somit mußte halt meine Schwägerin einen weiteren Weg zu den Kindergärten und Schulen einschlagen, aber wir fanden das da auch das Beste für die Kinder.
Zum Glück, haben Sie sich nach 1 1/2 Jahren wieder zusammengerauft, auch wenn wir das noch nicht ganz glauben können, aber es scheint zu funktionieren.
Also wie du hörst, gibt es auch andere Regelungen wie nur bei der Mutter, was ich ehrlich gesagt auch gut finde, solange die Trennung nicht wegen irgendwelchen Befindlichkeiten ist, die dem Wohle des Kindes schaden.
Ich finde das Kind hat ein Recht auf Beide und die Lösungen des Jugendamtes bei meinen Schwägerinnen, war anfangs überraschend, aber wir fanden es im Nachhinein sehr gut.

LG
Sandrinchen