Streit um Kindsnamen DRINGEND

Hallo,

meine Eltern haben sich im Nov 2007 getrennt. Meine Mutter war zu dem Zeitpunkt Schwanger. Er wollte dass sie das Kind abtreibt. Obwohl das Herz schon schlug etc.. Nun leben sie getrennt. Seine beiden anderen Söhne sieht er momentan nicht. Er ist gewalttätig und trinkt. Ich habe auch keinen Kontakt mehr. Nun hat meine Mutter letzten Monat das Kind bekommen und es Finn genannt. Das Standesamt forderte seine Zustimmung dazu ein. Nun will er nur Zustimmen, wenn er den Zweitnamen Malcom bekommt.:-[ Nun weiß meine Mutter nicht, was sie machen soll. Ich finde, er hat nichts zu melden. Er wollte, dass das Kind tot ist, er hat es noch nicht gesehen, er hat uns geprügelt und beschimpft etc...
Ohne Zustimmung gibt es keine Geburtsurkunde und somit keine KV, kein KiGeld, kein Elterngeld, kein Hartz 4 für dieses Kind.
Aber ich finde es kann nicht angehen, dass das Kind dass er mit allen Mitteln weghaben wollte einen Namen bekommt, den er will.

BITTE UM RAT
LG Denise

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warum hat sie nicht einfach angegeben, das der vater unbekannt ist?
nur um unterhalt vom kindsvater zu bekommen?
lg a.

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Der Ehemann ist immer der Vater, auch wenn er nicht der Erzeuger ist.

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Weil man ihr gesagt hat, wenn sie noch verheiratet ist,ist der Man automatisch der Vater.

lg

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Hallo!

Ich kenne das leider auch so, dass bei gemeinsamen Sorgerecht (das ja nunmal beide aufgrund der Ehe schon haben) beide Elternteile den Vornamen des Kindes bestimmen.

Habt Ihr mal beim Standesamt angerufen, was passiert, wenn ihr dem Zweitnamen nicht zustimmt? Welche Wege ihr dann noch gehen könnt?

Ansonsten würde ich noch eine anwaltliche Beratung empfehlen.

LG
Ina

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hallo ich habe auch das gemeinsame sorgerecht mit dem kindsvater und wegen dem kindergeld hartz 4 und so brauchst du wirklich KEINE unterschrift von ihm ..ich habe das auch gedacht ..ruf doch einfach mal bei der kindergeldkasse an und im arbeitsamt es langt wenn deine mutter alleine unterschreibt

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Es geht darum, dass das alles ohne Geburtsurkunde nicht möglich ist.

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Hmm,

meines Wissens gibt es eine Frist von einem Monat nach der Geburt in der sich die Eltern auf einen Namen geeinigt haben müssen. Allerdings habe ich keine Ahnung was passiert wenn sie das nicht tun.

Allerdings ist die Geburt ja bereits gemeldet und somit auch ins Geburtenbuch eingetragen. Holt Euch doch einfach eine Ablichtung davon und lasst Sie gleich beglaubigen und fügt die allen Anträgen bei - dann muss mindestens später nachgezahlt werden.

LG, Christine

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Die Bescheinigungen für die Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld kann man auch ohne Vornamen ausstellen lassen. -Zumindest war das vor drei jahren noch so.-
Da stehen dann halt nur der Nachname, Geburtsdatum und die Eltern drauf.
Erkundige Dich einfach mal beim Standesamt.

muemel

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Ein wirkliches Problem kann ich nicht sehen.

Er ist der Vater.
Was wäre wenn er den Erstnamen mitbestimmen wollte?

Der Zweitnamen ist aber so was von unwichtig.



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Er ist der Erzeuger. Ein Vater ist was anderes. Warum sollte er mitbestimmungsrecht haben? Er wollte das Kind nicht, säuft und hat uns alle geprügelt. Da muss doczh das Kind nicht auch noch einen Namen bekommen, auch wenn es nur der zweite ist, den so ein A... ausgesucht hat.

lg denise

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Er hat ja auch Pflichten oder verzichtet Deine Mutter auf irgendwelche Ansprüche ihm gegenüber freiwillig?

Ganz ehrlich - bevor sich dieses Affentheater weiter hinzieht, sie ohne Geld dasitzt und das arme Kind eine Geburtsurkunde ohne Namen hat, weil die Eltern sich nicht einigen können, würde ich als "Klügere" nachgeben.

Man muß auch mal über seinen Schatten springen, wenn die Situation es erfordert und sie tut ja dem Kind damit auch einen Gefallen.

Dazu, dass sie mit so einem A.... vor 10 Monaten noch ein Kind gezeugt hat, nach den schlechten Erfahrungen und obwohl er die anderen geprügelt hat, sage ich lieber nichts....


Gruß,

phoe-nix

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hallo
ich habe meinem kind auch einen namen gegeben ohne die zustimmung des vaters, das heißt, es hat keiner danach gefragt. auf der ersten geburtsurkunde stehe auch nur ich, da die vaterschaftsanerkennung beim jugendamt noch ausstand. auf der jetztigen sind wir beide.
aber vielleicht ist das bei eurem standesamt ja anders.
Nici

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Hallo,

ja, in Lübeck ist es auch so. Aber in Eutin wird es anders gehandhabt, warum auch immer. Laut Anältin ist das der Ermessensspielraum der sachbearbeiterin.

LG Denise