Termin zur Probennahme (Vaterschaftstest) - Frage

Hallo,

ich habe heute einen Termin zur Probennahme bekommen.
Ich soll meinen Personalausweis, ein Passfoto (von mir?), ein aktuelles Kinderbild und den Kinderausweis mitbringen.
Ich habe keinen Kinderausweis, muss ich den jetzt noch schnell beantragen oder geht auch die Geburtsurkunde?
Und wozu brauche ich ein Passfoto (von mir?) und ein aktuelles Kinderbild? Kann ich das Kinderbild auch auf normales Druckerpapier drucken oder muss es ein richtiges Bild sein, also muss ich zum Fotografen?

Mir ist irgendwie total mulmig wenn ich daran denke, dass ich dort hin muss. Wird der KV auch dort sein? Oder wird das getrennt gemacht?

Wie lange dauert es dann, bis das Ergebnis feststeht? Und wie läuft das dann mit der Vaterschaftsanerkennung? Wird das dann automatisch festgelegt?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Und bedeutet dieser Termin, dass der KV auf die Post vom Amtsgericht reagiert hat? Das hat er bisher nämlich nicht getan.

Sorry für die vielen Fragen.

Gruß Lena

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Hallo,

Ich kann dir ja mal schreiben wie es bei uns war.


-Ich musste nur meinen Ausweis mitbringen und die Geburtsurkunden.

-Vor Ort wurde von meinem Sohn und mir ein Foto geschossen und Fingerabdruck gemacht.

-Der KV hatte einen anderen Termin als wir.
(bei uns war es so,das der KV 2 Tage vor uns dort war.)

-Die Vaterschaft wurde dann automatisch anerkannt.Er musste nichts mehr unterschreiben.

-Das Ergebnis hat nur der KV bekommen,ich habe vier Wochen gewartet,dann das JA angerufen und die haben mir dann das Ergebnis zugeschickt.
Welche Blutgruppe mein sohn hat usw. steht da alles drin.

-Wenn er der Vater ist,kommen auf dich keine kosten zu.Es wird danach ja noch ein Prozess stattfinden,da verkünden die dann das er der Vater ist (oder nicht).Ich war damals nicht dort,weil ich nicht hin gehen musste.

-Wenn der KV nicht zur Blutabnahme gehen sollte (so haben die mir das gesagt) wird der KV abgeholt. (keine Ahnung mit was.Ich glaub mit Polzei oder so?)
Wir hatten glück der KV ist freiwillig zur Blutabnahme gegangen.;-)

Wie wird der Test gemacht?Blutabnahme?Wie alt ist dein Kind?
Ich will dir keine Angst machen aber mein Sohn (war damals 10 monate alt) hat ziemlich arg geweint.Vielleicht solltest du eine 2. Person mitnehmen,ich hatte meine Mutter dabei zum beruhigen.Und Spielzeug und so ein Zeug.


Lg#klee

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Hallo Lena,

wir haben das ja nun alles hinter uns gebracht, gestern kam endlich das Urteil vom Amtsgericht.

Ich musste zur Probeentnahme beim Amtsarzt nur meinen Perso und die Geburtsurkunde mitbringen (wobei ich die nachgereicht habe, da vergessen wurde, mir das im Schreiben zum Termin mitzuteilen).
Fotos wurden vor Ort gemacht.
Ich denke, dass es ausreicht, wenn Du die Fotos ausdruckst.
Und auch die Geburtsurkunde dürfte ausreichen, es kann keiner Verlangen, dass Du extra einen Kinderausweis ausstellen läßt, was ja auch wieder mit Kosten verbunden ist.
Und da es in Deinem Interesse ist, dass der Vater festgestellt wird, wäre es ja Blödsinn, wenn Du da mit einem falschen Kind aufläufst.

Ich hatte auch vorher angefragt, ob der KV da sein wird und mir wurde gesagt, dass die Proben am Wohnort entnommen werden (in meinem Fall wohnt er in einer ganz anderen Stadt). Sollte der KV in derselben Stadt wohnen, werden die Proben zwar am selben Tag entnommen, aber es wird bei der Terminvergabe darauf geachtet, dass sich die Parteien nicht begegnen. So wurde es mir zumindest gesagt.

Bei uns hat es drei Wochen gedauert, bis meine Anwältin das Testergebnis in den Händen hielt.
Wir wurden in dem Zusammenhang vom Gericht gefragt, ob uns ein schriftlicher Beschluß ausreicht, damit die Parteien nicht extra vor Gericht erscheinen müssen.
Leider hat sich der KV daraufhin nicht gerührt, was gleichbedeutend mit einer Nicht-Zustimmung ist, so dass doch Ladungen für eine mündliche abschließende Verhandlung rausgeschickt wurden.
Daraufhin hat er dem schriftlichen Beschluß zugestimmt.
Gestern kam nun, wie gesagt, das "Urteil im Namen des Volkes", dass er der biologische Vater ist. Er muss da auch nichts mehr anerkennen.
Gleichzeitig wurde er zu Unterhaltszahlungen ab Geburt verurteilt.
Abschließend warten wir jetzt noch auf die Urkunde, mit der ich dann die Geburtsurkunde ändern lassen kann, sprich ihn als Vater eintragen lassen kann (wenn ich das möchte und was ich nicht vorhabe).

Wenn der KV als Vater festgestellt wird, kommen keinerlei Kosten auf Dich zu - im Gegenteil, der KV hat sämtliche Kosten, einschließlich Gerichtskosten, Abstammungsgutachten etc, zu tragen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn er NICHT als Vater festgestellt wird, Du ihn aber fälschlicherweise angegeben hast, dann trägst Du sämtliche Kosten.

Dass es diesen Termin gibt, bedeutet leider NICHT, dass er auf Post vom Amtsgericht reagiert hat, sondern nur, dass ein Richter ein Abstammungsgutachten angeordnet hat (ich war auch erstaunt, dass der KV überhaupt zu dem Test gegangen ist, da er vorher auch auf so gut wie nichts reagiert hat).
Wenn Du Pech hast, gibt der KV keine Proben ab und das Ganze verzögert sich weiterhin, bis er z.B. polizeilich vorgeführt wird.
Auf alle Fälle bekommt er dann richtig Ärger.

Gruß,
Julia

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Nachtrag, weil ich gerade den Beitrag meiner Vorrednerin gelesen habe:

Bei uns wurden nur Speichelproben, und KEINE Blutproben, entnommen.