Sorgerecht - Schulanmeldung - Frage

Hallo,
ich habe heute mal eine Frage an euch.
Ich habe meine Tochter gestern in der Schule angemeldet. Es ist eine katholische Schule, ich selbst bin evangelisch. Das nur zur Info, falls die Antwort auf meine Frage irgendetwas damit zu tun haben könnte.
Sie wurde nun angemeldet, aber ich soll schnellstmöglich eine Sorgerechtserklärung zurückschicken. Ich habe das alleinige Sorgerecht, da wir nie eine andere Erklärung beim JA unterschrieben haben und nicht verheiratet waren/sind. Es gibt nun auf dem Zettel die Wahl zwischen Mutter sorgeberechtigt ja/nein und beim Vater ebenso. Sollte nur einer von beiden berechtigt sein, dann möchte ich bitte die gerichtliche Entscheidung beilegen #kratz
Ja, also ich habe ja nun weder ein gerichtliches Schriftstück noch irgendeinen Wisch, auf dem steht, dass ich allein sorgeberechtigt bin!
Ach ja, getrennt leben wir bislang noch nicht, erst ab Sommer. Das würde alles vereinfachen (auf diesem Bogen), aber ist nun mal noch nicht so.
Was mach ich denn nun? Kann ich da was vom JA bekommen? Also ein Schriftstück, auf dem steht, dass ich das alleinige Sorgerecht habe?
#danke für Antworten und sorry für meine Unwissenheit :-D
calleigh

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Ja, ruf beim JA an und schildere deinen Fall, die senden Dir die Bescheinigung zu!

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Hallo,
ruf beim JA an und fordere die Negativbescheinigung an. Wenn ihr damals beim JA die Vaterschaftsanerkennung gemacht habt, dann gibts überhaupt keine Probleme. Wenn Euer Kind in einer anderen Stadt geboren wurde, muss das JA beim dortigen Standesamt nachfragen, ob eine andere Sorgerechtsverfügung in der Zwischenzeit gemacht wurde. Ich hatte das Thema auch vor kurzem aber wegen einer Kontoeröffnung.

lg
brujita

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Das ist völlig unproblematisch. Und es ist gut, so einen Beleg zu haben, denn die Sorgerechtsfrage kommt noch öfter auf dich zu.

Ich mußte den Wisch sogar mal vorlegen, als mein Sohn auf Klassenfahrt gehen sollte. Da mußten die Eltern ihr Einverständnis dafür geben, dass die Kinder mit auf den Berg dürfen zum Ski-fahren.

Da hab ich natürlich wie immer alleine zugestimmt und prommt kam die Nachfrage der Schule, ob ich das alleinige Sorgerecht hätte. Da ich den Schein hatte, war das schnell geklärt.

Als ich ein Girokonto für meinen Sohn eröffnet hatte, wurde auch danach gefragt...und weil er seinen Perso vor seinem 16. Geburtstag beantragt hatte, mußte er diese Bescheinigung auch vorlegen.

Von daher macht es wirklich Sinn den Beleg zu haben, weil man dann, wenn er wiedermal verlangt wird, immer griffbereit ist.

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Hey,
ich danke euch dreien #danke
Ich werde mich dann mal morgen beim JA erkundigen und dieses Schreiben anfordern. Das werde ich der Schule dann nachreichen, denn den ausgefüllten Bogen möchte ich so schnell wie möglich zurückschicken.
Also, vielen Dank für eure Hilfe!!

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Du kannst Dir vom JA eine Negativbescheinigung schicken lassen.
Die Bescheinigt das Du das alleinige Sorgerecht hast.

lg Maren