Ehemann will Sohn adoptieren. Wer hat Erfahrung damit?!

hallo!

mein sohn ist knapp 2 3/4j. alt.

ich habe das alleinige sorgerecht,
es besteht vaterschaftsanerkennung vom leibl. vater.

dieser hat im ersten lebensjahr mit müh und not 100€ unterhalt überwiesen, dann nimmer,
sich aber schon seit paar wochen nach geburt nicht mehr für sohn interessiert...

bin seit 10/2007 verheiratet mit anderen mann.
mein "mitgebrachter" sohn trägt schon seit einer woche nach hochzeit den neuen familiennamen auch.

mein ehemann möchte ihn nun endlich gänzlich apoptieren.

!der leibl. vater würde freiwillig zustimmen!


hat jemand erfahrungen damit wie hier nun der werdegang ca. sein wird?


danke für infos!

lg kathrin

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na wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist,dann ist es doch kein Problem.Aber Du bekommst dann keinen Unterhalt mehr für das Kind.

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Grundsätzlich #pro,aaaaaaber erstens bekommst du keinen Unterhalt mehr, denke das wäre o.k. ?!

Was aber für deinen Mann klar sein MUSS: Er zahlt bei einer evtl. Trennung dann Unterhalt für "sein" Kind.

Kläre vorher ab, ob das für ihn auch i.O. ist !

Wünsche euch von Herzen alles Gute !

Grüße Cindy

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mit zustimmung des leiblichen vaters ist das kein problem. er muss nur beim notar unterschreiben, dass er einverstanden ist. meines wissens nach müsst ihr allerdings mind. 1 jahr verheiratet sein, damit dein ehemann das kind adoptieren kann; aber da der vorgang eh länger dauert, sollte das jahr bis dahin voll sein.
wenn die unterschrift beim notar vorliegt prüft das jugendamt bzw. das familiengericht den vorgang, ob es wirklich das beste ist für das kind, adoptiert zu werden und gut ist.
persönliche erfahrung hab ich leider nicht, weil der KV in unserem Fall die unterschrift verweigert :-(

gruß, ms

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Hallo,

billiger und schneller ginge das Ganze, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anfechten würde und der "neue" Papa dann die Vaterschaft anerkennt. Das kostet im Gegensatz zur Adoption gar nichts.

Liebe Grüße,
Sophie

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ist aber echt schwierig um nicht zu sagen komplett unmöglich, weil der leibliche vater die vaterschaft anerkannt hat. wie die TE schrieb. und somit der nachweis der vaterschaft des neuen echt schwierig wird.

soll heißen: toller beitrag, aber irgendwie knapp am thema vorbei.

grußm, ms

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Sorry, aber da bist Du nicht gut informiert.

Rechtlicher Vater und biologischer Vater sind nicht das selbe.

Vor dem Gesetz kann Vater sein, wer
- die Vaterschaft anerkennt ODER
- zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist ODER
- gerichtlich zur Feststellung der "Vaterschaft" gezwungen
wird

Eine bestehende Vaterschaft anfechten kann
- der rechtliche Vater (s.o.) ODER
- die Mutter ODER
- das Kind ODER
- ein Vater, der den Verdacht begründen kann, dass er der
biologische Vater des Kindes ist.

Eine Vaterschaftsanfechtung unterliegt ziemlich strengen Fristen. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann die Vaterschaft nicht mehr angefochten werden.

Der rechtliche Vater kann, auch wenn er gleichzeitig der biologische Vater des Kindes ist, die Vaterschaft nur anfechten, wenn er nachweisen kann, dass keine sozial-familiäre Beziehung zwischen ihm und dem Kind besteht.
Wegen den finanziellen Nachteilen und dem Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes ist eine solche Anfechtung allerdings nur erfolgreich, wenn es einen anderen Mann gibt, der lückenlos die Vaterschaft anerkennt.

Durchaus passend auf die Situation der Fragestellerin und in den gesamten Einzelheiten im SGB VIII nachzulesen.
Wer es gerade nicht im Bücherregal stehen hat: www.gesetze-im-internet.de

Liebe Grüße,
Sophie
(die das Alles gerade für ihr Studium lernen musste und zwar keine Familienrechtsexpertin ist, sich aber doch noch an was erinnert, was sie da gelernt hat)

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Hallo Kathrin,


wir sind grade im Adoptionsverfahren.
Haben in einer Woche Termin beim Notar mit dem KV zur gemeinsamen Unterschrift.
Dein Mann benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis, eine beglaubigte Geburtsurkunde und ein Gesundheitszeugnis. Das kannst du an Unterlagen schonmal alles vorher besorgen. Dauert nämlich ewig. Gesundheitszeugnis kostet 60 Euro , die anderen Urkunden ca.7-10 Euro.

Die weitere Verfahrensweise haben die anderen dir ja schon geschrieben.

Viel Glück

LG Jana

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hallo, ich habe das selbe wie du.Mein Sohnemann soll auch von mein mann adoptiert werden.Das ist garnicht so einfach.Hat dein Sohn mit dem leiblichen vater kontakt oder bezahlt er für ihn?Ich war vor kurzen beim jugendamt.die sagten mir man muss mindestens ein jahr verheirattet sein und im selben haushalt leben.also kind unter Adoptiv-vater.Wenn der leibliche Vater für dein Sohn bezahlt glaube ich ist es so das er einverstanden sein muss.bei mir ist das einfacher weil mein kind kein kontakt hat und er bezahlt auch nicht .hab ihn nicht angegeben.so mit muss ich nur einverstanden sein.Erkundige dich beim zuständigen jugendamt.

Viel glück#klee

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hallo an dich, bin in 2. ehe verheiratet u. mein erster mann hat damals beide kids zur adoption freigegeben, war sein vorschlag u. mein 2. mann u. ich hatten dies lange und breit diskutiert. die adoption wurde vollzogen, meine beiden waren 5 u. 7 jahre alt. zusammen haben wir noch eine 3. kind bekommen aber das traurige der ganzen geschichte ist, wir haben uns nun getrennt u. das interessse an diesen kindern hat nachgelassen.
der "leibliche" vater hat seine entscheidung nach so vielen jahre bitter bereut u. sucht immer wieder den kontakt zu den kindern, diese sind hin u. hergerissen u. wissen nun garnichts mehr. der papa der sie aufgezogen hat kümmert sich nicht genug um sie obwohl sie ihn als papa sehen, und der erzeuger möchte sich kümmern, den sehen sie aber als freund, bzw. kumpel.
heute wüßte ich sicher die entscheidung die kids adopt.
zu lassen war falsch. meine kids, wie gesagt sind hin u. her gerissen u. mein sohn blockt voll ab mit seinen 14 jah.
bedenke deshalb immer eine ehe kann in die brüche gehen u. dein mann muß immer für dein kind aufkommen. bei mir wird schmutzige wäsche gewaschen u. die leidtragenden sind die kinder. der erzeuger hat keinerlei rechte u. pflichten mehr, mein 1. mann hat das auch gewußt als er dies beim notar unterschrieb, heute aber büßt er bitterlich dafür u. würde es rückgängig machen.
das ist meine geschichte, liebe grüße, bonny