Frage wegen gem. Sorgerecht??? Vorsicht etwas lang!!!

Huhu,
ich muss euch mal was wichtiges fragen. Mein ex-freund und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Nun sind wir getrennt. Ich möchte gerne das alleinige Sorgerecht wieder zurück haben, weil er sich nicht um den kleinen kümmern kann - hat er ja auch während unserer Beziehung nicht. Es sind so einige Sachen passiert, die einfach zuviel waren. Er hat ein Alkoholproblem, ist mir gegenüber gewalttätig geworden und auch in anderer Sache straffällig geworden, wobei noch keine Verhandlung war - aber bestimmt noch kommt. Er ist sehr unselbstständig, muss dauernd zu seiner mama rennen und hat mir angedroht, unser Kind nach Italien zu entführen. Besteht jetzt die Möglichkeit, dass ich das alleinige Sorgerecht wieder zurück haben kann??? Und wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht??? Liegt das jetzt automatisch bei uns beiden??? Oder ist das noch bei mir??? Bei der Sorgerechtserklärung hat uns keiner deswegen aufgeklärt!!! Bitte antwortet mir schnell, habe wirklich Angst um mich (habe auch Morddrohungen von ihm bekommen!!!) und mein Kind. Leider kann ich ihm nichts nachweisen, was die Gewalt und die Drohungen angeht. Das einzige, was ich ihm nachweisen kann, sind die Straffälligkeit (ist ja aktenkundig bei der Polizei) und seine Alkoholsucht (habe ne SMS von ihm bekommen, dass er ne Alkoholtherapie machen will!!!).

Danke schon mal für eure Antworten

LG Nadine

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hast du!!!!!!eine sorgerechtserklärung beim gericht oder dem ja abgegeben? wenn ja habt ihr das gemeinsame sorgerecht. DANN musst du es auf einem sehr sehr schweren weg einklagen. ansonsten kann er gar nichts da du die alleinige sorge hast.

das kam irgendwie nicht so klar bei deinem text raus

anni

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ja, wir haben gemeinsame Sorge abgegeben. Seitdem er das halbe sorgerecht hat, säuft er nur noch und ist halt straffällig geworden. Ist das nicht Grund genug, dass ich wieder die alleinige Sorge bekomme. Schliesslich ist er ja so nicht fähig, das Kind zu erziehen. Und wie ist das mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht???

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das abr ist grundsätzlich etwas anderes als das sorgerecht.

um das zu kriegen musst du echt heftige geschosse anmelden und ich glaube nur mit lapidaren ausagen schaffst du das nicht. also , klar wegen drogen und dann auch tests, oder keine chance.

lg

anni

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wozu.

das aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass der, der es hat, entscheiden kann, bei wem das kind lebt. das ABR habt ihr beide, das kind lebt bei dir. rechtlich gesehen mit seinem einverständnis. würde er das kind nach italien entführen, wäre das ohne dein einverständnis und du könntest auf herausgabe des kindes klagen. mehr könntest du auch nicht tun, wenn du alleiniges ABR hättest und er das kind verschleppt.

sorgerecht bedeutet, dass er bei der kontoeröffnung und beim kinderausweis unterschreiben muss; mehr unterschiede gab es bei mir in 10 jahren nicht. hat das kind schon einen kinderausweis brauchst du auch seine unterschrift so bald nicht mehr; hat es keinen, kann er es auch nicht nach italien verschleppen. und sollte er die unterschrift für die kontoeröffnung verweigern kannst du die einklagen.

ergo: im grunde hast du keine nutzen daraus, ob du nun alleiniges sorgerecht hast oder nicht; es sei denn, er verweigert dir unterschriften. er kann noch so alkoholabhängig sein, dadurch verwirkt er nicht sein sorgerecht, es sei denn, wie gesagt, er verweigert unterschriften.

du wirst kaum eine chance haben auf alleiniges sorgerecht, wenn er nicht zustimmt. und in meinen augen auch kaum einen nutzen.

gruß, lollo

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Das Sorgerecht zurück zu bekommen wird ein harter (und dazu teurer) Kampf werden. Ich habe das ganze hinter mir und letzte Woche wurde nach über 2 Jahren (!) endlich das Urteil gesprochen. Ein Alkoholproblem wird nicht ausreichen, es zurück zu bekommen; auch dass der Vater sich nicht kümmert ist kein Grund für einen Sorgerechtsentzug. In meinem Fall hat sich der Vater ins Ausland abgesetzt und war und ist für niemanden zu erreichen. Auch er hat ein Alkoholproblem, ist straffällig geworden, hat Drohungen ausgesprochen usw.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben. Achte unbedingt darauf einen wirklich guten Anwalt für Familienrecht zu bekommen! Und, so Leid es mit tut, stelle Dich auf einen harten und nervenaufreibenden Kampf ein!

Daniela

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Hallo Nadine,

ich war zwar mit dem Vater meiner Tochter verheiratet und somit hatten wir automatisch das gemeinsame Sorgerecht, aber trotzdem ähnelt Deine Geschichte meiner doch sehr.

Ich habe mich von ihm getrennt, als ich noch nicht wußte, dass ich schwanger bin. Somit hat Sophia nie mit ihm zusammengelebt. Geschieden wurden wir als die Kurze 21 Monate alt war. Ich hatte auch das alleinige Sorgerecht beantragt, welches ich leider nicht bekommen habe. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich aber.

Auch er war mir gegenüber gewalttätig und dies war auch aktenkundig. Desweiteren hatte er auch extreme Alkoholprobleme, hat regelmäßig gekifft und sogar gedealt und dies ist auch aktenkundig beim Jugendamt, da er eine weitere Tochter hat, die exakt 9,5 Monate älter ist als unsere, und in ihrem Beisein gedealt hat, als diese noch im Kinderwagen lag.

Auch er hat mir gedroht, Sophia in sein Heimatland zu entführen. Die Unterschrift für einen Kinderausweis hat er mir verweigert (bis heute noch!).
Diverse Morddrohungen mir und meiner Familie gegenüber gab es auch und wurden auch auf Band aufgenommen. Aber das reichte leider nicht.

Er hat mich ausgenommen, wie eine Weihnachtsgans und ich darf noch eine ganze Weile Kredite für ihn zurückzahlen... Aber das hat auch keine Rolle gespielt.

Das Sorgerecht wollte er behalten, damit er keine Probleme wegen seiner Aufenthaltsbestimmung bekommt... Das Einzige was er mir zugestanden hat, ist eine Einverständniserklärung (vor Gericht, die auch in einem Beschluss festgehalten wurde), die besagt, dass ich alle wichtigen Entscheidungen, die unsere Tochter betreffen, alleine treffen darf. Aber im Prinzip ist diese Berechtigung gar nichts wert.

Auch er kümmert sich gar nicht um unser gemeinsames Kind. Er will sie maximal 3x/Jahr sehen, hat bisher nicht einen Cent Unterhalt gezahlt. Weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten bekommt sie ein Geschenk von ihm und sonst natürlich auch nichts.

Das Einzige was ich Dir raten kann, ist zu versuchen, dem Vater Deines Kindes zu überreden, Dir das Sorgerecht zu übertragen.

Viele liebe Grüße
Anja

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Hallo Anja,

ich möchte Dir noch ein paar kleine Tips geben!
Du hast geschrieben: Die Unterschrift für einen Kinderausweis hat er mir verweigert (bis heute noch!).

Du benötigst von ihm keine Unterschrift wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast! Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html

Wir hatten auch ewiges Theater bis wir dieses Gesetz gefunden haben. Wir haben es ausgedruckt sind zum Amt, die haben das Gesetz nicht gekannt, haben es kontrolliert und einen Tag später hatten wir Kinderausweise!

Schade dass immer alles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird! #heul

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Hallo GelberBlizz,

vielen lieben Dank für den Tip! Ich denke, dass ich es im Dezember nochmal versuchen werde und den Ausdruck mit dem Gesetz mitnehmen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Anja

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Wende Dich an eine gute Anwältin, die Dich berät und alle notwendigen Schritte einleitet.

Es ist schwer das alleinige Sorgerecht zu bekommen, aber nicht unmöglich.

Gruß

Manavgat

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Hi Nadine,

wie einige anderen kann ich dir auch nur sagen, das es sehr schwer ist, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Ich hatte mit meinem Ex auch das Gemeinsame, wir waren verheiratet. Anzeigen, Morddrohungen (selbst vor dem Jugendamt!!) und diverse Wutausbrüche vor Polizei und anderen Zeugen, haben nicht gereicht, es zu bekommen.(ich hatte auch eine einstweilige Verfügung, dass er sich meiner Wohnung nicht nähern darf!! und Aktenkundig bei der Polizei war er auch!!)

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hab ich mir allerdings kurz nach der Trennung geholt, da er mir unsere Tochter zuerst nicht rausgeben wollte. Bin jedoch mit Polizei wiedergekommen, die ihn dann überreden konnte, dass in dem Alter, das Kind zuerst zur Mutter gehen sollte (sie war damals 14 Monate), bevor alles geklärt ist. Die haben mir dann sofort geraten, am nächsten Tag zum Amtsgericht zu gehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht dort zu beantragen. Hab es dann auch sofort bekommen.

Naja, die sache mit dem Sorgerecht hat sich dann so geklärt, dass er es mir bei dem Scheidungstermin freiwillig gegeben hat, ich ihm dann im Gegenzug ein besuchsrecht einräumen sollte. Das wurde zuerst schriftlich festgehalten, da kein Jugendamt anwesend war, aber es war halt nur noch ein schriftlicher Briefverkehr und bald hatte ich das Schreiben mit dem alleinigen Sorgerecht in der Hand.

Aber glaube mir, hätte er nicht freiwillig verzichtet, hätte er es wahrscheinlich heute noch. Mir fällt kaum was ein, was noch hätte passieren müssen, als das es ihm hätte weggenommen werden können!!!

Jetzt sitzt er zum Glück in Haft, ein Umgangsrecht wird zum Glück auch vom Jugendamt abgelehnt, aber was sein wird wenn er rauskommt, weiß ich auch noch nicht.

Falls du noch fragen hast, ich hab einiges durch, sei es Gerichte, Anträge und sonst was.

LG und Viel Glück:-)
Ganya