Muss bei der Arbeit regelm. schwer heben. OK????

Hallo ihr Lieben,

bin heute schon in der 11. Woche angekommen. #huepf Und nun mach ich mir so meine Gedanken.

Ich arbeite ca. 14 Std. wöchentlich im Supermarkt an der Kasse. Leider kann ich keine Pausen, auch wenns nur kleine wären, einlegen, um nur mal zur Toilette zu gehen etc. Auch muss ich ewig die schweren Getränkekisten und Säcke mit Hunde - und Katzenfutter über den Scanner heben. Nach 4 Std. bekomm ich dann echt Bauch und Rückenschmerzen. Das darf doch nicht sein oder?

Kennst sich jemand aus? Habe von einem Beschäftigungsverbot gelesen - schimpft nicht, will mich bestimmt nicht ums arbeiten drücken, aber manchmal gehts mir echt mies danach...

Lg Yvonne

1

Hallo Yvonne,

also, im Mutterschutzgesetz steht drin, dass man nicht mehr wie 5kg regelmäßig heben DARF, und wenn man nur ab und zu was heben muss max. 10 kg dann aber zu zweit. Ausserdem muss man auch regelmäßige Pausen haben! Red mal mit deinem FA darüber, denke in deinem Beruf wäre ein BV echt sinnvoll, ausser dein Arbeitgeber hält sich an das Mutterschutzgesetz.

LG Mokele 32 SSW

2

Hi,
weiß der AG schon von der Schwangerschaft? Denn alle Schutzvorschriften gelten natürlich erst, wenn der AG davon weiß...wie sollte es auch anders funktionieren ;-).

Bevor die Extremmaßnahme - BV - ausgesprochen wird, muss der AG die Chance bekommen, dich auf einen schwangerschaftsfreundlichen Arbeitsplatz zu versetzen. Ein BV kann auch angefochten werden, wenn es zu Unrecht ausgesprochen wird - und Unrecht wäre, wenn der AG Dir problemlos einen schwangerschaftstauglichen Arbeitsplatz geben könnte, aber nicht die Chance dazu bekommt (weil Du eben direkt zum FA gehst, ihn um ein BV bittest, das bekommst, ohne den Arbeitgeber vorher von den Problemen informiert zu haben).

Vielleicht geht es also auch ohne Beschäftigungsverbot ab.

Informier den Arbeitgeber von der Schwangerschaft, wenn er dich weiterhin an der Kasse sitzen lassen will, dann weise ihn auf das Mutterschutzgesetz hin - regelmäßiges Heben über 5kg und gelegentliches Heben über 10kg sind nun mal nicht erlaubt in der Schwangerschaft, außerdem muss Dir die Gelegenheit zum Sitzen (bei stehenden Tätigkeiten) bzw. zum Stehen (bei sitzenden Tätigkeiten) gegeben werden. Lies Dir das Gesetz mal durch, dann weißt Du, was Deine Rechte sind.

Wie gesagt, das BV ist die absolut letzte Maßnahme. Bevor die ergriffen wird, sollte versucht werden, eine andere Lösung zu finden, vor allem, wenn es noch um ca. 23 Wochen geht.

Viele Grüße
Miau2 mit #sonne Maximilian

3

Hallo Yvonne,

sorry für die blöde Frage, aber weiss den dein Arbeitgeber, das du schwanger bist?
Dann MUSS er sich an das Mutterschutzgesetz halten!!!

Bevor du mit einem Beschäftigungsverbot kommst, versuch doch erst nochmal mit ihm zu reden. Denn das, was du da tust, ist Gefahr für dein Kind! Sollte er nicht darauf reagieren, SOFORT ab zum FA und mit ihm reden, das du ein Beschäftigungsverbot o.ä. bekommst.
Du musst dir im Klaren sein, das das, was du da tust gefährlich ist und dann kannst und musst du dich durchsetzen, denn kein Abeitgeber dankt dir nachher deine Arbeit, wenn etwas passiert. Dann heisst es evtl auch noch - hätten Sie doch besser aufgepasst.

Tu dir und deinem Kind den Gafallen und hebe ab jetzt keine schweren Sachen mehr irgendwo hin!

Schmerzen egal welcher Art können Wehen auslösen und demnach eine Fehlgeburt!
Ich will dir keine Angst machen, aber sowas KANN passieren.

Viel Glück#klee

4

Hallo Yvonne,

also ich würde auf jeden Fall mit Deinem FA darüber sprechen, mach am besten so schnell es geht einen Termin und warte nicht erst bis zur nächsten Vorsorge.
Du MUSST Pausen einlegen können und Du darfst nicht mehr als 5kg heben/tragen/ziehen (wie auch immer!)

Ich weiß von meiner FÄ das sie eine Arbeitsplatzbeschreibung vom AG benötigt und daraufhin, wenn man Dir keine anderweitige Tätigkeit zuweisen kann, schreibt sie dann ein BV aus.
In Deinem Fall wüßte ich nicht welche anderen Aufgaben man Dir im Supermarkt geben könnte#kratz ... irgend einen Papierkram im Büro?? ... sowas macht sicher der Filialleiter/in, nicht wahr?
Und es sind sicherlich nicht 14 Std. am Tag Regale aufzufüllen, aber auch wenn doch ... so eine Palette Dosen hat sicher schon mehr als 5kg ... #gruebel

Tu Dir selbst den Gefallen und rede schleunigst mit Deinem FA ...

LG, Marlene

5

hallo!
eine bekannte von mir arbeitete auch im supermarkt an der kasse. sie hat ein beschäftigungsverbot bekommen...
red am besten mal mit deinem chef, ob man deine arbeit nicht schwangerengerecht umstrukturieren kann. wenn nicht dann kläre alles weitere mit deinem fa.

lg