Arbeitszeitverkürzung

Hallo liebe Mitschwangeren,

ich habe eine kurze Frage an euch, vorab der Sachverhalt.
Ich bin seit 5 Wochen krank geschrieben auf Grund einer Erkältung, kleinen Frühwehen ect #heul. Mittlerweile geht es mir aber wieder besser #freu und ich würde gerne wieder arbeiten. Meine FÄ ist nicht so begeistert davon. Jetzt habe ich schon öfters im Forum gelesen, dass einige von euch nur noch die Hälfte der Arbeitszeit täglich arbeiten.
Das finde ich für mich persönlich eine gute Lösung, auch um meine FÄ zu beruhigen. Könnt ihr mir vielleicht sagen wie sich diese Arbeitzeitverkürzung nennt und wie eure Ärzte die Begründung für den Arbeitgeber formuliert haben?
Meine FÄ meint ein Berufsverbot ist nur ganz möglich und eine Krankschreibung auch.
Sie könnte meinem Arbeitgeber lediglich empfehlen meine Arbeitszeit zu verkürzen. #heul

Bin mir aber ganz sicher das ich hier im Forum schon gelesen habe, das einige von euch ein "Berufsverbot mit verkürzter Arbeitszeit" haben. #kratz

Möchte meine Kollegen so gerne wenigstens stundenweise unterstützen:-D

Bin übrigens Beamtin, so dass ich auch während der Arbeitsunfähigkeit mein Gehalt weiter bekomme, egal wie lange ich krank bin, für meinen Arbeitgeber hätte das also den Vorteil, dass ich dann zumindest halbtags für mein ganzes Geld arbeite.

Sorry für das #bla, ich danke für eure Antworten.

Lieben Gruß

Frauke 28.ssw und #baby-boy

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Hi,

das nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot, das du eigentlich nur im Büro bekommst. Das hatte ich auch und hab dann so lange es gut ging 4 Std. täglich gearbeitet.

Das sollte deine FÄ eigentlich auch wissen, auch wie man das formuliert. Das gibst du dann einfach beim AG ab und er bekommt dann den Ausfall von der Krankenkasse erstattet.

Ich würds auf jeden Fall ansprechen.

LG
Nina 37. SSW

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Hallo Frauke,

es gibt ein teilweises Beschäftigungsverbot, insofern ist die Aussage deiner FÄ nicht richtig.

Allerdings steht es so explizit nicht im MuSchuG drin:

§ 3 MuSchuG:

"Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, SOWEIT nach ärztlichem Zeugnis... "

Das "soweit" beinhaltet dann die Stundenzahl, die der Arzt angibt, eben volles Beschäftigungsverbot oder teilweises.

Fraglich ist, ob du deine FÄ nun doch überzeugen kannst, ein teilweises BV auszustellen.

Aber da du ja als Beamtin eh dein Gehalt weiterbekommst, könntest du dich doch krank schreiben lassen und evtl. mit dem Dienstherren vereinbaren, stundenweise zu arbeiten ??

wäre evtl. eine Lösung....

viele Grüße
Katja 38. Wo

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Hi,

die Idee ist nicht so gut. Wenn sie krankgeschrieben ist, dann darf sie nicht trotzdem arbeiten. Das kann versicherungstechnisch gehörig in die Hose gehen, falls etwas passiert.

LG
Nina

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Hi Nina,

"versicherungstechnisch" ?

meinst du, wenn sie einen Dienstunfall hätte? dann ist sie trotzdem versichert (ich arbeite in dem Bereich, kenn mich da aus ;-) )

da sie Beamtin ist, dürfte sie nicht gesetzlich krankenversichert sein, sondern privat - dann bekommt der Dienstherr keinen Lohnersatz von der Krankenkasse

und eine stundenweise Tätigkeit im Falle einer Krankschreibung würde sie ja eigenverantwortlich (nach Rücksprache mit dem Diensterren) machen, verboten in dem Sinne ist das nicht

natürlich wäre es sinnvoller, wenn sie nochmal mit der FÄ wg einem teilweisen/ individuellen BV redet :-)


viele Grüße Katja