vorzeitiges Beschäftigungsverbot und Krankengeld/Elterngeld???

Hallo,

ich war gestern nochmal beim Doc, obwohl ich Donnerstag noch zur Vorsorge war und alles in Ordnung war. Allerdings hatte ich beim Abtasten durch den Doc schon ein Ziehen gemerkt.

Freitag waren es dann heftige Unterleibsschmerzen, die bis in den Rücken (Nierengegend rechts) zogen. Hier ist es "nur" eine Pilzinfektion, aber nebenbei wurden wieder meine Werte kontrolliert und Blutzucker und Blutdruck waren wieder zu hoch, obwohl der Blutzuckerbelastungstest vor 2 Wochen im Rahmen war.

Jetzt kam die Ankündigung, dass ich evtl. vorzeitig aus dem Beruf gezogen werde, wenn die Werte weiterhin schlecht bleiben... Wasser in den Füssen hab ich auch schon...

Jetzt meine Frage:
Ich hätte jetzt noch 2,5 Wochen bis zu meinem Osterurlaub, danach dann noch 2 Wochen bis zu meinem Hochzeits-Sonderurlaub und dann noch 3 Wochen bis zum Beginn des Resturlaubes mit anschliessendem Mutterschutz. Heißt ja, in 1,5 Wochen wäre ich netto noch 6 Wochen arbeiten. Wenn ich dann wirklich rausgezogen würde, würde dann der Urlaub berücksichtigt, und ich wäre wirklich nur die 6 Wochen krank geschrieben, oder zählt der eingereichte Urlaub dann nicht und ich würde Krankengeld bekommen?? Das würde sich ja sicherlich dann auch auf die Höhe des Elterngeldes auswirken... Wenn auch nur minimal...

War meine Frage verständlich??? #augen Kann es leider nicht besser beschreiben, versuche es ggfs. aber gerne nochmal... :o)

Momo + Leandra Sophie (20.SSW)

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HI,

schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du musst nur beim Antrag das Attest deines Arztes beilegen.

Mit Krankengeld kenne ich mich leider nicht aus.

gruss
Julia

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Na, das lässt sich ja darstellen.

Danke für die schnelle Antwort!!!#danke

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Hallo Momo!

Ich hoffe, dass ich es verstanden habe. ;-)

Wenn Du ein Beschäftigsverbot hasst bzw. eine Krankenmeldung hast, dann wird Dir Dein FA doch bestimmt durchgängig das Verbot erteilen!? #kratz

Wenn Du krank bist, dann musst Du auch Deinen Urlaub wieder zurückbekommen. Würde wahrscheinlich auch ziemlich blöd aussehen, wenn Du erst eine Krankmeldung hast, dann Urlaub und dann wieder eine Krankmeldung.

Bzgl. Elterngeld kann ich Dir leider nicht helfen.

LG Baffie

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Klar, aber der Urlaub lässt sich dann ja auch nicht aufschieben.... Ich hab keine Ahnung, ob das dann anrechenbar wäre... Aber meine Frage hat sich ja dennoch schon beantwortet.

Momo + Leandra Sophie (20.SSW)

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Huhu!

Also, wenn der FA die ein Bv gibt, erhälst du eh dein Durchschnittsgehalt voll weiter. Des wäre auch so besser, weiss gar nicht wieviel weniger Krankengeld ist!

Aber so oder so, wies oben schon steht, sowas darf nicht angerechnet werden aufs elterngeld!

Liebe GRüsse,

angels +schniepi 36 ssw

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Krankengeld ist glaube ich 67% vom letzten Netto... ganz sicher bin ich aber auch nicht... So in der Kante...

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Ich glaube etwas mehr, 67 % sind doch alg, oder??
Naja, auf jeden FAll, wenns darauf hinausläuft würd ich versuchen das BV zu bekommen! Da ist eben 100% Lohn und so wie man hier liesst kriegt man des wohl auch ohen Probleme,haben hier ja einige!

Grüssis,

angels + schniepi, 36 ssw

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Hallo Momo,

erst einmal muss man hier zwei Dinge klar von einander trennen: Arbeitsunfähigkeit und BV. Arbeitunfähigkeit wird von einem Arzt attestiert, wenn eine Krankheit vorliegt, die einen ausserstande setzt, seine Beschäftigung dem Vertrag entsprechend auszuüben.

Ein BV wird vom FA ausgesprochen, wenn das Leben des Kindes und/oder der werdenden Mutter durch die Arbeit gefährdet ist. Das BV kann befristet ausgesprochen werden und wird z.B. durch Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Bei Arbeitsunfähigkeit verfällt grds. nicht der Anspruch auf Erholungsurlaub, genaueres (wie z.B. Auszahlung) solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen.

Bei dir würde ich eher auf Arbeitsunfähigkeit tippen, als auf BV. Solltest du sechs Wochen wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig geschrieben werden, endet die Entgeltfortzahlung durch deinen AG und du erhälst Krankengeld (KG) von deiner Krankenkasse. Das KG beträgt 70% des letzten Bruttogehaltes, jedoch nicht mehr als 90% des letzten Nettogehaltes. Das KG wird kalendertäglich berechnet bzw. ausgezahlt. Hier ein Beispiel:
Brutto 2000,--
Netto 1300,--

Brutto 2000,-- /30 => 66,67 * 70% => 46,67
Netto 1300,-- /30 => 43,33*90% => 39,00

Das KG beträgt hier 39,00, wovon noch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden entsprechend mit 1/360tel berücksichtigt. Soweit alles klar

So... inwieweit sich das KG auf das Elterngeld auswirkt kann ich dir leider nicht sagen.

Gute Besserung wünscht euer

Krankenkassefuzzi